Eine weitere Neuerung betrifft die Darstellung im Energieausweis. Ab sofort nutzen die Ausweise Energieeffizienzklassen, wie man sie von Elektrogeräten kennt. Das Optimum: Die Klasse A+, für einen Energieaufwand von weniger als 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Das Schlechteste: Klasse H, mit mehr als 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Hinzu kommen bunte Farben, von grün für gute Werte über gelb und orange bis hinzu tiefrot für die schlechteste Energieeffizienzklasse. Damit sollen Interessenten sofort erfahren, ob es sich um ein sparsames Gebäude oder eine Energieschleuder handelt.
Unsanierte und teilsanierte Gebäude dürften nach Schätzungen der dena größtenteils in den Klassen C bis G liegen. Bei energieeffizient sanierten Gebäuden oder Neubauten sollten die Klassen A+, A und B den Schwerpunkt bilden.
Makler kritisieren diese Kategorisierung. Sie halten einen Blick auf die Nebenkostenabrechnungen für sinnvoller – auch wenn diese stark vom Heizverhalten der Bewohner abhängen.
Verschiedene Optionen
Geblieben ist die Wahlmöglichkeit zwischen einem Bedarf- und einem Verbrauchsausweis. Lediglich für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden, ist der Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben. Dieser berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes anhand der vorhandenen Bausubstanz und Aspekte wie der Heizungsanlage, der Qualität und Größe der Fenster oder der bereits erfolgten Wärmedämmung des Gebäudes.
Weil der Bedarfsausweis die Energiebilanz von Häusern unabhängig vom Heizverhalten oder Witterungsschwankungen kalkuliert, ist er für viele Hauseigentümer erste Wahl. Allerdings liegen die Werte regelmäßig über dem tatsächlich gemessenen Verbrauch.
Der Verbrauchsausweis richtet sich nach den tatsächlichen Energiekosten der vergangenen Jahre. Damit liefert er praxisnahe Ergebnisse. Dafür schränken die Witterungsverhältnisse der betrachteten Jahre und die damit verbundenen Heizgewohnheiten die Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden ein.
Den Energieausweis erstellt ein Energieberater, der über die Expertenlisten bei der dena oder der KfW gefunden werden kann. Sie können mittlerweile aber auch über spezialisierte Dienstleister im Internet beantragt werden. Abhängig vom Aufwand kosten sie zwischen 50 und 350 Euro. Diese Kosten kommen nun auf alle Hauseigentümer zu.
Bei der Nachbesserung bestehender Häuser gibt es nur kleine Änderungen, außerdem ist davon nicht jeder Hauseigentümer betroffen. Die Wärmedämmung der obersten Geschossdecke ist nun Pflicht - falls das Dachgeschoss unbeheizt und das Dach nicht ausreichend gedämmt ist.
Dafür haben Immobilienbesitzer bis Ende 2015 Zeit, bei einem Eigentümerwechsel sind es zwei Jahre. Ob tatsächlich Dämmpflicht besteht, muss im Einzelfall – am besten durch einen qualifizierten Energieberater – geprüft werden. Der Hintergrund: Der Wärmedurchgangskoeffizient der Dachdämmung - der sogenannte U-Wert -, darf ein bestimmtes Maximum nicht überschreiten.
Von der Vorschrift ausgenommen sind Hauseigentümer, die zum 1. Februar 2002 mindestens eine Wohnung in dem Gebäude selbst genutzt haben. Für sie besteht Bestandsschutz nach den damals gültigen Vorschriften der Wärmeschutzverordnung. Nachrüsten müssen aber Besitzer alter Heizkessel. Öl- und Gasheizungen, die vor 1985 installiert wurden, müssen bis 2015 gegen eine moderne Heizanlage ausgetauscht werden. Später eingebaute Heizungen sind nach 30 Jahren zu ersetzen. Ausnahmen von dieser Regel gibt es für Niedertemperatur- und Brennwertkessel.