Immobilien - Sanierung geht vor Mieterschutz
In einem Berliner Mietshaus wurde 2010 Hausschwamm festgestellt. Um eine notdürftige Sanierung zu ermöglichen, zogen die Mieter der betroffenen Wohnung in ein Hotel. Nachdem die Notmaßnahmen beendet waren, weigerten sich die Mieter weitere Sanierungsmaßnahmen durchführen zu lassen, wenn sich der Eigentümer nicht an bestimmte Bedingungen halten würde. Daraufhin kündigte der Vermieter den Mietvertrag fristlos. Mit einer einstweiligen Verfügung erwirkte der Eigentümer Zugang zur Wohnung. Zudem reichte der Vermieter eine Räumungsklage gegen den Mieter ein.
Das Landgericht Berlin entschied, dass der Vermieter zunächst eine Duldungsklage hätte einreichen müssen, um eine Sanierung zu erzwingen (65 S 327/12). Nur weil er die Instandhaltung behindert habe, dürfe der Mieter die Wohnung nicht verlieren. Schließlich habe er sich nicht querulantisch verhalten. Der Bundesgerichtshof sah das anders (VIII ZR 281/13). Der Eigentümer sei nicht verpflichtet gewesen, zunächst die Duldung der Sanierung einzuklagen, so die Richter. Allein durch die einstweilige Verfügung habe sich die dringend notwendige Sanierung um mehrere Monate verzögert. Das wirtschaftliche Interesse des Vermieters, das Gebäude durch eine rasche Sanierung zu erhalten, habe in diesem Fall Vorrang vor dem Mieterschutz. Eine fristlose Kündigung sei auch dann möglich, wenn das Verhalten des Mieters keine „querulantischen Züge“ zeige. In diesem Fall sei es dem Vermieter nicht zuzumuten gewesen, den Mietvertrag fortzusetzen. Das Landgericht Berlin muss jetzt entscheiden, ob der Mieter berechtigt war, den Zutritt zur Wohnung an Bedingungen zu knüpfen.
Schnellgericht
Fällt ein mobiles Halteverbotsschild um und beschädigt dabei ein Auto, haftet das Umzugsunternehmen, das es aufgestellt hat (Amtsgericht Wiesbaden, 93 C 6143/10). Wer solche mobilen Schilder aufstelle, müsse dafür sorgen, dass weder Sachen noch Personen zu Schaden kommen, so das Gericht.
Betreiber von sozialen Netzwerken müssen Hinweisen auf Verletzungen von Persönlichkeitsrechten durch Einträge anonymer Nutzer nachgehen und weitere Verstöße verhindern (Oberlandesgericht Dresden, 4 U 1296/14). Ein Nutzer hatte in dem Netzwerk die Geschäftspraktiken eines Internet-Dienstleisters scharf kritisiert – ohne diese Kritik durch Fakten belegen zu können.
Arbeitgeber dürfen Mitarbeitern kündigen, die mehrfach die Fehlfunktion eines Getränkeautomaten ausgenutzt haben, um Guthaben auf den Chip ihres Mitarbeiterausweises zu buchen (Sächsisches Landesarbeitsgericht, 1 Sa 407/14).
Wer bei einem privaten Glücksspiel gewinnt, kann den Gewinn nicht vor Gericht einklagen. Das wäre nur bei einer staatlich genehmigten Lotterie möglich (Amtsgericht Gifhorn, 33 C 977/14 XXI).
Testament: Erbverzicht gilt für Kinder
Eine Ehepaar machte 1980 ein Testament, nach dem das Erbe zu gleichen Teilen an Sohn und Tochter gehen sollte. Nachdem der Vater verstarb, verzichtete die Tochter auf ihren Teil am Erbe. Grund dafür war, dass die Mutter die Tochter zuvor mit umgerechnet 92.032 Euro unterstützt hatte. 2002 verstarb die Schwester des Alleinerben. Sie hinterließ zwei Kinder. Als die Mutter 2013 starb, stritten sich die Erben um den Nachlass. Die Kinder der bereits 2002 verstorbenen Tochter pochten auf ihren Teil des Erbes, der Sohn dagegen ging davon aus, dass er Alleinerbe sei. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Kinder der Schwester keinen Anspruch aufs Erbe haben (15 W 503/14). Schließlich habe ihre Mutter auf den Pflichtteil verzichtet. Zudem habe das Testament eine Klausel enthalten, nach der der Verzicht eines Erben nicht nachträglich zugunsten seiner Kinder geändert werden könne.
Gebrauchtwagen: Bei Mängeln Auto zurück
Händler müssen mangelhafte Gebrauchtwagen auch dann zurücknehmen, wenn das Fahrzeug kurz zuvor beim TÜV war (Bundesgerichtshof, VIII ZR 80/149). Sie müssten sich Fehler der TÜV-Prüfer zurechnen lassen und den Wagen selbst unter die Lupe nehmen. Bei massiven Mängeln, die normalerweise eine TÜV-Plakette ausschlössen, könne der Käufer vom Vertrag zurücktreten.