Staatlich konfisziert Kommt nochmal ein Goldbesitzverbot?

Steht der Staat vor dem Ruin, ist ihm jedes Mittel recht. Vielleicht sogar ein Goldbesitzverbot, wie es schon in den USA der 30er Jahre eins gab. Wiederholt sich die Geschichte, käme es zum Zwangsverkauf von Gold.

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„Es ist gefährlich, richtig zu liegen, wenn die Regierung falsch liegt.“ Investmentlegende Marc Faber zitiert Voltaire, wenn er gefragt wird, ob er sich ein Goldbesitzverbot vorstellen kann. Faber fürchtet, dass es eines Tages wieder dazu kommen könnte. Es wäre nicht das erste Mal, dass Gold konfisziert wird: Infolge der Weltwirtschaftskrise stellte US-Präsident Franklin D. Roosevelt privaten Goldbesitz am 5. April 1933 unter Strafe. Die Freigrenze lag bei lediglich 100 Dollar pro Person, zudem waren seltene Sammlermünzen ausgenommen. Verstöße konnten mit 10.000 Dollar Strafe belegt werden – oder mit bis zu zehn Jahren Gefängnis.

Mehr als 14 Dollar Verlust

US-Bürger mussten ihr Gold bis zum 1. Mai 1933 zum Festpreis von 20,67 Dollar pro Unze bei der Notenbank abgeben. Wenig später wurde die Parität auf 35 Dollar pro Unze fixiert. Für Anleger war der erzwungene Umtausch damit ein gewaltiges Verlustgeschäft, der Staat strich satte Gewinne ein. Das Verbot wurde erst am 31. Dezember 1974, nach dem Zusammenbruch des Gold-Dollar-Standards von Bretton Woods, aufgehoben.

Auch Kevin Bambrough hält neue Rerstriktionen für Goldbesitzer für denkbar. Regierungen, die den Leerverkauf von Aktien verbieten, sei das zuzutrauen, sagt der Chef der kanadischen Beteiligungsfirma Sprott Resource, die frühere indirekte Investments auf Gold in Münzen und Barren getauscht hat. Bambrough rät: „Wer einen Teil seines Geldes auf lange Sicht in Gold anlegen will, sollte es physisch besitzen und möglichst dort aufbewahren, wo es am wenigsten wahrscheinlich ist, dass es einem weggenommen wird.“ Sprott besitzt derzeit rund 74.000 Unzen Gold.

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