Brüssel Die deutschen Gerichte können sich weiter mit den Klagen gegen den Zwangsumtausch griechischer Staatsanleihen von 2012 beschäftigen. Sie dürften die Klagen der Geschädigten an den griechischen Staat übermitteln, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Donnerstag. Es sei nicht ersichtlich, dass eine entsprechende EU-Verordnung zu Zivil- und Handelsfragen in dem Fall nicht greife, begründeten die Luxemburger Richter ihr Urteil. Die Fragen der Zuständigkeit der deutschen Gerichte und der Rechtmäßigkeit des damaligen Zwangsumtausches sind mit der EuGH-Entscheidung noch nicht beantwortet. (Az: C-226/13, C-245/13, C-247/13, C-578/13)
Hintergrund des Rechtsstreits ist der erzwungene Umtausch griechischer Anleihen während der Schuldenkrise im März 2012. Die griechische Regierung hatte damals per Gesetz verfügt, dass die Anleger ihre Wertpapiere gegen neue Staatsanleihen mit einem erheblich niedrigeren Nominalwert tauschen mussten. Dagegen hatten mehrere Deutsche geklagt. Die Landgerichte Wiesbaden und Kiel hatten den EuGH um Klärung gebeten, ob es sich bei den Klagen um zivil- und handelsrechtliche Fragen handelt und sie die Klagen überhaupt an den griechischen Staat übermitteln dürfen.