Die deutsche Luftfahrt-Aufsichtsbehörde hat einem Zeitungsbericht zufolge Vereinbarungen der arabischen Airline Etihad über die gemeinsame Nutzung von Flügen mit Air Berlin abgelehnt. Mit dem Winterflugplan müsse Etihad auf 34 sogenannte Code-Share-Flüge mit Air Berlin unter gleicher Flugnummer verzichten, berichtete das "Handelsblatt" am Freitag unter Berufung auf Unternehmens- und Behördenkreise. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) habe dies den Arabern Mitte der Woche in einem Brief mitgeteilt.
Die Flüge konnten "nicht genehmigt werden, weil sie durch das Luftverkehrsabkommen zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Deutschland nicht gedeckt sind", hieß es aus dem Bundesverkehrsministerium. Allein im für Air Berlin wichtigen Drehkreuz Berlin seien mehr als 20 Verbindungen ins europäische Ausland betroffen. Air Berlin werde diese Verbindungen auch weiter anbieten, bereits über Etihad gebuchte Tickets behalten ihre Gültigkeit.
Die Code-Share-Vereinbarung ist ein wichtiger Eckpfeiler für das Geschäft von Air Berlin und Etihad. Dadurch erhöht die deutsche Fluglinie mit den Etihad-Kunden ihre Auslastung. Umgekehrt können die Araber durch diese Vereinbarung ihren Kunden mehr Ziele anbieten. Dem Zeitungsbericht zufolge will Air Berlin aber noch nicht die Flinte ins Korn werfen. Die Airline setze auf ihr Einspruchsrecht, das vier Wochen gelte, berichtete das Blatt. Es zitierte einen Air Berlin-Sprecher mit den Worten: "Es gibt noch Gespräche."
Auch Verkehrsminister Dobrindt verhandelte mit
Bislang scheinen diese Gespräche aber ohne Ergebnis zu bleiben. Bereits im August hatte das LBA Etihad informiert, die Flugverbindungen nicht mehr zu genehmigen – unter Berufung auf das Luftverkehrsabkommen. Im Anschluss habe es Verhandlungen zwischen Vertretern des LBA und der Airline gegeben, auch Verkehrsminister Dobrindt war laut dem "Handelsblatt" eingebunden.
In diesen Gesprächen soll Etihad vor massiven Folgen für Air Berlin gewarnt haben. Dennoch blieben das Amt und Dobrindt bei ihrer Meinung.
Das Luftverkehrsabkommen billigt den arabischen Fluggesellschaften, drei Flughäfen in Deutschland anzufliegen – München, Düsseldorf und Frankfurt. In einem geheimen Luftlinienplan sind offenbar auch Code-Share-Flüge erlaubt. Diese Regelung erstreckt sich auf innerdeutsche Flüge zwischen den drei genannten Flughäfen und Hamburg nach Berlin, Stuttgart und Nürnberg. Diese hat das LBA bislang großzügig genehmigt.
Doch spätestens seit der Geldspritze in dreistelliger Millionenhöhe von Etihad an Air Berlin im Frühjahr 2014 wird die Verbindung der Airlines kritischer beäugt. Die Lufthansa läuft Sturm gegen die aus ihrer Sicht wettbewerbsverzerrende Unterstützung durch eine ausländische Staatsairline.
Auch das LBA muss noch über den Deal entscheiden: Air Berlin muss mehrheitlich in europäischer Hand bleiben, sonst verliert es die Betriebsgenehmigung.