Zig Urteile haben die Gerichte zu dieser Frage gefällt – und in den meisten Fällen den Bausparkassen Recht gegeben. Inzwischen haben auch sieben Oberlandesgerichte (OLG) die Kündigung von Altverträgen verhandelt – und überwiegend zugunsten der Bausparkassen entschieden. Erst vor zwei Wochen wurden zwei neue Urteile bekannt. Das Oberlandesgericht Koblenz gab abermals den Bausparkassen recht, das OLG Bamberg hingegen schlug sich auf Seite der Sparer. Die Kündigung von drei Altverträgen aus den Jahren 1985, 1987 und 1996 sei unwirksam, entschieden die Richter in Bayern (Aktenzeichen 8U24/16, Urteil vom 10.8.).
Während die OLG Bamberg und Stuttgart den Bausparkunden Recht gaben und eine Kündigung ablehnten, entschieden die OLG Köln, Koblenz, Celle, Hamm und Frankfurt zugunsten der Bausparkassen.
Alle Urteile waren bislang Einzelfallentscheidungen. Teilweise ist noch mit höchstrichterlichen Urteilen zu rechnen. Beispielsweise kündigte die in Bamberg unterlegene Kasse, die Badenia, die Revision vor dem Bundesgerichtshof an. Mit einem Machtwort des BGH ist aber nicht vor 2017 zu rechnen.
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall hält daher an der Kündigung zahlreicher Verträge fest. „Das machen wir schon aus Gründen der Gleichbehandlung der Bausparer“, sagte Vorstandschef Reinhard Klein der „Welt am Sonntag“. Was möglich und zulässig sei, werde man nutzen müssen. Allerdings seien die Verträge, die gekündigt würden, im Schnitt 22 Jahre alt. „Es macht sicherlich keine Freude, Verträge zu kündigen. Aber man kann auch sagen: Nach 15 bis 20 Jahren kann ein Vertrag auch enden“, betonte Klein. Wer die Zuteilung des Bauspardarlehens so lange ablehne, sei vermutlich nicht mehr interessiert. „Aber gerade das ist der Zweck des Bausparens“, sagte Klein.
Nie haben die Bausparkassen dies stärker betont als heute. Weil Baukredite zu attraktiven Konditionen mittlerweile auch von den Banken zu bekommen sind, backen die Bausparkassen kleinere Brötchen. Bernd Herdweck, Vorstandschef der Bausparkasse Wüstenrot, erklärte gegenüber der Deutschen Handwerkerzeitung, dass die meisten Bauspardarlehen heute einer Modernisierung der Immobilie dienen, dementsprechend seien die Darlehenshöhen inzwischen deutlich niedriger. Machten nachrangig besicherte Bausparkredite früher nur 20 Prozent des Geschäfts aus, seien es heute 70 Prozent.
Hinzu kommt, dass auch die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie die Vergabe von Baudarlehen erschwert. Demnach dürfen Baufinanzierer die Immobilie selbst nicht mehr wie früher als Sicherheit werten. Sie müssen stattdessen darauf achten, dass der Kreditnehmer seine Schulden auch bis zum Lebensabend aus seinem Einkommen tilgen könne.
Insbesondere Rentner mit sanierungsbedürftigen Eigenheim haben es seitdem schwerer, an einen Kredit zu kommen. „Ob wir einen Kredit vergeben dürfen oder ein Kunde ein Darlehen bekommt, ist ungewisser geworden, auch durch gutgemeinten Verbraucherschutz“, konstatiert Hertweck. Allerdings könnten die Bausparkassen davon auch profitieren. Die Rechtsgarantie auf ein zukünftiges Bauspardarlehen sei nun „mehr wert ist als in der Vergangenheit“.