Sonnenkollektoren Solaranlagen bleiben attraktiv

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Eckpunkte des Minister-Konzepts

Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) wollen die Solarförderung in Deutschland möglichst schneller weiter kürzen Quelle: dpa

Planmäßig wäre die Einspeisevergütung zum 1. Juli um 15 Prozent heruntergeschraubt worden. Diese „Degression“ der garantierten Vergütung war Teil des langfristigen Plans der Regierung den Solarstrom schrittweise zu de-subventionieren. Zweimal jährlich wurde er garantierte Abnahmepreis gesenkt. Die Basis-Degression lag bei neun Prozent jährlich.

Die EEG-Umlage - der "Strom-Soli"

Wie stark die Förderung darüber hinaus gekürzt wurde orientierte sich daran, wie viele neue Solarflächen in Deutschland auf Dächern, dem Frei- und auf Ackerland entstanden waren. Damit wollte der Gesetzgeber vermeiden, dass Stromkunden übermäßig zur Kasse gebeten werden, denn sie bezahlen die Förderung indirekt über die Strom-Umlage. 2011 betrug diese 3,53 Cent pro Kwh, 2012 bereits 3,59 Cent. Pro Haushalt macht das 70 bis über 100 Euro pro Jahr für den "Strom-Soli".

Kostenexplosion bei der Förderung

2011 lag die neu installierte Leistung bei über 7500 Megawatt. Damit war der Zubau so übermäßig groß, dass die Kosten für die Förderung explodierten. Mehr als 13 Milliarden Euro staatlicher Förderung pro Jahr fließen inzwischen in den Ausbau von Wind- und Solaranlagen. Mit fünf Milliarden Euro entfällt der Löwenanteil auf Photovoltaik-Anlagen.

Nach dem Konzept von Röttgen und Rössler soll sich nun sowohl die Einteilung der Anlagen als auch die Höhe der Förderung ändern und zwar schon zum 9. März – wenn es nach den Ministern geht.

Wo wird wie viel gekürzt?

Ab März soll es statt der vier nur noch drei Anlagetypen geben. Die Anlagen würden dann nach folgenden Sätzen gefördert:

  • Kleine Anlagetypen bis 10 kWp: 19, 5 Cent/kWh

  • Mittlere Anlagetypen von 10 kWp bis 1 MWp: 16,5 Cent/kWh

  • Große Anlagentypen von 1 MWp bis 10 MWp: 13,5 Cent/kWh

Röttgen sprach von einer durchschnittlichen Senkung von rund 24 Prozent bis zum 1. Januar 2013. Am besten kommen Besitzer von Kleinstanlagen bis 10 kWp weg, also die klassischen Privathausbesitzer.

Zur Größe der Anlagentypen

Außerdem soll nicht mehr 100 Prozent des Stroms vom Dach zum garantierten Festpreis von den Netzbetreibern abgenommen werden. Wer eine kleine Dachanlage von bis zu zehn Kilowatt besitzt kann bekommt nur noch für 85 Prozent seines produzierten Stroms den garantierten Fördersatz, bei allen anderen Anlagen sind es 90 Prozent. Den Rest muss er zu Marktpreisen verkaufen oder selbst verbrauchen.

Künftig kann zudem die Einspeisevergütung für Solarstrom aus neuen Anlagen mit einer Verordnung weiter gekürzt werden, wenn der Ausbau die von der Regierung vorgegeben Zielgrößen überschreitet.

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