Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer hat ein Einlenken im monatelangen Streit mit der CDU über eine Obergrenze von 200.000 Flüchtlingen pro Jahr signalisiert. „Wir sind uns in den letzten Wochen in vielen Punkten näher gekommen“, sagte der bayerische Ministerpräsident dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. „Wenn es in einem weiter Differenzen gibt, dann können wir das aushalten.“
Die CSU-Forderung nach einer Obergrenze ist der zentrale Punkt im Streit zwischen Seehofer und Bundeskanzlerin Angela Merkel über den Kurs in der Flüchtlingspolitik. Die CDU-Chefin lehnt eine solche Grenze strikt ab.
Bis heute ist unklar, ob die Vorsitzenden - wie traditionell üblich - den jeweiligen Parteitag ihrer Schwesterpartei besuchen. Laut „Spiegel“ sind Merkel und Seehofer überein gekommen, dass solche Auftritte derzeit nicht sinnvoll seien, da ein unfreundlicher Empfang drohe. Aber dafür werde es wohl Anfang 2017 ein Treffen der Spitzengremien in München geben. Dabei solle das Verbindende zwischen beiden Parteien und nicht die Flüchtlingspolitik im Zentrum stehen.
Der stellvertretende CSU-Vorsitzende Manfred Weber stellte sich in der Frage der Unions-Kanzlerkandidatur bereits hinter die CDU-Chefin. „Angela Merkel ist unsere Kandidatin. Daran kann es keinen Zweifel geben“, sagte er dem „Spiegel“. „Und ich würde mir wünschen, dass diese Aussage rasch kommt - von ihr und von uns.“
Dass es Bewegung im festgefahrenen Obergrenzen-Streit der geben könnte, hatte eine Äußerung Seehofers vom vergangenen Wochenende signalisiert. Der bayerische Ministerpräsident hatte die Zahl in der „Bild am Sonntag“ ausdrücklich mit der Zuwanderung verknüpft und gesagt: „Die Obergrenze von 200.000 Zuwanderern pro Jahr ist - neben Humanität und Integration der Schutzbedürftigen - ein zentraler Punkt meiner Politik.“ Damit bewegte er sich nahe an Merkels Haltung.
Asylanträge nach Bundesländern 2017
Nirgendwo sonst wurden so vielen Asylanträge gestellt wie in Nordrhein-Westfalen. In der ersten Jahreshälfte 2017 waren es bisher 32.122 Menschen.
Hinweis: Alle Daten beziehen sich auf Erst- und Folgeanträge in den Monaten Januar bis Juni 2017.
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge / Statista
Stand: August 2017
12.921 Menschen haben in der ersten Hälfte des Jahres 2017 in Bayern einen Asylantrag gestellt.
In Baden-Württemberg wurden 2017 bisher 11.290 Asylanträge gestellt.
In Niedersachsen stellten 10.003 Menschen im Januar bis Juni 2017 einen Antrag auf Asyl.
In Rheinland-Pfalz beantragten 2017 bislang 7.610 Menschen Asyl.
In Hessen stellten in den ersten sechs Monaten 2017 7.508 Bewerber einen Asylantrag.
In Berlin wurden von Januar bis Juni 2017 5.535 Anträge auf Asyl gestellt.
Bis Mitte 2017 stellten 4.205 Menschen einen Asylantrag in Sachsen.
3.346 Asylanträge verzeichnet Schleswig-Holstein für die ersten sechs Monate 2017.
Einen Asylantrag in Sachsen-Anhalt stellten bis Juni 2017 3.304 Menschen.
Asyl in Brandenburg beantragten in der ersten Jahreshälfte 3.162 Menschen.
In Thüringen wurden in den Monaten Januar bis Juni 2017 3.049 Asylanträge gestellt.
In Hamburg stellten bis Ende Juni 2017 2.633 Menschen einen Antrag auf Asyl.
In Mecklenburg-Vorpommern stellten 2.104 Menschen einen Asylantrag (Januar bis juni 2017).
Bis Juni 2017 stellten im Saarland 1.538 Menschen einen Asylantrag.
In Bremen beantragten bis Ende Juni 1.192 Menschen Asyl.
Bei 94 Asylanträgen bis Mitte 2017 ist das Bundesland, in dem der Antrag gestellt wurde, anscheinend unbekannt.
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer bekräftigte am Wochenende nochmals in der „Bild am Sonntag“: „Die Obergrenze bleibt ein unverzichtbarer Punkt für die CSU.“
CDU-Generalsekretär Peter Tauber sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag): „Für die CDU gilt: Bei Asylbewerbern und Flüchtlingen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu uns kommen, kann es keine Obergrenze geben.“ Diese Menschen müssten aber zurück in ihre Heimat, wenn der Fluchtgrund - Krieg oder individuelle Verfolgung - entfalle.
Das Asylpaket II
Die Vorsitzenden der Koalitionsparteien haben mit ihrer Einigung am Donnerstag den Weg für das Asylpaket II freigemacht. Die Inhalte des Gesetzesvorhabens im Überblick (Quelle: Reuters).
