Das Bundesverfassungsgericht hat die für den Abend geplante Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers nach Afghanistan vorläufig gestoppt. Dabei sei die Frage, ob angesichts der aktuellen Lage in Afghanistan Abschiebungen derzeit verfassungsrechtlich vertretbar sind, ausdrücklich offen gelassen worden, teilte das Gericht am Donnerstagabend in Karlsruhe mit. Die Entscheidung beruhe allein auf einer Folgenabwägung. Der 29-Jährige könne ohne weiteres zu einem späteren Termin abgeschoben werden, sein Asylverfahren könne er nach einer Abschiebung dagegen kaum noch fortführen. (Az. 2 BvR 2557/16)
Das erste Asylverfahren des Mannes liegt bereits 30 Monate zurück. Er hatte deshalb einen Folgeantrag gestellt und diesen mit der Entwicklung der Sicherheitslage in Afghanistan begründet.
Laut Informationen von Pro Asyl und Medienberichten sollte am Mittwochabend ein erster Charterflug mit 50 Afghanen von Frankfurt nach Kabul starten. Die Bundespolizei und der Flughafenbetreiber Fraport wollten sich nicht zu einer möglichen Abschiebung äußern und verwiesen auf das Bundesinnenministerium. Dieses hatte bereits zuvor erklärt, dass man solche Maßnahmen nicht kommentieren werde.