Google, Facebook und Twitter Vater von Pariser Terroropfer verklagt Soziale Netzwerke

Rekrutierung, Geldbeschaffung und Propaganda: Soziale Netzwerke sind bei Terroristen für viele Zwecke beliebt. Der Vater eines Opfers der Pariser Anschläge vom November klagt gegen die größten – wegen Beihilfe.

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Soziale Netzwerke werden von Milliarden Menschen weltweit genutzt – darunter auch Terroristen. Quelle: Reuters

New York Der Vater einer bei den Pariser Terroranschlägen im November getöteten Frau verklagt Google, Facebook und Twitter. Die Unternehmen hätten das Gesetz gebrochen, indem sie „materielle Unterstützung“ für Extremisten bereitgestellt hätten, erklärte Reynaldo Gonzalez in der in Kalifornien eingereichten Klageschrift. Gonzalez’ Tochter Nohemi war unter den 130 Todesopfern der Pariser Anschläge am 13. November 2015 gewesen.

Die Konzerne hätten „wissentlich zugelassen“, dass die Terrormiliz Islamischer Staat über ihre Dienste Mitglieder rekrutiere, Geld sammele und extremistische Propaganda verbreite, heißt es in der bereits am Dienstag vorgebrachten Klage.

Die Gonzalez-Klage ähnelt stark einem Fall, der im Januar von der Witwe eines bei einem Anschlag in Jordanien getöteten Mannes gegen Twitter vorgebracht wurde. Obwohl verschiedene Anwälte mit dem Fall befasst sind, sind zahlreiche Passagen und Screenshots in den Klagen identisch.

Facebook und Twitter bezeichneten am Mittwoch die Klage Gonzalez’ als unbegründet. Die beiden sozialen Netzwerke verwiesen ebenso wie Google auf ihre Richtlinien gegen extremistisches Material. Twitter schrieb, dass Teams des Unternehmens in aller Welt aktiv gemeldeten Regelbrüchen nachgingen. Facebook stellte fest, dass der Konzern die Behörden einschalte, sobald es Hinweise auf eine Bedrohung oder einen Terroranschlag gebe.

Die Gesetze der USA besagten, dass Internet-Unternehmen generell von der Verantwortung für das Material befreit sind, das Nutzer auf ihren Netzwerken veröffentlichen. Es ist unklar, ob diese rechtlichen Bestimmungen in diesem oder ähnlichen Fällen ausreichend sind. Der Rechtsexperte Ari Kresch schrieb in einer E-Mail auf Anfrage, die Klage ziele auf das Verhalten ab, das die sozialen Medien ermöglichten, nicht auf das, was sie veröffentlichten.

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