Kuriose Urteile Scheidungen können teurer sein, als erwartet

Drum prüfe, wer sich ewig bindet: Der Bundesgerichtshof hat der Ex-Frau eines Lottospielers, die Hälfte seines Gewinns zugesprochen. Ein weiterer Mann muss Unterhalt für seine Hunde zahlen. Was Trennungen so teuer macht.

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Die teuersten Scheidungen aller Zeiten
Cooper-Hohn gegen HohnJamie Cooper-Hohn wird durch die Scheidung reich: Von ihrem Ex-Mann Christopher Hohn, einem bekannten Londoner Hedgefondsmanager, erstritt sie am 27. November 2014 nach 17 Ehejahren die gigantische Summe von 530 Millionen Dollar, umgerechnet 425 Millionen Euro. Christopher Hohn leitet "The Children's Investment Fund Management", kurz TCI und damit einen der erfolgreichsten Hedgefonds der vergangenen Jahre. Sein Vermögen wird auf 1,3 Milliarden Dollar geschätzt. 2013 soll TCI ein Plus von 47 Prozent erreicht haben, nach 29 Prozent Steigerung im Jahr zuvor. Für die 49-jährige Cooper-Hohn also ein guter Zeitpunkt für eine Scheidung. Es wart die bislang teuerste Scheidung, die je ein britisches Gericht verkündete. Quelle: REUTERS
Michael DouglasBereits sechs Wochen, nachdem sie sich kennenlernten, heirateten Michael und Diandra Douglas im Jahr 1977 - Und ließen sich 21 Jahre später wieder scheiden. Den Hollywood-Star kostete das 45 Millionen Dollar. Quelle: Reuters
Paul McCartneyMonatelang wurde die Trennung zwischen dem Ex-Beatles-Sänger und Heather Mills in den Medien ausgetragen, am Ende kam McCartney die Scheidung im August 2008 doch nicht so teuer zu stehen wie geschätzt. "Nur" etwa 45,2 Millionen Dollar musste er seiner Ex-Frau zahlen. Quelle: AP
Phil CollinsPhil Collins trennte sich 2006 von der Schweizerin Orianne Cevey - und zahlte dafür 25 Millionen Pfund, also damals rund 46 Millionen Dollar. Quelle: Reuters
James CameronJames Camerons dritte Ehe hielt nur zwei Jahre - 1999 ließ er sich von seiner Frau Linda Hamilton scheiden. Für sie hatte sich die kurze Ehe in finanzieller Hinsicht mehr als gelohnt - mehr als 50 Millionen Dollar wurden ihr zugesprochen. Quelle: dapd
Kevin CostnerNach 16 Jahren Ehe und drei gemeinsamen Kindern bekam Costners Ex-Frau Cindy Silva 1994 über 80 Millionen Dollar zugesprochen. Quelle: AP
Harrison Ford2004 war es zwischen dem Schauspieler und der Drehbuchautorin Melissa Mathison nach 18 Jahren Ehe aus. Bei der Scheidung ging es um 85 Millionen Dollar. Quelle: Reuters

Ein Lottokönig aus Mönchengladbach muss den Gewinn mit seiner Ex-Frau im Zuge der Scheidung teilen. Ihr steht die Hälfte einer knappen halben Million Euro zu - obwohl der Rentner zum Zeitpunkt des Geldsegens schon acht Jahre von ihr getrennt gelebt hatte. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az. XII ZR 277/12) und beendete einen jahrelangen Rechtsstreit durch drei Instanzen. Die Frau erhält 242.500 Euro. Ihr Ex-Mann muss auch die Kosten des Verfahrens tragen - rund 66.000 Euro. Der BGH hielt mit seinem Urteil an der gängigen Rechtsprechung zum Zugewinn fest.

Beim Zugewinn beziehungsweise Zugewinnausgleich werden alle während der Ehe hinzugewonnenen Vermögenswerte zusammengerechnet und anschließend halbiert. Bei einer Scheidung wird dann festgestellt, wer welches Vermögen zu Beginn der Ehe hatte und wie hoch das Vermögen bei Ende der Beziehung gewesen ist. Die Differenz muss der vermögendere der beiden Partner dem anderen auszahlen. "In der Regel werden Ehen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft geschlossen. Gütertrennung gibt es meistens nur, wenn zum Beispiel eine Firma vorhanden ist, die vor Schaden bewahrt werden soll", sagt Christian Stern-Eilers, Fachanwalt für Familienrecht bei der Düsseldorfer Kanzlei Haas & Partner, gegenüber WirtschaftsWoche Online.

Hat der Mann beispielsweise 300.000 Euro in die Ehe eingebracht und besaß zum Zeitpunkt der Trennung 400.000 Euro, besteht eine Differenz von 100.000 Euro. Die Hälfte davon, also 50.000 Euro, stehen der Ehefrau dann als Zugewinnausgleich zu. Dementsprechend "wichtig ist, dass sich beide über den Zeitpunkt der Trennung einig werden. Auch von diesem Zeitpunkt hängt ab, wer welchen Zahlungsanspruch hat", erklärt Rudolf Haibach, Fachanwalt und Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins sowie der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht.

