Elsässers Auslese

Wie Sie Ihre Kinder auf ein großes Erbe vorbereiten

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Auf Stärken der Nachfahren wird nicht eingegangen

Eine andere anzutreffende Variante sehe ich im Modellverhalten: „Diktatur und Rechthaberei“ - der Patriarch, der allen anderen in der Familie überlegen ist. Der Senior mit dem Durchblick. Ungefragt, ob sie es hören wollen oder nicht, zwingt er der nachfolgenden Generation seine Sicht der Dinge auf. Eisern und einsam lässt er keinen an das Zentrum seines Wirkens heran. Nach den Wünschen und Bedürfnissen der Kinder wird nicht gefragt. Auf den individuellen Zuschnitt der Stärken und Schwächen der Nachfahren wird nicht eingegangen. Unmissverständlich lässt man sie spüren, wie wenig man ihnen letzten Endes zutraut. Bei Einweihungs- oder Jubiläumsfeiern im mittelständischen Sektor ist es ein gewohntes Bild. Voller Stolz führt der Erfolgsunternehmer coram publicum das Wort, während sein Sohn und seine Tochter schweigend und betroffen im Hintergrund stehen. Mit der Faust in der Tasche vermitteln sie ein klares Bild: „Sobald der Alte hier weg ist, wird das Ganze endlich verkauft!“

Was in keinem Testament fehlen darf
HandschriftWer sein Testament selber erstellen will, muss das handschriftlich machen. Denn ein maschinell geschriebenes Exemplar ist nicht gültig und wird von den Gerichten nicht anerkannt. Der Verfasser muss anhand der Handschrift identifizierbar sein. Viele machen den Fehler, und benutzen einfach maschinelle Vordrucke aus dem Internet. Alternativ kann einem ein Notar das Testament als Urkunde erstellen. Auch die muss aber handschriftlich unterschrieben werden. Außerdem sollte das Testament mit einer eindeutigen Überschrift versehen werden, damit es nicht verwechselt wird. Die genaue Bezeichnung ist aber frei wählbar, beispielsweise "Testament" oder "Mein letzter Wille". Quelle: dpa
UnterschriftEgal ob Sie das Testament allein anfertigen oder mit Hilfe des Notars - vergessen Sie nie die Unterschrift. Ohne die ist das Schreiben nicht gültig. Sie sollte immer am Ende des Dokuments stehen. So verdeutlicht sie, dass der letzte Wille hier zu Ende ist. Sobald das Testament mehrere Seiten lang ist, sollte jedes Blatt einzeln unterschrieben sein. Auch wenn das Dokument zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt wird, ist wieder eine Unterschrift nötig, damit der Zusatz auch gültig ist. Im Idealfall sollte der Verfasser des Testaments mit seinem Vor- und Nachnamen unterschreiben. Wurde anders unterschrieben, beispielsweise mit "Euer Vater", ist das Testament trotzdem gültig, wenn der Verfasser sicher ausfindig gemacht werden kann. Quelle: AP
Datum und Unterschrift Quelle: dpa
Nicht verlieren! Ist das Testament fertig erstellt, sollte es nicht zu Hause zwischen den heimischen Papier- und Aktenbergen verschwinden. Auch der Nachtschrank oder Schreibtisch ist kein guter Aufbewahrungsort. Die Gefahr, dass keiner der Hinterbliebenen das Testament findet, ist zu groß. Sicherer ist es, den letzten Willen gleich beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Dort wird das Testament dann auch eröffnet. Anfang 2012 wurde zudem das Zentrale Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin eingeführt. Dort werden Testamente registriert und ihr Verwahrungsort hinterlegt. Im Todesfall kann die Kammer so überprüfen, ob ein Testament vorliegt und gegebenenfalls das zuständige Nachlassgericht informieren. Quelle: Fotolia
Pflichtteil beachten! Auch mit einem Testament muss die gesetzlich vorgeschriebene Erbfolge eingehalten werden. Das gilt insbesondere für den Pflichtteil. Wird der vom Verfasser nicht beachtet, können die Betroffenen ihn einklagen. Einen Anspruch auf ihren Pflichtteil haben die in der Erbfolge nächsten Angehörigen – die Kinder und Enkel des Verstorbenen, der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern. Der Pflichtteil umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Quelle: Fotolia
Alles verteilen!Legen Sie in Ihrem Testament möglichst genau fest, wer am Ende was bekommt - nur so lassen sich nervige Streitereien vermeiden. Schreiben Sie also detailliert, wer Schmuck, Ferienhaus, Wertpapierdepot oder Auto erben soll. Nennen Sie dabei möglichst den vollständigen Namen des jeweiligen Erben, keine Spitznamen. Je detaillierter und genauer das Testament geschrieben ist, desto leichter haben es die Erben und der Notar. Quelle: dpa
Berliner TestamentOft wird auch ein sogenanntes Berliner Testament abgeschlossen. So nennt die Fachwelt ein gemeinsames Testament von zwei Verheirateten oder Lebenspartnern. Beide Unterzeichner setzen sich für den Fall des Todes gegenseitig als Erben ein. So erbt der Hinterbliebene zunächst alles, während bei einem normalen Testament auch die Kinder ihren Anteil bekämen. Beim Berliner Testament sind die Kinder Schlusserben, sie bekommen das Vermögen erst, wenn beide Elternteile gestorben sind. Wer sich für ein solches gemeinsames Testament entscheidet, muss allerdings bedenken, dass es auch nur gemeinsam wieder geändert werden kann. Wenn einer der Partner bereits verstorben ist, kann der Hinterbliebene das Testament nur ändern, wenn es eine entsprechende Freistellungsklausel enthält. Quelle: dpa

