Einblick

Die Burka gehört in der Öffentlichkeit verboten

Die Burka ist kein Ausdruck von Religionsfreiheit, sondern Zeichen der Unterdrückung. Sie gehört in der Öffentlichkeit verboten.

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Eine vollverschleierte Frau in Afghanistan. Quelle: dpa

Der Islam gehört zu Deutschland, die Burka nicht. So lässt sich sauber unterscheiden, was hinter dem zurzeit wieder anschwellenden Bockgesang um ein Burkaverbot steckt.

Leider zeigen die vordergründigen Argumente der Verbotsbefürworter größtenteils, worum es nicht geht und wie man es nicht machen sollte. Wenn da manch ein politischer Lautsprecher von vollverschleierten Terroristinnen fantasiert, die mit Sprengstoffgürtel unter dem Gewande unsere Sicherheit bedrohen, dann ist das lachhaft.

Radikalislamistische Selbstmordattentäter brauchen keine Burka. Die schaffen Zerstörung im Angesicht der liberalen Gesellschaft, die sie verletzen wollen. Das Burkaverbot ist eine Debatte wert, aber es taugt nicht als innenpolitischer Stimmenfänger im Wahlkampf.

Innenminister Thomas de Maizière hat dieser Tage gesagt: „Man kann nicht alles verbieten, was man ablehnt.“ Recht hat er, denn das ist der Kern der liberalen Gesellschaft. In ihr ist nicht Freiheit begründungspflichtig, sondern ihre Einschränkung. Jeder ist frei innerhalb der sozialen Regeln eines Gemeinwesens. Wenn die aber verletzt werden, lässt sich eine Einschränkung rechtfertigen.

Die Burka, verteidigt bis hin zu abweichenden Meinungen von Richterinnen des Europäischen Gerichtshofs, ist kein Ausdruck des Grundrechts auf Religionsausübung. Sie ist Symbol einer patriarchalen Gesellschaft, eines rückständigen Islams, der Frauen behandelt wie Haushaltsgegenstände (weswegen sie auch am besten da bleiben, wo sie hingehören, nämlich zu Hause). Wer zu Hause eine Burka tragen will, kann das tun. Das zu verbieten dürfte über eine rechtsstaatliche Argumentation auf dem Boden des Grundgesetzes kaum möglich sein.

Im öffentlichen Raum und Leben aber sieht das anders aus. Im Zuge der Aufklärung ist das Individuum mit seiner uneinschränkbaren Würde, seinen Rechten geschützt. Nirgends drückt sich die Individualität eines Menschen deutlicher aus als in seinem Gesicht. 23 Muskelpaare können Freude, Abscheu, Angst oder Trauer zum Ausdruck bringen. Und das ist in allen Kulturen ähnlich. Wer einem Menschen nicht ins Gesicht schauen kann, kann ihn als Individuum nicht erkennen.

Und wenn es für Menschen in Deutschland im Jahr 2016 möglich ist, sich für andere unkenntlich zu machen, dann ist das die symbolische Abkehr von einer wesentlichen Errungenschaft der aufgeklärten freien Gesellschaft. Sie ist nicht zu rechtfertigen, auch nicht im Sinne der Religionsfreiheit.

In Frankreich gilt das Burkaverbot. So hat es der Europäische Gerichtshof vor zwei Jahren entschieden (mit den genannten Minderheitsvoten), weil er die soziale Kommunikation im öffentlichen Raum höher bewertet hat als die Religionsfreiheit. Das viel kritisierte Urteil weist den Weg. In einem säkularen Staat muss die Religionsfreiheit, ob Christentum, Judentum oder Islam gewährleistet und geschützt sein. Aber der Einsatz religiöser Symbole zum Kulturkampf im öffentlichen Raum gehört nicht dazu.

In Berlin gibt es Stadtviertel, in denen Juden sich aus Angst, beschimpft, bespuckt oder gar körperlich angegriffen zu werden, nicht mehr trauen, die Kippa zu tragen. Der Respekt vor Religionen gehört zu Deutschland, ihre ideologische, extremistische Aufladung nicht. Eine liberale Gesellschaft tut gut daran, dagegen ein Zeichen zu setzen. Auch ihr Angesicht wird mit der Burka verschleiert.

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