Asylrecht Richter sehen syrische Flüchtlinge nicht per se politisch verfolgt

Viele Syrer bekommen in Deutschland nur subsidiären Schutz und kein Asyl. Diese Praxis der Asylbehörde BAMF hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig jetzt bestätigt.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt das Vorgehen des BAMF. Quelle: dpa

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat die Praxis der Asylbehörde BAMF bestätigt, syrischen Kriegsflüchtlingen nur subsidiären Schutz zu gewähren. „Für die Annahme, dass der syrische Staat jeden unter Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören, gibt es keine Anhaltspunkte“, sagte die Vorsitzende Richterin des dritten Senats, Uta Strzyz. Strittig war, ob Kriegsflüchtlinge aus Syrien bei einer Rückkehr grundsätzlich mit politischer Verfolgung, Festnahme oder Folter rechnen müssen. Nur dann hätten sie Anspruch auf Asyl. Revision wurde nicht zugelassen.

Zahlreiche Verwaltungsgerichte bundesweit hatten dies zuvor anders gesehen - und tausenden klagenden Flüchtlingen Recht gegeben. Bundesweit haben bislang 113.000 Flüchtlinge - darunter 94.000 Syrer - nur „subsidiären Schutz“ gewährt bekommen. Damit dürfen sie Angehörige erst Jahre später nachholen. Die Berliner Koalition aus Union und SPD hatte dies angesichts zahlreicher neuer Flüchtlinge im sogenannten Asylpaket II beschlossen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%