Kann man eigentlich nicht erhaltenen Unterhalt als steuerliche Belastung absetzen?
Nein, das funktioniert nicht. Aber es gibt auch noch einen anderen Anspruch auf Kindsunterhalt.
Nämlich?
Auch die vier Großeltern eines Kindes geraten unter Umständen, nämlich wenn der Unterhaltspflichtige komplett ausfällt, in die Pflicht. Es gibt eine Durchgriffshaftung, weil Verwandte in gerader Linie gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet sind.
Stichworte zur Scheidung
Wie viel Unterhalt das gemeinsame Kind bekommt, richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt.
Das Gesetz sieht seit einigen Jahren mehr Eigenverantwortung der Geschiedenen vor. Hat ein Partner jedoch wegen der Ehe seinen Beruf nicht mehr ausgeübt, muss dieser Nachteil vom anderen finanziell ausgeglichen werden.
Während des Trennungsjahres können die Noch-Verheirateten weiterhin vom Ehegattensplitting profitieren. Das lohnt sich besonders, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.
Hat das Ehepaar ein Kind, darf der betreuende Elternteil zunächst im Haus oder in der Wohnung bleiben. Das Wohl des Kindes hat hier eine hohe Priorität. Ansonsten wird die Frage danach entschieden, wer mehr auf die Wohnung angewiesen ist.
Wurde eine Immobilie während der Ehe erworben, stellt sie einen Vermögenswert dar, der in die Berechnung des Zugewinnausgleichs mit einbezogen wird. Sind beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, gehört jedem die ideelle Hälfte. Bleibt einer dort wohnen, muss er dem anderen die Hälfte des Verkehrswerts auszahlen. Andere Möglichkeiten sind ein Verkauf, Ratenzahlung oder eine Versteigerung.
Den steuerlichen Vorteil des Kinderfreibetrags müssen sich die Ex-Eheleute teilen.
Das Kindergeld bekommt der betreuende Elternteil.
In dieser Zeit will der Gesetzgeber den Scheidungswilligen noch einmal Gelegenheit geben, sich die Sache zu überlegen. Wer es ernst meint, darf auch nicht mehr zusammen wohnen. Man spricht von einer Trennung von Tisch und Bett.
Gibt es keinen Ehevertrag, wird das Vermögen mittels Zugewinnausgleich aufgeteilt. Dabei wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen zu gleichen Teilen zwischen den Partnern geteilt.
Grundsätzlich gilt für den Unterhalt eines Ex-Gatten die 3/7-Regel. Drei Siebtel des Nettoeinkommens bekäme also der Ex-Partner und die restlichen vier Siebtel dürfte der Unterhaltspflichtige behalten. Bei Einkommen oberhalb von monatlich 5100 Euro netto wird die Quote jedoch meist nicht verwendet.
Da kommt aber bestimmt Freude auf. Eine Scheidung ist für Kinder ohnehin traumatisch, manche streitende Elternteile nutzen selbst noch das Besuchsrecht als Waffe. Ist das erlaubt?
Ausdrücklich: nein! Unterhalt und Besuchsrecht sind zwei völlig voneinander getrennte Fragen. Weder kann der säumige Zahler drohen, es fließt nur Geld, wenn ich das Kind mehr sehen darf, noch darf der Betreuende trotz Geldsorgen dem Verweigerer mit Kindesentzug drohen.
Wer so agiert, sollte sich ohnehin in einer ruhigen Minute mal fragen, ob bei ihm oder ihr wirklich das Seelenheils des Kindes, das beide Eltern liebt und sehen will, im Vordergrund steht.
Müssen Eltern auch Unterhalt leisten, wenn das Kind zum Beispiel aus einer Erbschaft eigenes Vermögen hat?
Dann dürfen nur die Erträge, die es daraus hat, zum Beispiel Mieten oder Ausschüttungen von Firmenanteilen, mit dem Unterhaltsanspruch an die Eltern verrechnet werden. Erzielt das Kind Einkünfte über dem derzeitigen Höchstsatz von beispielsweise 735 Euro für volljährige Kinder, sind die Eltern ganz vom Unterhalt befreit. An die Vermögenssubstanz muss das Kind aber nicht gehen.
Haben Sie noch eine gute Nachricht für unterhaltspflichtige Väter und Mütter?
Ja für alle die, die sich die Betreuung ihres Kindes tatsächlich teilen.
Bis jetzt gilt: Nur wenn das Kind im Wechselmodell wirklich je zur Hälfte bei beiden gleich verdienenden Elternteilen lebt, besteht keine Zahlpflicht..
Bislang muss auch ein Vater oder eine Mutter, die sich 30 oder 40 Prozent der Zeit ums Kind kümmert, noch den vollen Unterhalt zahlen. Inzwischen tagt eine Arbeitsgruppe im Justizministerium, um mit einer Gesetzesänderung für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. 2018 wird sie voraussichtlich ihre Vorschläge der Bundesregierung übergeben.