Nettoeinkommen Provisionen müssen beim Elterngeld berücksichtigt werden

Lukratives Urteil für die Empfänger regelmäßiger Provisionen: Die Zusatzzahlungen müssen bei Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden. Sie sind laut Bundessozialgericht nicht anders zu behandeln als das Grundgehalt.

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Bei der Berechnung des Elterngeldes müssen mehrmals im Jahr gezahlte Provisionen berücksichtigt werden. Quelle: dpa

Mehrmals im Jahr gezahlte Provisionen müssen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden. Wie das Bundessozialgericht am Mittwoch in Kassel urteilte, seien solche Vergütungen laufender Arbeitslohn und keine sonstigen Bezüge, die nicht miteinbezogen werden. Mit dem Urteil wurde drei Klägerinnen recht gegeben. Das Elterngeld war ihnen nur auf Basis ihres Grundgehalts bewilligt worden. Die Behörden lehnten es ab, die daneben zusätzlich gezahlten Provisionen einzubeziehen. Laut Gesetz sind Einnahmen nicht zu berücksichtigen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstige Bezüge behandelt werden. Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Familien mit kleinen Kindern. Es wird für längstens 14 Monate gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Nettoeinkommen der Eltern.

Wie viel Geld Kinder kosten - und wie viel sie bringen
Bis ein Kind volljährig ist, zahlen Eltern laut Daten des Statistischen Bundesamtes rund 117.000 Euro für ihr Kind: Für Kleidung, Essen, Miete, Bildung, Taschengeld etc. Monatlich geben Paare mit Kindern demnach 550 Euro mehr im Monat aus, als Kinderlose. Das zweite Kind ist allerdings nicht mehr ganz so teuer wie das erste, das dritte ist rechnerisch günstiger als das zweite und so weiter. Schließlich muss nicht pro Kind eine neue Wickelkommode oder ein neuer Kinderwagen angeschafft werden. Quelle: dpa
Allein für Kleidung und Windeln geben Eltern bis zum 18. Geburtstag eines Sprösslings durchschnittlich 9101, 80 Euro aus. Laut Statistik summieren sich die Kosten für Windeln auf gut 1000 Euro pro Kind. Quelle: REUTERS
Um die Lebenshaltungskosten für die Familie decken zu können, gehen in zahlreichen Familien beide Elternteile arbeiten. Die Kosten für die deshalb notwendige Kinderbetreuung belaufen sich im Schnitt auf 3368,59 Euro. Bei vielen Familien frisst der Krippenplatz oder der Kindergarten wahlweise das Kindergeld oder das Gehalt eines Elternteils wieder auf. Quelle: dpa
Obwohl es in Deutschland Lehrmittelfreiheit gibt, die Schulen also Bücher kostenlos stellen, zahlen Eltern bis zum 18. Geburtstag ihres Kindes durchschnittlich 3525 Euro für Bildung. Dazu gehören Zusatzlektüre für den Deutschunterricht, Hefte, Stifte, Malblöcke und Farben, Schulausflüge und Kopiergeld. Hinzu kommen nochmal geschätzte 1,4 Milliarden Euro, die Eltern in Deutschland jährlich in Nachhilfestunden investieren. Quelle: dpa
Immer mehr Eltern zahlen ihren Kindern laut einer Forsa-Studie regelmäßig Taschengeld. Bis zum 18. Geburtstag kommen so 2496 Euro zusammen - wenn sich die Eltern die Empfehlungen des Jugendamtes halten. Demnach sollten Kinder zwischen vier und fünf Jahren 50 Cent pro Woche bekommen, Sechs- bis Siebenjährige 1,50 bis zwei Euro pro Woche und Acht- bis Neunjährige zwei bis 2,50 Euro wöchentlich. Kinder im Alter von zehn bis elf Jahren sollten monatlich 13 bis 15 Euro bekommen, Zwölf- und 13-Jährige 18 bis 20 Euro und 14- bis 15-Jährige 23 bis 26 Euro im Monat. Jugendliche von 16 und 17 Jahren sollten 32 bis 42 Euro im Monat bekommen, empfiehlt das Jugendamt. Quelle: dpa
Dafür bekommen Eltern allerdings auch Geld für ihre Kinder. So bekommen Mütter sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt das sogenannte Mutterschaftsgeld (MSchG). Derzeit bekommen gesetzlich versicherte Frauen von ihrer Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag. Den Rest legt der Arbeitgeber drauf, bis der durchschnittliche Nettoverdienst der vergangenen drei Monate erreicht ist. Das Geld müssen die Frauen bei ihrer Krankenkasse beantragen. Privat Krankenversicherte und Geringverdienerinnen beantragen das Mutterschaftsgeld dagegen beim Bundesversicherungsamt in Bonn. Schwangere, die privatversichert sind, bekommen allerdings keinen Tagessatz sondern einen einmaligen Zuschuss. Quelle: dpa
Seit 2007 greift der Staat jungen Eltern auch noch mit dem sogenannten Elterngeld unter die Arme. Die Höhe der Unterstützung bemisst sich nach dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate. Maximal gibt es 1800 Euro pro Empfänger und Monat, ausgezahlt wird maximal 14 Monate lang. Anspruch auf Elterngeld haben Arbeiter, Angestellte, Beamte und Selbstständige, die ihren Beruf (teilweise) ruhen lassen um sich um ihren Nachwuchs zu kümmern. Quelle: dpa

Die drei zu einem Revisionsverfahren zusammengefassten Fälle dienten der grundsätzlichen Klärung des Sachverhalts, sagte Gerichtssprecherin Nicola Behrend zur Bedeutung des Verfahrens. Es gebe eine wachsende Zahl Betroffener. Das Gericht konnte aber keine Angaben dazu machen, wie viele Fälle in den Instanzen anhängig sind.

Uneinigkeit bestand auf Ebene der Landessozialgerichte (LSG), wie mit Provisionen bei der Berechnung des Elterngeldes zu verfahren ist. Während das LSG Rheinland-Pfalz der Meinung war, Provisionszahlungen seien zu berücksichtigen, mochte das LSG Baden-Württemberg sie nicht miteinbeziehen. Der Vorsitzende Richter sagte in Kassel mit Blick auf das Elterngeld: „Das Konzept ist nicht in jeder Hinsicht rund.“

In Kassel geklagt hatten eine Lehrgangsmanagerin, eine Vertriebsbeauftragte und eine Personalvermittlerin im Außendienst. Ihnen wurde auf Grundlage ihres Grundgehalts - zwischen 3000 und 3100 Euro brutto - Elterngeld gewährt. Wegen der Anrechnung ihrer Provisionszahlungen, die zu einem erhöhten Elterngeld führen, stießen sie aber bei den Behörden auf Granit.

Der 10. Senat des Bundessozialgerichts stellte nun aber klar: „Regelmäßige, mehrmals im Jahr zusätzlich zum Gehalt gezahlte Provisionen sind elterngeldrechtlich nicht anders zu behandeln als das Grundgehalt.“ Es seien keine sonstigen Bezüge, wie unter anderem Urlaubs- und Weihnachtsgeld, die auch weiterhin nicht in die Elterngeld-Regelung einbezogen werden.

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