Um diese Kosten kommen Sie bei einer Scheidung nicht herum

Und genau das wurde dem 1944 geborenen früheren Kraftfahrer zum Verhängnis: Das Paar lebte zwar bereits seit acht Jahren getrennt, die Scheidung hatte der Mann aber erst eingereicht, nachdem er im Lotto gewonnen hat. Somit fällt der Gewinn noch in die Zeit der Ehe und geht in den Zugewinnausgleich mit ein. Dementsprechend hieß es in der Urteilsbegründung, dass die acht Jahre Trennungszeit noch lange kein Grund seien, dem Mann das Geld allein zuzusprechen. Das allein nämlich „begründe noch keine unbillige Härte der Ausgleichspflicht“. Die BGH-Richter widersprachen damit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Dort hatten die Richter die Ansprüche der Frau wegen „grober Unbilligkeit“ zurückgewiesen.

Unterhaltspflicht für Hunde

Die größten Finanzfallen bei Scheidungen
Ein Ehevertrag ist besonders für Selbstständige sinnvoll, um das Unternehmen vor Schaden zu bewahren. Allerdings sollte man nicht glauben, nur wegen eines Ehevertrags ungeschoren aus einer Ehe rauszukommen. Es gibt keine 100-prozentige Vermögensaufteilung in einem Ehevertrag. Ist beispielsweise die Frau seit 20 Jahren komplett aus dem Beruf ausgestiegen, um die Kinder großzuziehen, muss der Mann ihr Unterhalt zahlen, auch wenn der Ehevertrag den Unterhaltsverzicht vorsieht. Um sich vor solchen unerwarteten Kosten zu schützen, muss im Vertrag genau aufgeschrieben sein, in welcher familiären Situation sich die Partner befinden und wie die Aufgaben in der Ehe verteilt sind. Sollten sich die wesentlichen Punkte ändern - das Paar entscheidet sich nun doch für Kinder - sollte der Vertrag angepasst werden können. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Auch teure Hochzeitsgeschenke von Freunden und Familie können bei einer Scheidung Kummer bereiten. Wer nicht nachweisen kann, dass das Geschenk explizit ihm beziehungsweise ihr gegeben wurde, muss damit rechnen, dass die Zuwendung zum gemeinsamen Vermögen gezählt wird. Und das wird bei einer Scheidung aufgeteilt. Eine Karte, die sich an den Empfänger richtet und dem (Geld-) Geschenk beiliegt, kann das verhindern. Quelle: dpa
Geschenke machen aber auch später noch Probleme. Nämlich dann, wenn einer der Partner bevor er die Scheidung einreicht, sein Vermögen verschenkt, beispielsweise an Kinder aus erster Ehe. Gerade bei Immobilien ist eine Schenkung zu Lebzeiten für die Kinder steuerlich deutlich attraktiver, da sie die Erbschaftssteuer sparen. Auf diese Weise bringen viele ihre Vermögenswerte - Geld, Autos, Immobilien, Aktien - in Sicherheit, um später weniger mit dem Partner teilen zu müssen. Gegen diese Geldflucht hilft nur Wachsamkeit bis hin zum regelmäßigen Blick ins Grundbuch. Quelle: Fotolia
Ist einer von beiden Partnern selbstständig, kann es bei der Trennung ebenfalls Probleme geben. Denn die Feststellung des Einkommens ist in diesem Fall nicht leicht. Und von dem hängt zum einen der Streitwert der Scheidung ab und zum anderen bemisst sich am Einkommen auch der Unterhalt. meist gar nicht so leicht. Davon hängt aber ab, wie hoch der Unterhalt für Ex-Frau und Kinder ist. Dagegen, dass der selbstständige Partner sein Einkommen oder die Gewinne des Unternehmens mit entsprechenden Kniffen klein rechnet, lässt sich leider kaum etwas tun. Quelle: dpa
Noch schwieriger kann es werden, wenn beide Partner gemeinsam ein Unternehmen führen. Denn: Wer bekommt das Unternehmen jetzt? Gibt es im Gesellschaftervertrag keine klare Regelung für diesen Fall, bleiben beide auch nach der privaten Trennung Gesellschafter. Deshalb sollte im Vertrag unbedingt geklärt sein, wer das Unternehmen im Falle einer Scheidung weiterführt. Sonst bleiben nur drei Möglichkeiten: Ein Partner zahlt den anderen aus, das Unternehmen wird verkauft und der Gewinn geteilt oder das laufende Geschäft wird abgewickelt und das Unternehmen anschließend aufgelöst - in diesem Fall gehen beide leer aus. Quelle: Fotolia
Im Falle einer Scheidung wird nicht nur die Beziehung, sondern oft auch das einstige Traumhaus ganz schnell zum Alptraum. Sind sich beide einig, wer das Haus behält, muss der Hausbesitzer den anderen für den Verlust des halben Hauses entschädigen. Hat das Haus zum Zeitpunkt der Trennung einen Wert von 250.000 Euro, bekommt der Partner, der auszieht, also 125.000 Euro. Da nur die wenigsten eine solche Summe zur Verfügung haben, wird in der Regel die Immobilie verkauft und der Erlös geteilt. Quelle: Fotolia
Sind sich die Parteien uneinig, wird das Gericht einem von beiden, in der Regel dem, der die Kinder behält, die Nutzung des Hauses zusprechen. Selbst wenn einer der Partner die Immobilie in die Ehe eingebracht hat und der Ehevertrag die Nutzungsrechte im Scheidungsfall regelt: Spätestens wenn Kinder im Spiel sind, werden Verträge und Eigentum hinfällig. In die Ehe eingebrachte Gegenstände fallen zwar nicht in die Aufteilungsmasse, ist aber ein Partner existenziell auf die Nutzung der Wohnung angewiesen, wird ihm Nutzungsrecht zugesprochen - egal, wem die Immobilie gehört. Wie lange diese genau dauert, hängt vom Einzelfall ab, im Extremfall ist die Wohnung für fünf Jahre weg. Ist eines der Kinder behindert, verlängert sich die zugesprochene Nutzungszeit. Quelle: Fotolia

