Für Marc Faber ist der Fall symptomatisch: „Was den unglücklichen Besitzern von Rohstoffkonten beim US-Brokerhaus MF Global passiert ist, ist nur der Vorgeschmack auf das, was eines Tages bei allen Finanzinstituten passieren wird“, sagt der bekennende Pessimist: „Investoren und Sparer werden keinen Zugriff mehr auf ihre Vermögenswerte haben.“
MF Global, der vom ehemaligen Goldman-Sachs-Präsidenten und US-Gouverneur Jon Corzine geleitete Derivate-Broker, soll vor seiner Pleite 700 Millionen Dollar von Kundenkonten abgezweigt haben, um Fehlspekulationen mit europäischen Staatsanleihen auszugleichen. Das meiste Geld werden die Kunden vermutlich nicht wiedersehen.
Dass Broker und Banken Wertpapierbestände ihrer Kunden für eigene Spekulationen riskieren, obwohl diese eigentlich sicher auf streng separierten Konten liegen sollten, kann also durchaus vorkommen. Dafür werde kein hohes Maß an krimineller Energie benötigt, meint Faber. Es reichen ungezügelte Gier und juristische Finesse im Aufspüren regulatorischer Schlupflöcher – Kernkompetenzen in der Londoner City und an der Wall Street.
Depot bei Pleite blockiert
Geht alles mit rechten Dingen zu, müssen sich Wertpapierbesitzer bei einer Bankpleite wenig Sorgen machen. Aktien, Fonds und Anleihen fallen nicht in die Insolvenzmasse, aus der die Gläubiger der Bank bedient werden. Kundendepots muss eine Bank getrennt vom bankeigenen Vermögen führen. Zinsen und Dividenden gehen auf Konten, für die bei einer Pleite die Einlagensicherung der Bank zahlen soll. Spektakuläre Bankenpleiten wie die der isländischen Kaupthing Bank haben gezeigt, dass es lange dauern kann, bis ein Entschädigungsfonds zahlt – und dass Anleger auch für lange Zeit nicht an ihre Konten und Depots herankommen. Mit den eigenen Aktien nicht handeln zu können, kann ärgerlich sein, nicht nur im Börsencrash oder nach spektakulären Kursaufschwüngen.
Kriminelle Banker und Bankpleiten sind nicht die einzigen denkbaren Risiken. Der Depotzugriff könnte Investoren auch verweigert werden durch einen Crash der Computersysteme. Ein zusätzlicher, rechtsverbindlicher Nachweis über den Wertpapierbesitz kann also nicht schaden.
Aktionären empfiehlt Faber deshalb, ihre Aktien möglichst auf ihren Namen registrieren zu lassen. Das mache Mühe, aber so seien die Besitzverhältnisse unanfechtbar, das Miteigentum an Maschinen, Gebäuden und Patenten des Unternehmens gesichert. Faber: „Investoren verbringen jeden Tag Stunden damit, abzuschätzen, ob ihre Aktien nach oben oder unten gehen werden, und Unternehmen zu analysieren. Gleichzeitig übersehen sie aber leicht, wie unsicher ihre Investments bei einem Systemversagen wären.“
Der Rat, Besitzverhältnisse deutlicher sichtbar zu machen als nur durch einen Computereintrag bei der Bank, klingt plausibel. Umsetzen lässt er sich über Namensaktien.
Dax-Unternehmen:
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Aktie | ISIN | Streubesitz (1) |
DE000A1EWWW0 | 100,0 | |
DE0008404005 | 100,0 | |
DE000BASF111 | 100,0 | |
DE000BAY0017 | 100,0 | |
DE0007100000 | 85,4 | |
DE0005140008 | 93,2 | |
DE0005810055 | 95,1 | |
DE0008232125 | 100,0 | |
DE0005552004 | 69,5 | |
DE0005557508 | 67,6 | |
DE000ENAG999 | 91,1 | |
DE0006231004 | 97,0 | |
DE000KSAG888 | 74,8 | |
DE0008430026 | 99,8 | |
DE0007236101 | 94,0 | |
(1) in Prozent der ausstehenden Aktien; Quelle: Bloomberg |
Inhaber- und Namensaktien
In Deutschland gibt es zwei Kategorien von Aktien: Inhaberaktien sind völlig anonym, die Besitzer werden nicht registriert, Aktienbestände werden bei einer Bank in das Kundendepot eingebucht. Besitzer von Namensaktien dagegen stehen mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift (diese Daten kommen von der Bank) sowie einer Aktionärsnummer und der Stückzahl der gehaltenen Aktien in einem Register, das die AG oder ein von ihr beauftragter Dienstleister führt.
