Uli Hoeneß ist im Gefängnis. Der wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte Ex-Präsident des FC Bayern München hat am Montag seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech angetreten. Dies bestätigten das bayerische Justizministerium und der Sprecher der Staatsanwaltschaft München II, Ken Heidenreich, der Nachrichtenagentur dpa. Zuvor hatten bereits die Anwälte von Hoeneß in München mitgeteilt: „Ulrich Hoeneß hat heute die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe in der JVA Landsberg angetreten.“
Das Münchner Landgericht hatte Hoeneß am 13. März in sieben Fällen der Steuerhinterziehung schuldig gesprochen und zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Fußball-Manager hatte dem Fiskus mit einem Geheimkonto in der Schweiz mindestens 28,5 Millionen Euro Steuern vorenthalten. Seine Selbstanzeige vom Januar 2013 wertete das Gericht als unzureichend.
Einen Tag nach dem Urteilsspruch erklärte Hoeneß, er werde die Haftstrafe akzeptieren und auf eine Revision verzichten. Daraufhin ließ auch die Staatsanwaltschaft die Revision fallen. Hoeneß trat zudem als Präsident und Aufsichtsratschef des FC Bayern zurück.
Zunächst muss Hoeneß seine Strafe im sogenannten geschlossenen Vollzug absitzen. Der offene Vollzug beginnt üblicherweise 18 Monate vor dem voraussichtlichen Haftende. Hoeneß könnte bei guter Führung nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe entlassen werden, also nach zwei Jahren und vier Monaten. Das wäre im Herbst 2016.
Zieht man davon die 18 Monate ab, dürfte Hoeneß bereits nach rund 10 Monaten geschlossenem Vollzug, also im nächsten Frühjahr, mit spürbar gelockerten Haftbedingungen rechnen. Ausgang, Urlaub und Freigang würden dazugehören. Freigänger kehren abends in die Zelle zurück. Tagsüber gehen sie in relativer Freiheit einer geregelten Arbeit nach.
Zehn goldene Regeln für die Selbstanzeige
Die Selbstanzeige ist nur strafbefreiend, wenn die Tat noch nicht entdeckt ist. Daher ist Eile geboten.
Quelle: BRANDI Rechtsanwälte
Stand: Oktober 2017
Ist die Tat schon entdeckt, wirkt selbst eine unwirksame Selbstanzeige strafmildernd wie ein Geständnis. Es ist also nie zu spät für die Offenlegung.
Nur wer in vollem Umfang die Steuererklärungen einer Steuerart der letzten zehn Kalenderjahre korrigiert, bleibt straffrei. „Vergessene“ Sachverhalte gefährden die Wirksamkeit der Selbstanzeige.
Mit Abgabe der Selbstanzeige müssen sämtliche hinterzogenen Steuern samt Zinsen und gegebenenfalls Strafzuschlag bezahlt werden. Wer nicht zahlen kann, sollte Alternativen erörtern.
Eine Selbstanzeige erfordert strafrechtliche und steuerrechtliche Erfahrung. Ziehen Sie auf jeden Fall Berater hinzu. Die Tücke steckt im Detail.
Weihen Sie ihren Steuerberater nie in etwaige Steuerhinterziehung ein. Sollte keine Selbstanzeige abgegeben werden können, macht er sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig, wenn er weiterhin ihre Steuererklärungen bearbeitet, ohne die Hinterziehung offenzulegen.
Eine Selbstanzeige ist meist erst der Anfang. Ohne intensive Verhandlungen mit dem Finanzamt und gegebenenfalls ein gerichtliches Verfahren läuft die Selbstanzeige nur selten ab.
Es sollte genau geprüft werden, ob durch die Selbstanzeige Außenstehende oder etwa Familienangehörige belastet werden. In einem solchen Fall ist ein koordiniertes Vorgehen bis hin zur gleichzeitigen Abgabe der Selbstanzeige ratsam.
Beamten – auch verbeamteten Lehrern – und Angehörigen des öffentlichen Dienstes sowie Berufsträgern wie Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern droht bei einer Selbstanzeige ein disziplinarrechtliches oder berufsrechtliches Verfahren. Dies kann bis hin zum Verlust von Pensionsansprüchen führen.
Die Finanzverwaltung ist verpflichtet, Kenntnisse über Straftaten wie Korruption oder Geldwäsche an andere Behörden weiterzuleiten. So kann eine Selbstanzeige weiterte Ermittlungen und Anklagen auslösen, selbst wenn die Steuerhinterziehung straffrei bleibt.
Hoeneß war juristisch gegen die Verbüßung der Haft im Gefängnis von Landsberg am Lech vorgegangen. Er sah seine Privatsphäre verletzt, weil die Justiz Ende März mehr als 150 Journalisten das dortige Gefängnis gezeigt und sogar Haftzellen geöffnet hatte. Außerdem befürchtete der prominente Gefangene, dass Mithäftlinge oder Justizbeamte Details vom Alltag hinter Mauern des ehemals wohl mächtigsten Mannes im deutschen Fußball ausplaudern könnten. Der Antrag von Hoeneß auf Absitzen der Haftstrafe in einem anderen Gefängnis wurde aber offensichtlich abgewiesen.
Den Medientermin in Landsberg hatte auch Ministerpräsident Horst Seehofer mit Verweis auf die Privatsphäre von Hoeneß kritisiert und dafür seinen Justizminister Winfried Bausback (beide CSU) gerüffelt.
Mitte Mai wurde bekannt, dass ein ehemaliger Häftling Hoeneß zu erpressen versuchte. Der Mann hatte dem 62-Jährigen mit Problemen im Gefängnis gedroht. Bei der geplanten Geldübergabe wurde er gefasst.