Sinnvoll ist hingegen eine private Haftpflichtversicherung, die auch dann zahlt, wenn das Kind fremdes Eigentum schädigt oder einen Unfall verursacht. Zwar sind Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr nicht deliktfähig, so dass Eltern bis dahin für Schäden im Zweifel nicht aufkommen müssen. Im Verkehrsrecht sind Kinder sogar erst ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr deliktfähig.
Wollen Eltern jedoch lieber sicher gehen und für mögliche Schäden aufkommen, ist die Haftpflichtversicherung sicher dabei behilflich, die Schadenersatzpflicht zu prüfen. Zudem kann eine Haftpflichtversicherung auch Schäden durch nicht-deliktfähige Kinder explizit einschließen.
Haben die Eltern bereits eine Haftpflichtpolice, sind die Kinder bis zum Ende ihrer ersten Berufsausbildung mitversichert. Dennoch sollten Eltern den Vertrag zum Schulanfang zumindest prüfen, gegebenenfalls die Versicherungssumme anzupassen oder ihren Versicherer nach dem Einschluss nicht-deliktfähiger Kinder fragen.
Unfallversicherung schützt in der Freizeit
Auch eine Unfallversicherung ist zunächst nicht nötig, denn zumindest für den Schulweg und die Zeit auf dem Schulgelände oder unter Schulaufsicht (zum Beispiel auf Klassenfahrten) greift die gesetzliche Unfallversicherung. Die Beiträge zahlen Bundesländer und Kommunen.
Allerdings sind Unfälle in der Freizeit und deren Folgeschäden nicht mit abgedeckt. Außerdem sind die Versicherungsleistungen nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht ausreichend. Diese Manko kann eine private Unfallversicherung beheben. Der Bund der Versicherten rät dann zu einer Versicherungssumme von mindestens 200.000 Euro.
Die private Unfallversicherung zahlt auch, wenn ein Unfall zu Invalidität führt. Damit die Versicherungsleistungen in so einem Fall höher ausfallen, lässt sich auch eine Progression vereinbaren. Sinnvoll sei eine Progression von 225 bis 300 Prozent für den Invaliditätsfall, sagt Boss. Eine Invalidität durch Krankheit ist dann aber nicht mit abgedeckt und erfordert eine Extra-Police. Die Kinderinvaliditätsversicherung gibt es ebenfalls als Zusatzbaustein für die private Unfallversicherung.
Ist bereits eine private Unfallversicherung der Eltern vorhanden, können die Kinder gegen einen Zusatzbeitrag bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mitversichert werden. Dann ist der Tarif dahingehend zu prüfen, ob die Versicherungssummen ausreichend hoch angesetzt sind.
Alle anderen Policen sind im Grunde überflüssig. Vorgeschrieben ist zwar eine Kranken- und Pflegeversicherung ab der Geburt, meist jedoch im Rahmen der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen ohnehin gegeben, maximal bis zum 25. Lebensjahr. Privatversicherte Eltern müssen für den Einschluss der Kinder hingegen eine Zusatzpolice zu ermäßigten Konditionen zahlen. Dann aber ist der Schutz gewährleistet. Erst wenn die Kinder eigenes Geld verdienen, benötigen sie eine eigene Krankenversicherung.
So geschützt, steht dem Start der Erstklässler in ihre Schullaufbahn nichts mehr im Wege.