Ausländische Aktien So gelingt die Steuererstattung für Dividenden aus dem Ausland

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Die Schweiz als Vorbild für Europa

Norwegen

Auch die norwegischen Gesetze sehen großzügige Steuererstattungen vor, weshalb die dortige 25-prozentige Quellensteuer ebenfalls nicht mal zum Teil von der deutschen Abgeltungsteuer abgezogen wird. Damit kommt bei deutschen Aktionären weniger als die Hälfte der Dividende von norwegischen Unternehmen an. Wer also etwa die Aktie des norwegischen Öl- und Gasförderers Statoil hält, bekommt zunächst nicht eine Dividendenrendite von aktuell rund 5,0, sondern von nur knapp 2,5 Prozent. Dass Norwegen trotzdem weniger Unmut unter Investoren auslöst als Spanien, liegt am vergleichsweise unkomplizierten Erstattungsverfahren: Ein formloser Brief an die zuständige Behörde genügt: The Central Office – Foreign Tax Affairs (Sentralskattekontoret for Utenlandssaker), PO Box 8031, N 4068 Stavanger. Anleger dürfen auch auf Deutsch schreiben. Allerdings müssen sie neben einer Kopie der Dividendenabrechnung auch eine „Ansässigkeitsbescheinigung“ beifügen, die deutsche Finanzämter erteilen.

Frankreich

Bei Dividenden französischer Konzerne ziehen deutsche Banken zwar die maximal möglichen 15 Prozent von der Abgeltungsteuer ab. Doch den Rest der 21-prozentigen französischen Quellensteuer zurückzuholen ist für Privatanleger nahezu unmöglich.

Denn die Franzosen fordern in Erstattungsanträgen eine Bestätigung der Bank, die für den Einbehalt der französischen Quellensteuer zuständig war. „Unserer Erfahrung nach bekommen Privatanleger diese Bestätigung nicht, weil sie kein Kunde dieser Bank sind“, so Ashauer-Moll. Wenn die Depotbank eines Anlegers die Erstattung beantragt, funktioniert das dagegen – untereinander kooperieren Geldhäuser bereitwilliger. Viele Banken bieten diesen Service jedoch nicht an, andere berechnen relativ hohe Gebühren. „Das lohnt sich wegen sechs Prozent Quellensteuer häufig nicht“, sagt Ashauer-Moll. Immerhin: Anleger können französischen Unternehmen vor der Dividenden- ausschüttung eine „Wohnsitzbescheinigung“ vorlegen. Dann werden nur die – hierzulande verrechenbaren – 15 Prozent abgezogen. Das dafür nötige „Formular 5000“ und Hinweise zum Erstattungsverfahren gibt’s auf der Web-Seite www.steuerliches-info-center.de in der Rubrik „Ausländische Formulare“/„Quellensteuern“.

Dort finden Anleger auch für zahlreiche andere Länder Formulare und Erläuterungen zum Erstattungsverfahren.

Wer sich damit beschäftigt, stellt schnell fest: Es ist in der Regel kein Hexenwerk, sich sein Geld zurückzuholen. Dies ist vier Jahre lang rückwirkend möglich; die Frist beginnt am Tag der Ausschüttung.

Allerdings müssen Anleger bisweilen Geduld haben. Italien (Quellensteuer: 20 Prozent) etwa braucht oft mehrere Jahre für die Steuererstattung.

Schnelle Schweizer

Deutlich schneller sind die Schweizer, die mit 35 Prozent besonders kräftig hinlangen. „Sie erstatten die Quellensteuer aber in der Regel binnen weniger Monate“, sagt Busch von Baker Tilly Roelfs. Damit sind die Eidgenossen im Vergleich zu vielen EU-Staaten vorbildlich. Nach Ansicht von Rödl-Expertin Ashauer-Moll müsste es aber gerade innerhalb der EU einfacher und schneller gehen. „Die jetzige Rechtslage führt zu erheblichen Verzögerungen und schreckt viele ausländische Anleger ab, Erstattungen zu beantragen“, sagt sie. Das sei EU-rechtlich fragwürdig.

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