Veto gegen Ministererlaubnis Gabriel sagt Gericht den Kampf an

Wirtschaftsminister Gabriel verteidigt sein Ja zur Tengelmann-Übernahme durch Edeka. Und prüft Rechtsmittel gegen den gerichtlichen Stopp der Fusion. Viele Behauptungen der Richter seien falsch, sagt der Minister.

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Der Bundeswirtschaftsminister weist die Vorwürfe des Oberlandesgerichts Düsseldorf zurück. Quelle: dpa

Berlin Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will gegen den gerichtlichen Stopp der Fusion vom Handelsriesen Edeka mit Kaiser's Tengelmann vorgehen. Sein Ministerium werde Rechtsmittel prüfen und einlegen, um das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu revidieren, sagte Gabriel am Mittwoch in Berlin. Das Urteil vom Dienstag enthalte „eine ganze Reihe falscher Tatsachenbehauptungen“.

Gabriel sagte, er weise die Vorwürfe der Richter „entschieden“ zurück. Es habe keine geheimen Gespräche gegeben. „Ich weiß leider nicht, woher das Gericht seine Informationen hat.“ Eine kurze Rückfrage beim Ministerium hätte das verhindern können. Gespräche, wie er sie geführt habe, seien nötig, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Der Minister und SPD-Chef hatte Deutschlands größtem Lebensmittelhändler Edeka im März unter massiven Auflagen grünes Licht für den umstrittenen Zusammenschluss gegeben und damit ein Verbot des Bundeskartellamts ausgehebelt. Edeka musste im Gegenzug unter anderem den Erhalt von knapp 16.000 Jobs bei Kaiser's Tengelmann für mindestens sieben Jahre garantieren. Sollte es bei dem Veto des Gerichts bleiben, befürchte er die Zerschlagung von Kaiser's Tengelmann und den Verlust von 8000 Arbeitsplätzen, sagte Gabriel.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Fusion am Dienstag in einer Eilentscheidung als rechtswidrig eingestuft und gestoppt. Es hatte Gabriel Befangenheit bei seiner Entscheidung vorgeworfen und folgte nicht seiner Begründung, dass die Absicherung von Arbeitsplätzen und Arbeitnehmerrechten als Gemeinwohlgründe für die Sondererlaubnis zu werten seien.

Die Richter monierten, dass Gabriel zweimal im Dezember 2015 „Sechs-Augen-Gespräche“ mit Edeka-Chef Markus Mosa und Kaiser's-Tengelmann-Eigentümer Haub führte - die anderen Verfahrensbeteiligten davon aber nichts erfuhren.

Das Bundeskartellamt hatte die Fusion mit der Begründung abgelehnt, dass durch den Zusammenschluss der Wettbewerb im deutschen Lebensmittelhandel weiter eingeschränkt werden könnte. Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) und Aldi beherrschen zusammen 85 Prozent des Markts. Es waren bei einer Fusion Nachteile für Verbraucher und Lieferanten wie Bauern befürchtet worden.
Auch die Monopolkommission hatte die Ministererlaubnis kritisiert. Der Chef der Monopolkommission trat aus Protest gegen Gabriels Votum sogar zurück.

Die Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat ließ zwar keine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu - dagegen kann aber geklagt werden.

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