Ganz Deutschland debattiert über eine Verschärfung der Regeln für strafbefreiende Selbstanzeigen für Steuerhinterzieher. „Die Selbstanzeige wird nicht abgeschafft werden“, sagt Joerg Andres, Fachanwalt für Steuerrecht aus Düsseldorf. „Die Finanzämter sind extrem dankbar, auf diesem Weg alle wichtigen Details zu bekommen.“ Absehbar ist hingegen, dass die strafrechtliche Verjährungsfrist auch für kleinere Steuerhinterzieher von fünf auf zehn Jahre verlängert wird. Der Strafzuschlag könnte ebenfalls drastischer ausfallen; bislang müssen Steuerhinterzieher ab hinterzogenen 50.000 Euro neben den üblichen Verzugszinsen von 0,5 Prozent pro Monat auf die Steuerschuld fünf Prozent Aufschlag zahlen.
Betroffene, die sich noch nach den alten Regeln offenbaren wollten, müssen sich beeilen. Schon jetzt ist ihr Zeitdruck groß: „Die Chancen, dauerhaft unerkannt zu bleiben, sinken von Tag zu Tag“, sagt Sven Gläser, Steuerberater und Anwalt bei Ebner Stolz, der früher selbst in der Finanzverwaltung gearbeitet hat.
Recht einfach: Rechtsprechung zum Thema Dachlawinen
An einem Wintertag parkte in der Nähe von Osnabrück ein Mann seinen Wagen vor einem Mietshaus. Bereits am Vortag war über Radio vor Tauwetter gewarnt worden. Der Temperaturanstieg setzte einen Eisblock auf dem Dach in Bewegung, der das Auto demolierte. Der Pkw-Besitzer verlangte Schadensersatz. Begründung: Bei gefährlichen Wetterlagen müssten Hausbesitzer ihre Dächer räumen. Die Klage war ein Schlag ins Wasser. Dachräumungen, so die Richter, seien nur durch Fachunternehmen auszuführen. Dies sei, zumindest in „schneearmen Gebieten“, unzumutbar (Oberlandesgericht Oldenburg, 4 U 35/12).
In der Region Köln rauschte in einem strengen Winter eine Schneelawine auf ein geparktes Fahrzeug. Der Eigentümer des Autos verklagte den Hausbesitzer: Das Dach hätte seiner Meinung nach mit Schneefanggittern gesichert sein müssen. Die Gerichte winkten ab: Ob solche Fanggitter
geboten seien, hänge von der Ortsüblichkeit ab. Im milden Rheinland könnten solche teuren Maßnahmen nicht verlangt werden (Oberlandesgericht (OLG) Köln, 19 U 167/11; ebenso: OLG Düsseldorf, I-104 U 18/13).
An einem sonnigen Wintertag sauste in einem Münchner Vorort ein Eiszapfen von einem Hausdach auf einen darunter abgestellten Wagen. Der Hauseigentümer verwies auf die angebrachten Schneefanggitter und lehnte jede Haftung ab. Zu Recht: Warnschilder seien nur bei extremen Witterungslagen nötig, entschied das Amtsgericht München (132 C 11208/08).
Denn in Kürze eröffnen sich für Fahnder neue Möglichkeiten:
- Die deutschen Steuerbehörden werden verstärkt mit Gruppenanfragen nach Steuerhinterziehern suchen, zum Beispiel in der Schweiz. Dabei nennen sie nur bestimmte Merkmale, die für Steuerhinterzieher typisch sind, und bekommen von den Schweizer Steuerbehörden rückwirkend Daten aller entsprechenden Personen geliefert. Ein konkreter Verdacht gegen einzelne Personen ist nicht nötig, wenn eine sogenannte große Auskunftsklausel im Doppelbesteuerungsabkommen steht. Voraussichtlich sind Abfragen in der Schweiz allerdings nur rückwirkend bis zum Inkrafttreten des entsprechenden Schweizer Steueramtshilfegesetzes am 1. Februar 2013 möglich. Steuerhinterzieher, die ihr Geld gezielt vorher aus der Schweiz verschoben hätten, könnten unentdeckt bleiben. „Wir hören, dass die Bundesländer diese Gruppenanfragen noch koordinieren, sie aber in Kürze stellen werden“, sagt Marcus Hornig, Steuerexperte bei WTS in Düsseldorf. Ebenfalls von den Gruppenanfragen betroffen sind Liechtenstein und Singapur. Noch sind sich Juristen nicht einig, welche Daten die Steuerbehörden nach einer Gruppenanfrage wirklich offenlegen müssen und werden. Eines ist aber sicher: Der Spielraum der Fahnder wird größer. „Das Risiko durch bevorstehende Gruppenanfragen haben die meisten Steuerhinterzieher noch nicht auf dem Radar“, sagt Anwalt Gläser.
- Luxemburg und Österreich geben ihr Bankgeheimnis für Ausländer sukzessive auf. Luxemburg informiert andere EU-Länder von 2015 an im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs über Zinseinkünfte. Es zeichnet sich ab, dass der Austausch auf andere Erträge ausgeweitet wird. Dann könnten auch als Steuerschlupfloch genutzte Stiftungen entdeckt werden. Schon vorher dürften Luxemburg und Österreich den deutschen Fahndern sehr viel bereitwilliger verlangte Auskünfte erteilen.