Bisher haben 15 der 30 Dax-Unternehmen Namensaktien ausgegeben, im MDax sind es knapp ein Drittel der 50 Gesellschaften. Mit rund 1,6 Millionen eingetragenen Aktionären ist die Liste der Deutschen Telekom hierzulande am längsten, Bayer hat rund 306.000 Aktionäre im Register, die Allianz rund 500.000.
So verläuft der Aktienkauf
Der Aktienkauf läuft genauso schnell ab wie bei anonymen Inhaberaktien. Anleger erhalten sowohl bei Namens- als auch bei Inhaberpapieren von ihrer Bank die Wertpapierabrechnung mit den Kaufdaten und einmal jährlich den Depotauszug. Einen zweiten rechtsverbindlichen Beleg über seinen Bestand hat der Aktionär aber nur bei Namensaktien – durch den Eintrag ins Aktienregister. „Wer dort steht, gilt als Eigentümer und kann auf Hauptversammlungen seine Stimmrechte ausüben sowie die Dividende entsprechend der eingetragenen Aktienstücke bekommen“, sagt Oliver Maaß, Rechtsanwalt bei Heisse Kursawe Eversheds.
Spezialisierte Dienstleister
Die Unternehmen wissen durch das Register zum Beispiel, ob ihre Aktien eher von vielen kleinen Privatanlegern oder weltweit von Fondsgesellschaften gehalten werden. Und sie können ihre Aktionäre direkt ansprechen, ihnen Informationen zu Hauptversammlungen oder Kapitalmaßnahmen schicken – per Post oder kostengünstig per E-Mail.
Klaus Schmidt bekommt häufig Post von Dax-Unternehmen. Er ist Chef von Adeus, die zur Allianz-Gruppe gehören und das Register der Muttergesellschaft führen, aber auch für die Telekom und 28 weitere Aktiengesellschaften arbeiten. Der Adeus-Chef weiß, dass er mit seinem Allerweltsnamen Schmidt eine echte Herausforderung für Datenbanken ist. Und von Zeit zu Zeit prüft er auch selbst, dass die Eintragung im Aktienregister und alle Kontrollen funktionieren und seine Aktien nicht bei Namensvettern landen. Bisher ist nichts schiefgegangen.
Zweiter wichtiger Spieler im deutschen Markt ist die Deutsche-Bank-Tochter Registrar-Services aus Eschborn. Sie führt die Aktionärsliste ihrer Mutter sowie beispielsweise das Register der Deutschen Börse sowie das von Infineon und TUI.
MDax-Unternehmen:
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Aktie | ISIN | Streubesitz (1) |
DE0005501357 | 41,1 | |
DE0005194062 | 74,4 | |
DE000A1DAHH0 | 86,3 | |
DE000CLS1001 | 45,4 | |
DE0007480204 | 79,7 | |
NL0000235190 | 49,5 | |
DE0007856023 | 48,0 | |
DE000A0S8488 | 30,4 | |
DE0008402215 | 49,8 | |
DE000KC01000 | 96,2 | |
DE0005408884 | 94,3 | |
DE000A0D9PT0 | 97,4 | |
DE000SKYD000 | 54,6 | |
DE0007251803 | 94,0 | |
DE000TUAG000 | 54,8 | |
(1) in Prozent der ausstehenden Aktien; Quelle: Bloomberg |
Täglich aktualisiert
Immer gegen 19 Uhr empfangen Adeus und Registrar alle Änderungsmeldungen zu Aktienbeständen, die im Laufe des Tages zwischen den Banken, bei denen die Aktionäre ihre Depots haben, und dem deutschen Wertpapier-Zentralverwahrer Clearstream ausgetauscht wurden. Bei einem Aktienverkauf ziehen die Registerführer die verkauften Stücke vom Bestand des Kunden ab, wer erstmals gekauft hat, wird neu ins Register aufgenommen. So kann er seinen Aktienbesitz nachweisen, ganz unabhängig von seiner Bank.
Sind Anleger einmal registriert, bekommen sie von vielen Unternehmen zur Aktionärsnummer noch ein Passwort. Bei BASF etwa können sie sich damit im Internet ihren Aktienbestand ansehen.
Unerwünschte Eigentümer?
Einem scharfen Reglement unterworfen sind vinkulierte Namensaktien. Bei diesen Papieren muss die Gesellschaft einer Übertragung der Aktien an den Käufer zustimmen. Sie kann diese verweigern, wenn sie dies aus außerordentlichen Gründen im Interesse des Unternehmens für erforderlich hält – etwa, um eine Übernahme zu verhindern. Einen derartigen Fall hat es in den vergangenen Jahrzehnten bei der Allianz allerdings nicht gegeben, die seit Gründung 1890 nur vinkulierte Namensaktien hat. Hintergrund war, dass das Unternehmen nur vermögende Aktionäre wollte, die bei hohen Versicherungsschäden Geld nachschießen könnten.
