Das Dokument enthält Sprengstoff: Jedes Jahr veröffentlicht der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) seine Begutachtungsstatistik. Was nach Bürokratie und Verwaltung klingt, kann Aufschluss über die Sorgfalt von Deutschlands Ärzten geben.
Denn an den MDK wenden sich gesetzlich Krankenversicherte, wenn sie bei sich oder einem verstorbenen Angehörigen einen Behandlungsfehler im Krankenhaus oder bei einem niedergelassenen Arzt befürchten. Die Gutachter des MDK sollen dann klären, ob es tatsächlich zu einem echten Fehler kam oder ob ein schwieriger Behandlungsverlauf oder gar schicksalhafte Verstrickungen zu dem verschlechterten Zustand führten. Das kann sich über Jahre hinziehen.
Auch die Krankenkassen selbst haben ein Interesse daran, solche Fälle zu klären. Liegt ein Fehler vor, versuchen sie die Kosten der Behandlung ihres Patienten beim Arzt beziehungsweise seiner Haftpflichtversicherung einzuklagen.
2013 erstellte der MDK rund 14.600 solcher Gutachten - 17 Prozent mehr als noch 2012. Diese Versicherten konnten ihrer Krankenkasse zumindest schon plausibel darlegen, dass ihr Vorwurf an den Mediziner oder das Pflegepersonal berechtigt sein könnte.
Grund für den Anstieg bei den beantragten Gutachten müssen nicht mehr Behandlungsfehler sein, so Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes. "Das führen wir auf die Aufklärungsarbeit der vergangenen Jahre und die gestiegene öffentliche Aufmerksamkeit, aber auch auf das 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz zurück", so der Mediziner.
Die Zahl der bestätigten Fehler ist zugleich leicht zurückgegangen: Knapp 3700 Mal kamen die Gutachter des MDK zu dem Ergebnis, dass ein Behandlungsfehler vorliegt. 2012 waren es noch 3900. Ob dies ein Trend oder eine zufällige Schwankung sei, bleibe abzuwarten, so Gronemeyer.