Gerade erst gab die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) zu Protokoll, dass Ärzte und Kliniken Patienten in Deutschland regelmäßig ohne ausreichenden Grund medizinische Leistungen verweigerten. Das gehe aus der Analyse von 75 000 UPD-Beratungsgesprächen hervor. Im Mai berichtete der Medizinische Dienst der Krankenkassen, dass er sich 2012 mit rund 12 500 Patientenbeschwerden von gesetzlich Krankenversicherten auseinandersetzen musste. In knapp einem Drittel aller Fälle habe sich der Verdacht des Patienten auf eine falsche Behandlung bewahrheitet.
Irren ist menschlich. Doch bei ärztlichen Irrtümern von Kunstfehlern zu reden ist Schönfärberei der Mediziner-Lobby. Tatsache ist aber auch, unter diesem Himmel gibt es für keinen Hungerleider und für keinen Milliardär die Garantie auf eine erfolgreiche Behandlung. Jeder Krankheitsverlauf ist individuell, viele medizinische Faktoren spielen dabei eine Rolle. So bitter es ist: Oft haben Patienten schlicht ganz großes Pech. Bei einer Verkettung unglücklichster Umstände manchmal sogar tödliches Pech. Auch das muss man akzeptieren.
Das Recht auf Zweitmeinung
Wer glaubt, dass seine Malaisen aber nicht darin, sondern in Ärztepfusch begründet sind, sollte einige Punkte klären.
Während der Behandlung:
Wie ausführlich hat der Arzt im Vorfeld einer Behandlung oder einer Operation über die Risiken aufgeklärt? Hat er dem Patienten kommentarlos den abzuhakenden Aufklärungsbogen übergeben oder ihn zu Nachfragen ermuntert und sie sorgfältig beantwortet?
Wenn Zweifel auftauchen, haben Versicherte das Recht auf die Zweitmeinung durch einen anderen Facharzt. Fasst der behandelnde Arzt das als Misstrauensvotum auf? Verweigert er die dem Patienten zustehende Übergabe wichtiger Unterlagen wie Röntgenbilder oder Laborbefunde? Kein gutes Zeichen.
Wenn auch ein zweiter Arzt die Fragwürdigkeit der ersten Behandlung bestätigt, kann sich die Einschaltung unabhängiger Gutachter durch den Patienten lohnen. Das sollte kein Schuss aus der Hüfte sein. Wer sich auf diesen Weg begibt, braucht Langmut. Bis es zu einer Entscheidung kommt, kann es Jahre dauern.
Für gesetzlich Krankenversicherte empfiehlt sich der Kontakt zu ihrer Krankenkasse. Die hilft weiter, wenn die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen eingeschaltet werden sollen. Wie das funktioniert, findet sich im Internet.
Privatpatienten sollten ihre Versicherung zu Rate ziehen.
Gutachter sind besser als ihr Ruf
Eine Alternative ist die "Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler", die bei den regionalen Ärztekammern angesiedelt sind. Wie das abläuft, erklärt die Seite der Ärztekammer Nordrhein-Westfalen gut. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, befürchtet der Volksmund in solchen Fällen. Aber die ärztlichen Gutachter sind oft besser als ihr Ruf.
Sinnvoll kann auch der Kontakt zur einer unabhängigen Patientenorganisation sein, beispielsweise besagter UPD oder dem Patientenschutzbund.
Eines aber ist in Deutschland nachweisbar und wird von vielen Experten des Gesundheitswesens beklagt: Es bleibt für Patienten schwierig, Ärzten Fehler nachzuweisen. Daran ändert auch das im Frühjahr in Kraft getretene Patientenschutzgesetz bedauerlich wenig. Noch immer liegt die Beweislast zu einem großen Teil beim Kranken.
Eines sollten Patienten grundsätzlich nur mit größter Vorsicht goutieren und sich niemals darauf berufen: Arztbewertungen im Internet.
Zum einen greifen mehr frustrierte als zufriedene Patienten in die Tastatur um die Leistung ihres Arztes zu kommentieren. Wenige zornige Bewertungen sind also nicht repräsentativ. Zum anderen lassen sich positive Arztbewertungen schlicht kaufen.