Flüchtlingskrise in der Türkei Asylbewerber sollen arbeiten dürfen

Die türkische Regierung hat entschieden, dass Flüchtlinge eine Arbeitserlaubnis beantragen dürfen – vorausgesetzt sie sind sechs Monate im Land. Durch diese Entscheidung soll der Zustrom in die EU gebremst werden.

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Flüchtlinge dürfen bald in der Türkei arbeiten. Quelle: dpa

Die Türkei kippt ihr generelles Arbeitsverbot für Flüchtlinge: Sie können ab sofort eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die entsprechende Neuregelung wurde am Freitag im Amtsblatt veröffentlicht.

Voraussetzung ist demnach, dass Ausländer, die „vorübergehenden Schutz“ in der Türkei genießen, mindestens sechs Monate im Land registriert sind. EU-Minister Volkan Bozkir hatte am vergangenen Montag gesagt, mit dem Schritt solle der anhaltende Zustrom von Migranten aus der Türkei in die EU gebremst werden.

Das bisherige Arbeitsverbot für Flüchtlinge gilt als ein Grund dafür, dass viele Syrer in die EU weiterziehen. Die Türkei hat nach Regierungsangaben mehr als zwei Millionen Flüchtlinge alleine aus Syrien aufgenommen. Die EU und die Türkei hatten im November einen Aktionsplan in der Flüchtlingskrise vereinbart. Die Regierung in Ankara sagte darin unter anderem zu, syrischen Flüchtlingen die „Teilnahme an der Wirtschaft“ zu ermöglichen.

In Betrieben darf die Quote der Flüchtlinge künftig zehn Prozent der türkischen Belegschaft in der Regel nicht übersteigen, wie aus dem neuen Gesetz hervorgeht. In Betrieben mit weniger als zehn türkischen Beschäftigten darf maximal ein Flüchtling arbeiten. Für Berufe etwa im Gesundheits- und Bildungssektor müssen Flüchtlinge außerdem für eine Arbeitserlaubnis bestimmte Vorbedingungen erfüllen.

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