Heute führt die Vinkulierung aufgrund der standardisierten Abläufe zu keinerlei Verzögerungen bei der Eintragung im Aktienregister und schränkt die Börsenhandelsfähigkeit in keiner Weise ein. Seit 1997 können alle Namenspapiere wie zuvor schon Inhaberaktien über ein elektronisches Abwicklungssystem (Girosammelverwahrung) übertragen werden.
Wann muss ein Unternehmen eingreifen?
Das Gleiche gilt für Aktien der Deutschen Lufthansa. Seit 1997 gelten für sie das Luftverkehrsnachweissicherungsgesetz und eine EU-Richtlinie, die vorschreiben, dass die Aktien mehrheitlich in deutschen Händen sein müssen. Wären sie das nicht mehr, würde die Airline zum Beispiel bestimmte Start und Landerechte verlieren. Gerät die deutsche Mehrheit in Gefahr, müsste der Vorstand eingreifen, um den Anteil ausländischer Aktionäre zu reduzieren. Mit aktuell 68,6 Prozent der 352 000 Aktionäre ist die Quote aber weit von der 50-Prozent-Schwelle entfernt.
Jüngster Namensaktien-Zugang im Dax war der K+S-Konzern. Im Mai 2011 stimmten die Aktionäre in der Hauptversammlung für die Umstellung, im August ging das Papier mit einer neuen Identifikationsnummer (ISIN) in den Börsenhandel. Vorstände können jetzt täglich erkennen, ob es bei den Aktionären große Veränderungen gegeben hat. Im Vorfeld wichtiger Abstimmungen bei Hauptversammlungen kümmern sie sich dann gezielt um diejenigen, deren Stimmen sie benötigen.
Näher ran an die Investoren
„Bei Inhaberaktien fehlt den Unternehmen dieser einfache Zugang zu Anlegern“, sagt Ingo Speich, Fondsmanager bei Union Investment. Er hat jetzt häufig deutsche Aktiengesellschaften am Telefon, die sich danach erkundigen, wie er zu kritischen Tagesordnungspunkten stehe.
Ganz verborgen bleiben allerdings auch Aktionäre bei Inhaberaktien den Unternehmen nicht. Hält ein Anleger mehr als drei Prozent der Stimmrechte einer AG, so muss er seinen Anteil an Aktien und Optionen veröffentlichen. Zudem beauftragen manche AGs mit anonymen Inhaberaktien spezielle Dienstleister, die Berichte von Investmentfonds zweimal jährlich nach deren Aktienbeständen durchforsten. Weil die Fonds-Jahres- und -Halbjahresberichte aber erst Monate nach den Stichtagen veröffentlich werden, sind die Angaben nicht mehr aktuell, wenn der Vorstand sie auf den Tisch bekommt.
TecDax-Unternehmen:
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Aktie | ISIN | Streubesitz (1) |
DE000A0WMPJ6 | 89,6 | |
CH0038389992 | 100,0 | |
GB0059822006 | 87,6 | |
DE000A0Z2ZZ5 | 66,8 | |
DE000A0Z1JH9 | 72,3 | |
NL0000240000 | 96,6 | |
DE0005137004 | 61,1 | |
DE000A1K0235 | 100,0 | |
DE0005089031 | 49,5 | |
DE000XNG8888 | 69,1 | |
(1) in Prozent der ausstehenden Aktien; Quelle: Bloomberg |
Stabile Ankeraktionäre
Aktiengesellschaften, deren Papiere zu einem großen Teil in festen Händen sind, sparen sich den Aufwand für die Umstellung auf ein Namensregister. Für BMW genügen zwei Anrufe in Bad Homburg bei Johanna und Stefan Quandt, um wichtige Fragen zu klären, beide zusammen halten rund 35 Prozent der Aktien. Grundsätzlich schließe BMW eine Umstellung auf Namensaktien nicht aus, man arbeite aber auch nicht dran, heißt es aus München.