Aufnahmezentren: Kern des Pakets sind spezielle Aufnahmezentren, von denen bundesweit drei bis fünf entstehen sollen. Auf diese hatten sich die Parteichefs bereits im November als Kompromiss im Streit um die von der Union geforderten Transitzonen verständigt.
In den Zentren sollen bestimmte Gruppen von Asylbewerbern Schnellverfahren durchlaufen. Dazu gehören Menschen aus sicheren Herkunftsländern, mit Wiedereinreisesperren oder Folgeanträgen. Aber auch Asylsuchende, die keine Bereitschaft zur Mitwirkung zeigen, falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht oder Dokumente mutwillig vernichtet haben, sollen darunter fallen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll über ihre Anträge vor Ort innerhalb von einer Woche entscheiden. Inklusive eines möglichen Widerspruchs vor dem Verwaltungsgericht soll das Verfahren innerhalb von drei Wochen beendet sein. Abgelehnte Asylbewerber sollen möglichst direkt aus den Einrichtungen zurückgebracht werden.
Für die Dauer des Verfahrens und gegebenenfalls bis zur Ausreise sind die Personen verpflichtet, sich nur im Bezirk der jeweiligen Ausländerbehörde aufzuhalten. Bei Verstößen riskiert der Asylbewerber, dass sein Verfahren eingestellt wird.
Für Flüchtlinge mit dem geringsten subsidiären Schutz soll der Nachzug von Familienmitgliedern für zwei Jahre ausgesetzt werden. Dabei handelt es sich um Personen, die nicht unmittelbar persönlich verfolgt sind und deshalb weder Schutz als Flüchtling noch nach dem Asylrecht erhalten. Wenn ihnen dennoch im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht, wird ihnen der subsidiäre Schutz zuerkannt.
Die Einschränkung des Familiennachzugs für diesen Personenkreis war zum Schluss der Hauptknackpunkt. Die SPD hatte eigentlich erreichen wollen, dass Syrer von der Regelung ausgenommen werden, was die CSU aber nicht mitmachte. Der Kompromiss sieht nun vor, dass innerhalb künftiger Kontingente von Flüchtlingen, die der Türkei, dem Libanon oder Jordanien abgenommen werden, "der Familiennachzug zu bereits in Deutschland lebenden Flüchtlingen vorrangig berücksichtigt" werden soll.
Erst zum 1. August vergangenen Jahres waren subsidiär Schutzbedürftige beim Familiennachzug anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt worden, wodurch sie in der Regel Ehepartner und Kinder nachholen dürfen. Nach Ablauf der zwei Jahre soll diese Rechtslage automatisch wieder in Kraft treten.
Flüchtlinge müssen sich künftig an den Kosten von Sprach- und Integrationskursen mit zehn Euro im Monat beteiligen. Der Betrag wird ihnen von den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgezogen.
Generell sollen Abschiebungen erleichtert werden. Die Bundesregierung will dazu die Rahmenbedingungen für ärztliche Atteste präzisieren, mit denen Flüchtlinge ihre Abschiebung verhindern können. Einem Gesetzentwurf von Mitte Januar zufolge sollen grundsätzlich nur lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, die Rückführung verhindern können. Eine ärztliche Bescheinigung muss künftig bestimmten Kriterien entsprechen, um die Erkrankung glaubhaft zu machen.
In einem weiteren Gesetz soll mehr Rechtssicherheit für Flüchtlinge, die eine Lehre in Deutschland machen und ihre Ausbildungsbetriebe geschaffen werden. Laut Vizekanzler Sigmar Gabriel soll ein Migrant nach der Ausbildung unabhängig von seinem Status zwei Jahre in Deutschland arbeiten können. Das Alter, bis zu dem Flüchtlinge eine Lehre aufnehmen dürfen, werde von 21 auf 25 heraufgesetzt.
Marokko, Tunesien und Algerien sollen per Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Die Asylverfahren für Personen aus diesen Ländern werden dadurch beschleunigt. Die Regelung soll aber nicht ins Asylpaket aufgenommen werden, weil es sonst die Zustimmung des Bundesrats benötigen würde, wo Union und SPD keine eigene Mehrheit haben.
Anders sehe es bei der dauerhaften Einwanderung aus, sagte Tauber. „Diese sollte sich natürlich nach dem Bedarf unseres Landes - etwa für Fachkräfte - richten.“ Dabei könne man genau festlegen, wie viele Menschen kommen könnten. „Diese Zahl kann, wie in klassischen Einwanderungsländern, von Jahr zu Jahr variieren.“ Diese Position sei eine gute Grundlage für weitere Überlegungen in der Union. Auch Seehofer hatte in früheren Interviews deutlich gemacht, dass er das Asylrecht nicht antasten will.
Hinzu kommt: Deutschland verhinderte beim jüngsten EU-Gipfel mit anderen Ländern zusammen ein klares Zeichen gegen die Verlängerung der innereuropäischen Grenzkontrollen. Für Merkel dürfte dieser Punkt auch wegen des Flüchtlingsstreits mit Seehofer wichtig gewesen sein. Gerade Bayern will die Grenzkontrollen vorerst aufrecht erhalten.