Interview mit Halina Wawzyniak "Der Staat darf die Kirchen nicht finanzieren"

Seit 200 Jahren erhalten die Kirchen in Deutschland Staatsleistungen in Milliardenhöhe, die der Bund laut Grundgesetz eigentlich ablösen müsste. Im Interview erklärt Linken-Politikerin Halina Wawzyniak, warum eine Mehrheit im Bundestag für die Abschaffung ist, aber nichts passiert.

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Seit der Säkularisierung 1803 zahlt der Staat der Kirche Geld. Schon die Weimarer Republik wollte das beenden. Quelle: dpa

WirtschaftsWoche: Frau Wawzyniak, in den zurückliegenden zehn Jahren haben die Bundesländer 4,6 Milliarden Euro Staatsleistungen an die Kirchen gezahlt, allein in diesem Jahr sind es 510 Millionen. Sie wollen, dass der Bund die Zahlungen per Gesetz abschafft. Warum?

Wawzyniak: Das steht in der Verfassung – und zwar seit beinahe hundert Jahren. In der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurde festgelegt, die Zahlungen an die Kirchen einzustellen. Das Reich sollte Grundsätze aufstellen, wie man diese Leistungen ablösen kann. 1949 wurde der entsprechende Artikel dann ins Grundgesetz – Artikel 140 – übernommen, bis heute ist aber nichts geschehen. Und das Beste: Die Staatsleistungen sind an die Besoldung von Beamten geknüpft. Das heißt sie steigen jedes Jahr an.

Wieso zahlen die Länder überhaupt an die Kirchen?

Halina Wawzyniak Quelle: PR

Im Jahr 1803 wurden im Zuge der Säkularisierung fast überall geistliche Fürsten enteignet. Die weltlichen Herrscher, die das Vermögen übernahmen, zahlten den Kirchen dann eine Art Unterhalt, damit zum Beispiel die Seelsorge erhalten bliebe. Diese Subvention wurde seitdem nie angerührt.

Zur Person

Sie wollen jetzt eine Kommission einsetzen, die das ändert.

Die Länder zahlen zwar, aber der Bund muss handeln. So will es unser Grundgesetz. Wir wollen, dass Experten aus Kirche, Bund und Ländern zusammen mit Historikern ausrechnen, wie hoch eine einmalige Ablösesumme sein müsste. Das schafft Planungssicherheit für die Länder.

Die Unionsfraktion wehrt sich gegen Ihre Vorschläge. Diese Staatsverträge seien keine Ratenzahlungen, sondern auf Dauer angelegt. Nach Unions-Verständnis gibt es da eine dauerhafte Verbindung zwischen Staat und Kirche.

Im Grundgesetz steht der Begriff „ablösen“. Ich verstehe darunter, die monatlichen Leistungen durch eine Einmalzahlung zu beenden. Damit meine ich übrigens nicht die Service-Leistungen der Kirchen, wie Caritas und Diakonie. Hier leisten die Kirchen beeindruckende Arbeit. Es geht darum, bedingungslose Zahlungen einzustellen. Der Staat darf die Kirchen nicht finanzieren.

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