Die vererbende Generation trägt eine große Verantwortung. Zur Übergabe größerer Ersparnisse und Kapitalien gehört eben auch, die Dinge so zu richten, dass das gut gemeinte Vererben auch schlussendlich Gutes bewirkt. Wie soll eine junge Krankenhausärztin damit zurechtkommen, wenn sie unvermittelt nach dem Studium erfährt, dass sie das Dreifache ihres Monatslohns ohne Arbeit erhält  - dank jährlicher Ausschüttungen? Wo soll das Stehvermögen in schwierigen Berufssituationen herkommen, wenn der Erbe gar nicht auf sein Arbeitseinkommen angewiesen ist? Hier geht es ja nicht um die Frage des Überlebens, sondern um den sinnvollen Aufbau eines eigenbestimmten Lebensweges.

Der Sorge der älteren Generation, wie ein zu leichtfertiger Umgang mit dem Ererbten verhindert werden kann, steht ein anderes Phänomen gegenüber. Viele Erben wachsen mit einem schlechten Gewissen auf, dass sie erheblich privilegiert sind. Sie können es psychologisch nicht verarbeiten, dass ihnen so viel quasi vom Zufallsschicksal „geschenkt“ wird. Ein Leben lang hadern sie im tiefsten Inneren damit und leben in der ständigen Furcht, das Erbe zu verlieren. Sie sind auf ein Parkett geführt worden, auf dem sie sich nicht wohl fühlen, geschweige denn, es beherrschen. Sie sind nicht stolz auf ihre noch so schöne Existenz.

Verfügung erst im Alter von 60 Jahren

In der Not greifen viele Erblasser zu radikalen Maßnahmen. Ein Bekannter von mir erbte von seinem kinderlosen Großonkel, zu dem er zu Lebzeiten kein gutes Verhältnis hatte, ein Millionenvermögen. Der Haken? Da der Onkel umgekehrt auch von seinem Neffen nicht viel hielt, stellte er das Erbe sozusagen unter Testamentsvollstrecker-Verschluss. Erst im Alter von 60 Jahren darf mein Bekannter über das Ererbte verfügen. Bis dahin muss er zuschauen, wie ein Anwalt in „seinem“ Depot rumhantiert. In anderen Fällen werden so steuereffiziente Erbkonstruktionen erstellt, dass die nachfolgende Generation kaum noch außerhalb Deutschlands leben und arbeiten kann. Die steuerlichen Folgen eines Auslandswohnsitzes wären verheerend.

Aus meiner langjährigen Erfahrung lohnt es sich, den Stier bei den Hörnern zu packen. Entwickeln sie eine klare Familienphilosophie, behandeln Sie alle Kinder gleich und legen ihre Angst vor schwierigen Gesprächen ab. Wie die Auswahl einer Schule, das Ergreifen einer Ausbildung, das Erlernen eines Sports, so gehört auch das Heranführen an das Thema „Geld und Kapital“ zur Erziehung der nachfolgenden Generation. In welcher Art und Weise Sie die Aufgabe angehen, hängt von ihnen ab. Fangen Sie früh mit ihren Überlegungen an. Das Ganze will wohl überlegt sein. Falls Sie es sich selbst nicht zutrauen oder die Familienverhältnisse zu emotional geladen sind, dann holen Sie sich eben professionelle Hilfe. Ganz gleich wie, in jedem Fall schieben Sie das Thema nicht auf die lange Bank. Sie werden unter Umständen überrascht sein. Vielleicht sind Ihre Kinder ja vernünftiger als Sie denken und haben selber sehr klare Vorstellungen.

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