Seit Anfang 2015 sind nach einem Medienbericht mehr als 600 Abschiebungen per Flugzeug aus Deutschland im letzten Moment gestoppt worden. Das geschah in mehr als 330 Fällen, weil sich die Migranten heftig wehrten, wie die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf das Bundesinnenministerium berichtete.
Was Flüchtlinge dürfen
Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.
Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.
Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).
Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.
Demnach weigerten sich zudem 160 Mal Fluglinien oder Piloten, die Migranten mitzunehmen. Die mehr als 600 abgebrochenen Zwangsrückführungen ereigneten sich im Zeitraum zwischen Anfang vergangenen Jahres und Ende Juni 2016.
Am häufigsten stoppten den Angaben zufolge Migranten aus den afrikanischen Ländern Eritrea und Gambia durch Widerstand ihre bereits laufenden Abschiebungen (34 beziehungsweise 33 Fälle). Es folgten Somalia, Irak, Pakistan und Kamerun (18 bis 23). Unter den weiteren Staaten waren Syrien (13) und Afghanistan (9). Das Blatt gab nicht an, wie es nach den Abbrüchen weiterging.
In Brüssel sind zwei Deutsche wegen eines spontanen Aufstands gegen die Abschiebung eines schreienden Migranten nach Kamerun aus einem Flugzeug geworfen worden. Auch drei Franzosen und ein Kameruner wurden des Flugzeugs verwiesen, wie die Nachrichtenagentur Belga am Mittwoch berichtete. Der Mann wurde wie seine Unterstützer aus der Maschine gebracht, soll aber noch diese Woche mit einem anderen Flug nach Kamerun abgeschoben werden.