Bayern erhebt in der Diskussion über eine Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als „sichere Herkunftsländer“ schwere Vorwürfe gegen andere Landesregierungen. „Unser deutsches Asylrecht darf nicht weiter ausgehöhlt werden, so wie Rot-Grün es ständig versucht“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. Auf Antrag Bayerns befasst sich der Bundesrat am 10. März erneut mit der umstrittene Einstufung der „Maghreb-Staaten“. Vorbehalte kamen bislang vor allem von Ländern mit Regierungsbeteiligung von Grünen und Linken.
Mit Unterstützung kann Hermann in dieser Sache bislang nur aus Baden-Württemberg rechnen. Die grün-schwarze Landesregierung hat sich aus Berlin zusichern lassen, dass besonders schutzbedürftige Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten dasselbe Asylverfahren bekommen wie Flüchtlinge aus anderen Ländern.
In anderen Landesregierungen läuft die interne Abstimmung noch: Die Kabinette in Mainz, Wiesbaden, Erfurt und Magdeburg wollen sich nächste Woche festlegen. Zustimmung ist dort ebensowenig abzusehen wie in Kiel, wo sich die Landesregierung schon auf eine Enthaltung festgelegt hat. In den Koalitionen in Düsseldorf und Berlin läuft die interne Abstimmung noch.
Asylanträge nach Bundesländern 2017
Nirgendwo sonst wurden so vielen Asylanträge gestellt wie in Nordrhein-Westfalen. In der ersten Jahreshälfte 2017 waren es bisher 32.122 Menschen.
Hinweis: Alle Daten beziehen sich auf Erst- und Folgeanträge in den Monaten Januar bis Juni 2017.
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge / Statista
Stand: August 2017
12.921 Menschen haben in der ersten Hälfte des Jahres 2017 in Bayern einen Asylantrag gestellt.
In Baden-Württemberg wurden 2017 bisher 11.290 Asylanträge gestellt.
In Niedersachsen stellten 10.003 Menschen im Januar bis Juni 2017 einen Antrag auf Asyl.
In Rheinland-Pfalz beantragten 2017 bislang 7.610 Menschen Asyl.
In Hessen stellten in den ersten sechs Monaten 2017 7.508 Bewerber einen Asylantrag.
In Berlin wurden von Januar bis Juni 2017 5.535 Anträge auf Asyl gestellt.
Bis Mitte 2017 stellten 4.205 Menschen einen Asylantrag in Sachsen.
3.346 Asylanträge verzeichnet Schleswig-Holstein für die ersten sechs Monate 2017.
Einen Asylantrag in Sachsen-Anhalt stellten bis Juni 2017 3.304 Menschen.
Asyl in Brandenburg beantragten in der ersten Jahreshälfte 3.162 Menschen.
In Thüringen wurden in den Monaten Januar bis Juni 2017 3.049 Asylanträge gestellt.
In Hamburg stellten bis Ende Juni 2017 2.633 Menschen einen Antrag auf Asyl.
In Mecklenburg-Vorpommern stellten 2.104 Menschen einen Asylantrag (Januar bis juni 2017).
Bis Juni 2017 stellten im Saarland 1.538 Menschen einen Asylantrag.
In Bremen beantragten bis Ende Juni 1.192 Menschen Asyl.
Bei 94 Asylanträgen bis Mitte 2017 ist das Bundesland, in dem der Antrag gestellt wurde, anscheinend unbekannt.
it der Kennzeichnung als „sichere Herkunftsländer“ könnten Asylanträge von Personen aus diesen Staaten als offensichtlich unbegründet abgelehnt und die Verfahren beschleunigt werden. Es wird angenommen, dass es dort keine politische Verfolgung oder unmenschliche Bestrafungen gibt.
Herrmann betonte, dass die CSU ihrerseits die Frage nicht ad acta legen werde: „Wir werden dieses Thema bei jeder sich bietenden Gelegenheit deutlich machen.“ Damit dürfte klar sein, dass die Frage der sicheren Herkunftsländer auch im anstehenden Wahlkampf für den Bundestag eine wichtige Rolle spielen wird.
Im März 2016 hatte der Bundesrat erstmals zu dem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundeskabinetts Stellung genommen. Bedenken hatte die Länderkammer besonders bei der Bewertung der Menschenrechtslage in den drei Maghreb-Staaten. Im Mai 2016 verabschiedete dann der Bundestag das Gesetz ohne Änderungen. Im Bundesrat kam es bislang nicht zu einer Abstimmung, da das Vorhaben im Juni 2016 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt wurde.
Für Herrmann ist die Kritik aus dem rot-grünen Lager unbegründet. „Asylbewerber aus diesen Staaten erhalten schon jetzt in beinahe einhundert Prozent der Fälle vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keine Anerkennung“, sagte er. Das Asylrecht sei aber kein Migrationsrecht aus wirtschaftlichen Gründen. „Wir müssen also so schnell wie möglich unberechtigte Asylbewerber wieder in ihre Heimatstaaten zurückschicken.“ So wie es das Asylrecht vorsehe, sollten nur diejenigen in Deutschland bleiben dürfen, die auch wirklich verfolgt sind.
Auch der Vorwurf, die Ausweitung der sicheren Herkunftsländer sei reine Symbolpolitik ohne praktische Notwendigkeit weist Herrmann kategorisch zurück: „Im gesamten Jahr 2016 wurden circa 9000 Asylanträge von Staatsangehörigen dieser Staaten gestellt, 2015 waren es nur circa 5000“, betonte er. Alleine im Januar 2017 seien rund 500 Asylanträge eingereicht worden, im Januar des Vorjahres knapp 450. „Ich kann angesichts dieser Zahlen und deren Entwicklung nicht erkennen, warum die Einstufung Symbolpolitik sein sollte.“