Selbstanzeige kann Schäden minimieren
Mit einer Selbstanzeige können Steuerhinterzieher sich offenbaren und den Schaden minimieren. Doch in Einzelfällen schrecken Betroffene vor dem Schritt zurück. Die Gründe:
- Damit Steuerhinterzieher nach ihrer Selbstanzeige ungeschoren davonkommen, müssen sie die fällige Steuer und Strafsteuer zahlen. Nicht jeder hat dafür ausreichend Bares. „Bei komplett unversteuerten Vermögen kann die Steuer bis zu 70 Prozent des Kapitals ausmachen“, sagt Hornig. Im Einzelfall verbaut diese Steuerlast den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit.
- Beamten drohen mitunter nicht nur strafrechtliche Folgen. Wenn sie größere Summen hinterzogen haben und eine Selbstanzeige abgeben, meldet das Finanzamt dies dem Dienstherrn. Ab einer Million Euro kommt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts in Betracht (BVerwG 2 C 16.10.). Als besonders gravierend wird die Steuerhinterziehung angesehen, wenn es sich um Finanzbeamte handelt. Generell wird eine Selbstanzeige der Beamten nur dann als mildernd gewertet, wenn sie wirklich freiwillig – und nicht allein wegen der bevorstehenden Aufdeckung – erfolgt ist.
- Promis und Top-Unternehmer sorgen sich, dass ihre Selbstanzeige publik werden könnte – wie bei Fußballmanager Uli Hoeneß und Frauenaktivistin Alice Schwarzer. Zwar eilt den Finanzämtern eigentlich der Ruf voraus, auch bei Promis verschlossen zu bleiben. Sobald in Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird – etwa weil neben der Steuerhinterziehung weitere Straftaten begangen wurden –, steigt das Risiko aber, dass der Fall öffentlich wird. Ein Prominenter habe seine schon vorbereitete Selbstanzeige deshalb nun auf Eis gelegt, heißt es bei einer Top-Steuerkanzlei.
Wer den Weg ans Licht scheut, der muss im Dunkeln bleiben. Steuerhinterzieher können zwar auf die letzten verbliebenen Steueroasen und verschachtelte Modelle mit Stiftungen und Treuhändern setzen. Damit leben sie aber nicht nur riskant und machen sich strafbar, sondern sie müssen auch noch hohe Kosten, jährlich mindestens in vierstelliger Höhe, hinnehmen.
Schnellgericht: Aktuelle Entscheidungen kompakt
Die Kündigung eines Arbeitnehmers gilt mit dem Einwurf in den Briefkasten als zugestellt, selbst wenn sie erst um 11.18 Uhr eingeworfen wurde. Ein Arbeitnehmer verpasste so die Frist für seine Schutzklage (Landesarbeitsgericht Mainz, 10 Sa 175/13).
Jahrelang haben Banken von Kreditkunden zu Unrecht Bearbeitungsgebühren verlangt, wie mehrere Oberlandesgerichte (OLG) entschieden haben (Dresden (8 U 562/11), Celle (3 W 86/11), Karlsruhe (17 U 192/10)). Nun verweigern Banken die Rückzahlung: Ansprüche seien verjährt. Richter sehen das anders: Die dreijährige Verjährungsfrist habe erst mit einhelligen OLG-Urteilen 2011 begonnen, so dass Kunden die Rückzahlung bis Ende 2014 einfordern können (Landgericht Stuttgart, 13 S 126/13; genauso: Landgericht Nürnberg-Fürth, 6 S 3714/13).
Verschlechtert sich die Finanzlage eines Mieters, muss der Vermieter ihm eine Teiluntervermietung
gestatten (Amtsgericht München, 422 C 13968/13).
Registergerichte müssen die Gesellschafterliste einer GmbH auch dann akzeptieren, wenn sie von einem Schweizer Notar beurkundet worden ist (Bundesgerichtshof, II ZB 6/13).
Für das Gros der Steuerhinterzieher ist das nicht lukrativ. Sie können nur darauf hoffen, nicht erwischt zu werden. Meist bauen sie auf die Verjährung – bei unter 100.000 Euro Hinterziehungssumme pro Jahr tritt die schon nach fünf Jahren ein.
Steuerberater berichten daher unter der Hand von Fällen, in denen Mandanten ganz gezielt Geld ertragslos im Ausland anlegen, ob umgetauscht in Goldbarren im Banktresor oder als zinslose Anlage auf einem ausländischen Girokonto.
Vorteil: Ohne Erträge gibt es keine Meldung an das Heimatland, die Geldsumme bleibt unter Umständen verborgen. Und da keine neue Steuer mehr hinterzogen wird, könnten die Anleger nach fünf oder spätestens zehn Jahren das Geld wieder nach Hause holen, ohne eine Strafe fürchten zu müssen.
Banken, ob in der Schweiz oder auch Luxemburg, wollen ihre Auslandskunden bei solchen Spielchen nicht mehr unterstützen, sie sorgen sich um Beihilfe-Vorwürfe. Legen Kunden keine Steuernachweise vor, kündigen die Banken ihnen. Im Einzelfall führt das zu drastischen Schritten: Einem widerspenstigen Deutschen zerschnitt der Kundenberater in der Schweiz prompt die Kreditkarte, sein Vermögen wurde eingefroren. Andere Kunden bekamen auch Millionensummen nur noch bar ausgezahlt.