Unternehmensnachfolge Töchter haben keine Lust auf Papis Firma

Familienunternehmen haben Nachwuchssorgen: Denn häufig wollen die eigenen Kinder den elterlichen Betrieb nicht übernehmen. Besonders wenig Lust haben Töchter darauf, das Unternehmen der Eltern weiterzuführen.

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Was Erben wissen sollten
Alleinerbe Der Alleinerbe erbt als einzige Person. Er tritt rechtlich „in die Fußstapfen des Verstorbenen“ und übernimmt dessen gesamte Rechte, aber auch Pflichten. Quelle: dpa
Gesetzliche Erbfolge Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Danach wird der Nachlass zwischen dem Ehepartner und den Verwandten des Verstorbenen aufgeteilt, wobei Kinder und Enkel des Erblassers Vorrang vor Eltern, Großeltern oder anderen Angehörigen genießen. Quelle: REUTERS
Annahme der ErbschaftWer in Deutschland erben will, muss dafür in der Regel nichts tun. Vor allem braucht er die Annahme des Erbes nicht zu erklären. Dieses Phänomen heißt im Juristen-Deutsch “Von-Selbst-Erwerb.“ Quelle: AP
Ausschlagung der Erbschaft Wer nicht erben will, kann (und muss) die Erbschaft innerhalb einer Frist von sechs Wochen ausgeschlagen. Die Zeit läuft ab dem Moment, in dem der Betreffende von der Erbschaft und deren Gründen erfahren hat. Nach Ablauf der Frist ist eine Ausschlagung in der Regel nicht mehr möglich. Lediglich in Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Annahme der Erbschaft anzufechten. Quelle: REUTERS
EhegattentestamentVerheiratete und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Eine weit verbreitete Form ist dabei das sogenannte Berliner Testament. Dabei setzen sich die Eheleute gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Erst wenn beide Partner verstorben sind, werden auch die Kinder bedacht. Sie werden zu Schlusserben, also zu Erben des länger lebenden Ehegatten ernannt. Quelle: dpa
Pflichtteil Ein Erblasser kann bestimmte Personen von der Erbfolge ausschließen, aber nicht immer verhindern, dass diese Personen etwas aus seinem Nachlass erhalten. Grund: Der sogenannte Pflichtteil garantiert den nächsten Angehörigen des Erblassers also eine Mindestteilhabe an seinem Nachlass. Quelle: dpa
EnterbungHat er Erblasser einen oder mehrere gesetzliche Erben von der Erbfolge ausgeschlossen oder sie bei der Verteilung des Nachlasses nicht erwähnt, spricht man von Enterbung. Handelt es sich bei den fraglichen Personen um enge Angehörige, können sie oft zumindest seinen Pflichtteil verlangen. Quelle: obs

Deutschland ist das Land der Familienbetriebe: Gerade im Mittelstand werden Unternehmen vererbt. Doch immer mehr Unternehmen finden keinen Nachfolger - entweder, weil die Unternehmer keine Kinder haben, oder weil die viel lieber etwas anderes machen, als den elterlichen Betrieb fortzuführen. 60 Prozent wollen lieber Angestellte in einem Betrieb werden, als selbst Arbeitgeber zu sein, wie eine Studie der Universität Sankt Gallen zusammen mit der Unternehmensberatung EY unter 34.000 Unternehmerkindern aus 34 Ländern zeigt. Und weitere 30 Prozent gründen lieber gleich ihr eigenes Unternehmen. "Dies zeigt, dass es nicht primär am fehlenden Unternehmergeist der nächsten Generation liegt", sagt Thomas Zellweger, Mitautor der Studie.

Trotzdem bleiben letztlich nur zehn Prozent, die das Unternehmen der Eltern weiterführen wollen. In Deutschland sind es 11,2 Prozent. "Unternehmerfamilien stehen vor der Herausforderung, die jüngeren Familienmitglieder davon zu überzeugen, dass ihre langfristige Zukunft in ihrem Unternehmen liegen kann", ergänzt Peter Englisch, Global Leader des EY Family Business Center of Excellence.

Zehn Tipps für die Nachfolgeplanung

Besonders bei jungen Frauen müsse Überzeugungsarbeit geleistet werden. Denn unabhängig von Studienfach, Kultur und Geburtenreihenfolge weisen Töchter im Durchschnitt um 25 Prozent geringere Nachfolgeabsichten auf als Söhne. Dies ist auch der Fall, wenn das Familienunternehmen von der Mutter geführt wird. "Es zeigt sich, dass Töchter eine unternehmerische Laufbahn als riskanter erachten als Söhne; außerdem sind Söhne überzeugter von ihren eigenen unternehmerischen Fähigkeiten als Töchter", weiß Zellweger.

Philipp Sieger, Projektleiter der Studie, empfiehlt Unternehmern deshalb, ihren Nachwuchs rechtzeitig seine Erfahrungen mit dem Betrieb sammeln zu lassen und ihn nicht aus dem Unternehmen herauszuhalten. Nachfolgeabsichten seien grundsätzlich stärker, wenn bereits erste Einsichten gewonnen wurden.

Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Alter Kinder das erste Mal ins Unternehmen "hineingeschnuppert" haben.

Es zeigt sich jedoch, dass man auch zu viel im elterlichen Unternehmen arbeiten kann: nämlich dann, wenn das Unternehmerkind schon seit Jahren die Geschicke des Unternehmens lenkt, der Patriarch aber die Zügel nicht aus der Hand geben will. Wem lange genug die Möhre vor die Nase gehalten wird, der will sie eben auch irgendwann haben. In Japan umgehen Familienunternehmen diese Problematik übrigens, in dem sie sich die Wunschnachfolger einfach adoptieren. Wer dazu keine Lust hat, muss es den eigenen Kindern also schmackhaft machen, das Familienunternehmen weiterzuführen. Und sie, sobald sie soweit sind, auch ans Ruder lassen.

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