Der Verband wartet aber auch mit anderen für Eigentümer interessanten Informationen auf.
Immobilienverwaltungen werden überwiegend vom Inhaber geführt, mehrheitlich mit nur einem Eigentümer. Regionale Anbieter dominieren den Markt. Drei Viertel der Verwaltungen kommen aus den alten Bundesländern, auch die Mehrheit der großen Anbieter sitzt dort. In Baden-Württemberg und Bayern gibt es die meisten Hausverwaltungen.
Rund 90 Prozent ihres Umsatzes machen sie mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, rund zehn Prozent generieren sie aus Sonderleistungen. Für solche Leistungen können sie die Honorare zudem individuell aushandeln.
Grundvergütung für Sondereigentum-Verwaltung pauschal
Zusätzlich zum Regelsatz fordern die Verwalter für jede Wohnung eine Grundvergütung für das Sondereigentum, also für Aufgaben rund um die einzelnen Wohnungen.
Bislang veröffentlicht der Branchenverband dafür nur die Zahlen für das Jahr 2014. Im Schnitt dürften sie bis 2016 um sieben bis acht Prozent gestiegen sein.
Fast immer erheben die Verwalter einen Pauschalbetrag, nur 12 Prozent nehmen einen prozentualen Anteil der Nettokaltmiete.
Verteuert hat sich in den letzten Jahren vor allem die Verwaltung kleinerer Einheiten.
Quelle: 2. DDIV-Branchenbarometer 2014
Ost: 16,87 Euro (netto)
West: 24,54 Euro (netto)
Ost: 16,82 Euro (netto)
West: 21,25 Euro (netto)
Ost: 16,72 Euro (netto)
West: 21,10 Euro (netto)
Ost: 16,54 Euro (netto)
West: 21,24 Euro (netto)
Ost: 15,92 Euro (netto)
West: 20,22 Euro (netto)
Ost: 3,8 Prozent
West: 6,4 Prozent
Ost: 3,0 Prozent
West: 4,6 Prozent
Ost: 5,0 Prozent
West: 6,0 Prozent
Kleinstunternehmen machen am häufigsten Verluste. Das kann zu vielfältigen Schwierigkeiten für die Eigentümergemeinschaft führen. Unter anderem dann, wenn sie im Pleitefall keinen neuen Anbieter finden, der die Verwaltung übernimmt. Laut dem Branchenverband sind solche Übernahmen ein sehr ungeliebtes Geschäft.
Die Durchschnittsverwaltung hat sieben Mitarbeiter, ein Drittel in Teilzeit.
Vergütung für Sonderleistungen bei Sondereigentum-Verwaltung
Auch Sonderleistungen für jede einzelne Wohneinheit werden berechnet.
Aber anders als bei der Abrechnung fürs Gemeinschaftseigentum gibt es dafür keinen gesetzlichen Leistungskatalog. Diese Zusatzleistungen können die Verwalter also individuell aushandeln.
Quelle: 2. DDIV-Branchenbarometer 2014
Sonderleistung: Abschluss eines Mietvertrags
Höhe der Sondervergütung im Durchschnitt: 147,37 Euro pro Vertrag oder 8,5 Prozent der jährlichen Mietkosten (netto)
Sonderleistung: Übergabe oder Abnahme einer Wohnung
Höhe der Sondervergütung im Durchschnitt: Nach Aufwand oder 66,23 Euro pauschal (netto)
Sonderleistung: Mieterhöhung
Höhe der Sondervergütung im Durchschnitt: 79,17 Prozent pauschal oder 13,8 Prozent des Mieterhöhungsbeitrages (netto)
Sonderleistung: Instandhaltung
Höhe der Sondervergütung im Durchschnitt: 4,7 Prozent der Bruttobaukosten/Rechnungssumme (netto)
Bis auf die Kleinstverwaltungen beklagt die Mehrheit der Anbieter, dass es schwierig für sie sei, qualifizierte Mitarbeiter zu finden. Nicht Techniker oder Ingenieure, sondern vor allem Sachbearbeiter seien gesucht.
In großen Unternehmen besuchen Mitarbeiter fast doppelt so viele Fortbildungen wie im Durchschnitt.
Netto-Vergütung von Sonderleistungen bei Wohnungseigentümergemeinschaft-Verwaltung
Auch Sonderleistungen für jede einzelne Wohneinheit werden berechnet.
Aber anders als bei der Abrechnung fürs Gemeinschaftseigentum gibt es dafür keinen gesetzlichen Leistungskatalog. Diese Zusatzleistungen können die Verwalter also individuell aushandeln.
Quelle: 2. DDIV-Branchenbarometer 2014
Höhe der Sondervergütung im Durchschnitt:
203,48 Euro pro WEG oder 13/WE pauschal je Wohneinheit
85% der monatlichen Verwaltervergütung
Höhe der Sondervergütung im Durchschnitt:
10 Euro/WE oder 5,37% der Sonderumlage
Höhe der Sondervergütung im Durchschnitt:
3,98% der Bruttobaukosten
Höhe der Sondervergütung im Durchschnitt:
180 Euro/WEG pauschal oder 4,29% des Entschädigungsbeitrages
Höhe der Sondervergütung im Durchschnitt:
9,27 Euro/WE
Höhe der Sondervergütung im Durchschnitt:
85,21 Euro/WE
Höhe der Sondervergütung im Durchschnitt:
108,67 Euro/WE
Billiger wird die Verwaltung in der Zukunft sicher nicht werden. Das aktuelle 4. DDIV-Branchenbarometer ergab: Drei Viertel aller professionellen Immobilienverwalter wollen ihre Preise erhöhen, im Schnitt um fünf Prozent.
Nach Einschätzung des Branchenverbandes müssen sich kleinere Eigentümergemeinschaften zudem darauf einrichten, dass die Verwalter künftig nicht mehr einen Betrag pro Wohneinheit, sondern eine Pauschale von der Eigentümergemeinschaft fordern werden.