Ähnliches gilt für Fresenius (Else Kröner-Fresenius-Stiftung), Metro (Haniel, Familie Schmidt-Ruthenbeck) oder Beiersdorf (Hansestadt Hamburg, Familien Herz und Claussen). Vielfach begründen sie den Verzicht auf ein Namensregister mit den Kosten. „Die Kosten trägt das Unternehmen und damit auch alle Aktionäre, die ihre Aktien gar nicht handeln“, heißt es beispielsweise bei VW. Adeus-Geschäftsführer Schmidt allerdings sieht dennoch Potenzial für weitere Umstellungen: „Viele MDax-, SDax- und TecDax-Gesellschaften wollen mehr Transparenz über ihren Aktionärskreis erlangen.“
Geldwäsche verhindern
Auch der Gesetzgeber ist daran interessiert. Im Dezember hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes beschlossen, der Mitte 2012 in Kraft treten könnte. Dem Gesetzgeber sind vor allem die rund 16.000 deutschen AGs ein Dorn im Auge, deren Aktien nicht an einer Börse gehandelt werden und bei denen etwa die Hälfte anonyme Inhaberaktien sind. „Bei ihnen befürchtet der Gesetzgeber, dass sie für Geldwäsche genutzt werden und damit auch der Terrorfinanzierung dienen könnten“, sagt Anwalt Maaß. Inhaberaktien sollen künftig nur noch erlaubt sein, wenn wenigstens die Globalurkunde (eine Art Verbriefung aller Aktien) beim Zentralverwahrer Clearstream hinterlegt wird. Dann können die Papiere nur durch einen Datenaustausch zwischen den Banken und Clearstream übertragen und gehandelt werden und nicht mehr im direkten Tausch von Urkunden am Kneipentisch. Ermittler kämen dadurch zumindest über Umwege an die Aktionäre heran. Eine generelle Verpflichtung zur Namensaktie scheiterte am Widerstand der Industrielobby, die zu hohe Kosten für kleine AGs befürchtete.
Der Trick mit dem Treuhänder
Aktionäre, die auch mit Namensaktien anonym bleiben wollen, können statt ihres Namens den eines Treuhänders eintragen lassen – meistens den einer Bank. Aber auch dagegen geht der Gesetzgeber vor: Seit 2008 bietet das Aktiengesetz den AGs die Möglichkeit, bei den Banken den Namen hinter Treuhandbeständen zu erfragen. Die Bank muss dazu Auskunft erteilen, wenn sie nicht von ihrem Kunden eine andere Weisung erhalten hat. Dann jedoch würde das Stimmrecht des Aktionärs automatisch ruhen und ein Bußgeld könnte verhängt werden. Seine Dividende erhält der Aktionär allerdings weiterhin. „Bislang werden Sanktionen kaum vollzogen, denn niemand will seine Aktionäre verschrecken“, sagt Maaß.
Die Gesellschaften können in ihrer Satzung festlegen, ab wann sich Aktionäre ihr gegenüber zu erkennen geben müssen. Bei der Allianz etwa ist festgelegt, dass all die Aktionäre namentlich offenzulegen sind, deren Anteil am Grundkapital 0,2 Prozent überschreitet. „Wir verlangen regelmäßig von den Banken Auskunft, um die Aktionäre zu identifizieren“, heißt es bei der Allianz. So gut wie alle Aktionäre legten die gewünschten Daten dann offen.
SDax-Unternehmen:
Namensaktien: Hier können Sie sich ins Aktionärsbuch eintragen lassen (TecDax-Unternehmen, die Namensaktien ausgegeben haben. Für aktuelle Kursinformationen bitte auf den Namen den Aktie klicken) | ||
Aktie | ISIN | Streubesitz (1) |
GB00B128C026 | 61,9 | |
DE0005146807 | 40,9 | |
DE000A1K0201 | 90,0 | |
DE000A0H52F5 | 18,5 | |
DE000A1H8BV3 | 64,5 | |
DE000PAT1AG3 | 45,1 | |
DE000SKWM021 | 96,5 | |
DE0007847147 | 49,1 | |
DE000A0STST2 | 91,0 | |
DE000WACK012 | 28,2 | |
(1) in Prozent der ausstehenden Aktien; (2) Umwandlung in Namensaktien auf Antrag möglich; Quelle: Bloomberg |
Für Schwarzgeld ungeeignet
Theoretisch könnten Namensaktien auch dem Fiskus die Arbeit erleichtern. Wer deutsche Aktien in einem Schweizer Depot verstecken will, sollte Namenspapiere meiden. „Auch wenn der Aktionär im Namensregister mit seiner deutschen Adresse eingetragen ist, hat der Fiskus die technischen Möglichkeiten, die Verbindung zu einem Schweizer Depot herzustellen“, sagt Oliver Schultze, auf Kapitalanlagen spezialisierter Steuerberater aus Pinneberg. Bislang hält Schultze es für unwahrscheinlich, dass Finanzbehörden so akribisch recherchieren. Aber wer weiß schon, was klamme Staaten sich noch alles einfallen lassen.
Pessimist Faber jedenfalls rechnet mit dem Schlimmsten. „Die Regierungen könnten noch Maßnahmen ergreifen, die in irgendeiner Form von Enteignung enden“, fürchtet er. Davor allerdings würden auch Namensaktien nicht schützen.