Es sei für den Zugewinn außerdem egal, ob der Lottogewinn einen Bezug zur einstigen Ehe habe oder nicht, hieß es weiter. Nach Gesamtschau der Umstände könne von grober Unbilligkeit nicht die Rede sein - „zumal die Ehe der Beteiligten bei der Trennung bereits 29 Jahre bestand und aus der Ehe drei Kinder hervorgingen“. Der Gesetzgeber habe bewusst ein möglichst einfaches System gewählt, um den Zugewinn zu berechnen. Darauf berief sich auch der Anwalt der Frau, Peter Wassermann. „Das Gesetz gibt es klar vor: Es gibt nun mal die Stichtagsregelung.“ Die Hürden, davon abzuweichen, seien hoch. Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein, Eva Becker, sagte, dass es ja gerade der Charme des Zugewinnausgleichs sei, dass er „simpel und überschaubar“ berechnet werden könne. Anwalt Wolfgang Hartung, der den Rentner in beiden Vorinstanzen vertreten hatte, sagte: „Mir tut es leid für meinen Mandanten“. Er fügte hinzu: „Ich kann nur sagen: Es war ein Versuch, die uneingeschränkt geltenden Vorschriften beim Zugewinn aufzubrechen.“

Diese Scheidungskosten können Sie von der Steuer absetzen

Ähnlich unglücklich dürfte ein anderer Kläger mit dem Ausgang seines Verfahrens sein: Nach der Trennung von ihrem Lebensgefährten bekommt eine Frau von diesem nämlich 1500 Euro Unterhalt für die gemeinsamen Hunde. Darauf einigten sich die beiden am Mittwoch in einem Vergleich vor dem Oberlandesgericht München. Der Mann muss den Betrag ab Dezember in 100 Euro-Raten pro Monat abbezahlen. Das Paar hatte 2009 Hund Wotan und 2010 Hündin Cora angeschafft, die dann zwei Welpen warf. Wenig später trennte sich das Paar. Die Tiere blieben bei der Frau.

Die Kosten betrugen laut Gericht pro erwachsenem Hund etwa 50 Euro monatlich plus Tierarztkosten. Allerdings sei es wohl kaum zumutbar, „dass man für die Gesamtlebensdauer dieser Hunde den hälftigen Lebensunterhalt bezahlt“, stellte der Vorsitzende Richter klar. Er regte deshalb den Vergleich an. Ursprünglich hatte die Frau 6919 Euro für Hundenahrung und Tierarztkosten gefordert.

Und ein solches Urteil beziehungsweise ein solcher Vergleich ist gar nicht mal überraschend. So muss beispielsweise ein Mann monatlich 100 Euro Unterhalt für seinen Hund zahlen - bis zu dessen Tod. So hatte es ein Ehepaar bei der Scheidung vertraglich festgelegt. Doch das erschien dem Mann auf Dauer zu viel, nach einer Weile wollte er nicht mehr zahlen. Vertrag ist Vertrag, entschied das Pfälzische Oberlandesgericht. Bis zum Tod des Hundes sei der monatliche Unterhalt weiter fällig. Immerhin: Wie auch bei Kindern können Paare ein Besuchsrecht für Scheidungstiere erstreiten. Ein Paar hatte nach der Trennung um das „Sorgerecht“ für den gemeinsamen Pudel gestritten. Nach einer tierpsychologischen Untersuchung wurde der Hund zwar der Frau zugesprochen. Dem Mann räumte das Amtsgericht Bad Mergentheim (Baden-Württemberg) aber ein Besuchsrecht ein - jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat.

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