Edeka und Tengelmann Rewe droht mit Klage gegen Supermarkt-Hochzeit

Rewe kämpft weiter gegen die Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch Edeka. Der Konkurrent droht nun mit einer Klage gegen die Ministererlaubnis, falls der Deal endgültig genehmigt wird.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Rewe will die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka noch verhindern. Quelle: dpa

Düsseldorf Der Rewe-Konzern will Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel in letzter Minute von einer Sondererlaubnis für die umstrittene Fusion der Konkurrenten Edeka und Kaiser's Tengelmann abbringen. Rewe macht dazu in einer Stellungnahme an das Wirtschaftsministerium massiv Front gegen eine Ministererlaubnis für die Supermarkt-Ehe und behält sich einen Gang vor das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf vor. „Eine Ministererlaubnis kann nicht erteilt werden“, heißt es in dem Schreiben, das der Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch vorlag.

Die Rewe-Anwälte erklären in der Stellungnahme, die Voraussetzungen für eine Ministererlaubnis seien nicht gegeben. So habe Rewe ein verbindliches Angebot für die Übernahme von Kaiser's Tengelmann vorgelegt. Es habe damit eine Alternative zur Edeka-Offerte gegeben. Auch seien die von Gabriel vorgeschlagenen Auflagen zum Erhalt der Arbeitsplätze unzureichend. Eine Erlaubnis wäre „in einem Beschwerdeverfahren vom OLG Düsseldorf aufzuheben“.

Gabriel will auf Basis der Stellungnahmen eine endgültige Entscheidung über den Zusammenschluss fällen. Er hatte bereits angekündigt, die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka unter Auflagen zu genehmigen.

Edeka muss unter anderem Zusagen zur Sicherung von Arbeitsplätzen machen. Die 16.000 Kaiser's-Tengelmann-Beschäftigten sollen durch seine Auflagen ihre Arbeitsplätze behalten, Betriebsratsstrukturen würden erhalten, betonte der Minister. Edeka hatte signalisiert, Gabriels Auflagen erfüllen zu wollen und erklärt, die Beschäftigten von Kaiser's Tengelmann hätten nun eine Perspektive auf eine sichere Zukunft.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%