Das gilt erst recht für die neueste Gattung von Modellfliegern, die Hobby-Drohnen. Die mit vier Rotoren ausgestatteten Quadrokopter bieten zwar wenig fürs Auge, dafür aber ganz neue Flug-Erfahrungen und Anwendungsgebiete. Vor allem sind sie im Gegensatz zu manchen größeren, militärischen Vorbildern auch für überschaubare Budgets erschwinglich und dürfen genehmigungsfrei bewegt werden.
Ein Quadrokopter für Einsteiger ist zum Beispiel das Modell 330X für gut 400 Euro, dazu kommen noch mal 350 Euro für Fernbedienung, Akku und Ladegerät. Die gut 500 Gramm schwere Drohne hat eine Zuladung in gleicher Höhe, so dass zum Beispiel eine Kamera eingehängt werden kann. Die ist bei der etwa gleich teuren Parrot AR Drohne schon fest eingebaut. Gesteuert wird dieses Modell über das iPhone-Touchpad, was die Kamera während des Fluges filmt, wird auf den Bildschirm des Smartphones übertragen.
Rechtliche Fragen zum Drohnen-Flug
Drohnenflüge sind im Falle einer privaten Nutzung nur genehmigungspflichtig, wenn das Gerät ein Gewicht von fünf Kilo überschreitet. Bei leichten Modellen wird keine Erlaubnis benötigt. Anders bei kommerziellen Einsätzen: Eine Aufstiegsgenehmigung durch die jeweils zuständige Landesbehörde ist dann erforderlich, wenn eine Drohne beispielsweise Luftbilder durch professionelle Fotografen aufnehmen soll. Quelle: Spiegel Online.
Bei Drohnen handelt es sich um unbemannte Luftfahrtsysteme. Sofern diese Fluggeräte für gewerbliche Zwecke genutzt werden, ist die Nutzung im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt. Die Ausnahme: Drohnen gelten als Flugmodelle, wenn diese ausschließlich zur Sport- und Freizeitgestaltung genutzt werden. Dann ist deren Nutzung weniger streng reglementiert.
Eine Aufstiegsgenehmigung wird vom jeweiligen Bundesland erteilt und hängt daher von den unterschiedlichen Vorgaben der Bezirksregierungen ab. In Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise Düsseldorf und Münster zuständig. Die Aufstiegserlaubnis wird hier für zwei Jahre angeboten, gilt allerdings nicht für alle Modelle und Nutzungsarten gleich. Benötigt wird: ein Versicherungsnachweis, Angaben über Schulungen oder Erfahrungen des Steuerers sowie technische Angaben zum eingesetzten Fluggerät.
Die Kosten für eine Aufstiegsgenehmigung liegen in NRW bei 250 Euro für zwei Jahre. Eine Einzelerlaubnis kostet hingegen 80 Euro.
Zu Flugplätzen ist ein Mindestabstand von 1, 5 Kilometern einzuhalten. Zu grundsätzlichen Flugverbotszonen gehört beispielsweise das Regierungsvierte in Berlin. Bei Flügen über Atomkraftwerken, Unfallstellen oder Menschenansammlungen sollte man ebenso vorsichtig sein.
Eine privat genutzte Drohne muss sich immer in der Sichtweite der steuernden Person befinden. Dies entspricht einer Maximalentfernung von 200 bis 300 Metern. Die Flughöhe wird von vielen Bundesländern auf ein Maximum von 30 bis 100 Meter beschränkt.
Die Urheberrechte von Gebäuden liegen beim Architekten. Öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen die Aufnahmen der privaten Drohne deshalb nicht. Im privaten Umfeld könne sie jedoch gezeigt werden. Generell unterliegen Aufnahmen von Drohnen nicht der sogenannten Panoramafreiheit. Diese erlaubt das Ablichten von Gebäuden, die von der Straße oder von einem öffentlichen Platz aus zu sehen sind und die Veröffentlichung der Bilder im Netz. Bei Luftaufnahmen werden jedoch auch Rückseiten und Innenhöfe von Häusern gezeigt. Die Panoramafreiheit greift somit nicht.
Für Drohnen, die tief über dem Grundstück des Nachbarn kreisen und zudem auch noch eine Kamera an Bord haben, dürfte von einer Beeinträchtigung des Eigentums und der Privatsphäre ausgegangen werden. Konkrete Urteile gibt es zu dieser Thematik allerdings noch nicht. Aus Rücksicht vor Anwohnern und Nachbarn, sollte also von Drohnenflügen in Wohngebieten Abstand genommen werden.
Der Drohnenführer haftet. Personenschäden oder verursachte Unfälle werden von den meisten Haftpflichtversicherungen vertraglich ausgeschlossen. Ein Zusatzversicherung, zum Beispiel bei Modellflugverbänden erhältlich, kann hohe Kosten vermeiden.
Beim FPx4 Quadrokopter ist die Kamerahalterung, etwa für eine Nikon oder Canon für Profis schon integriert, inklusive Fernauslöser. Gefertigt ist der Rolls Royce unter den Hobby-Drohnen aus Carbon, was das Hightech-Fluggerät besonders leicht und stabil macht. Damit sind Fotos oder Videos aus ungewöhnlichen und ganz neuen Perspektiven möglich, die Einsatzmöglichkeiten werden nur durch eigene Phantasie, Gesetz oder Anstand begrenzt. Das hat allerdings seinen Preis: Das Teil kostet rund 16.000 Euro inklusive Fernsteuerung.
Schlachtschiffe oder Titanic
Mindestens so groß wie für Flug-Fans ist das Modellangebot für verhinderte, aber ambitionierte Kapitäne, die ihren Traum darum außerhalb der heimischen Badewanne verwirklichen wollen. Zu kaufen sind Modelle aus Holz, glasfaserverstärktem Kunststoff oder Metall, zum mehr oder weniger aufwändigen Selbstbauen oder in ARTR-(almost ready to run)-Ausführung. Zu haben ist alles, von Admirals Nelsons Flaggschiff „Victory“ bis zum deutschen Schlachtschiff „Bismarck“ oder vom Seenot-Rettungskreuzer mit Beiboot bis zur „Titanic“.
Dank der großen Auswahl lassen sich bei Bedarf sogar die Seeschlachten von gestern noch einmal führen: Jeweils 1500 Euro inklusive Fernbedienung kosten die knapp zwei Meter langen Modelle des britischen Schlachtkreuzers „Hood“ und deren Bezwinger „Bismarck“. Oder das größte Drama der internationalen Seefahrt in Friedenszeiten nachstellen: die Kollision des Passagierschiffs „Titanic“ mit einem Eisberg im Nordatlantik.
Das naturgetreue Abbild des Unglücksdampfers ist knapp 180 Zentimeter lang, gut 20 Zentimeter breit und wiegt rund 17 Kilo. 1300 Euro kostet das farbig lackierte Modell, knapp 800 Euro die Fernbedienung samt Zubehör. Nur den Eisberg, den das Schiff auf seiner Jungfernfahrt am 14. April 1912 rammte und darum 40 Minuten später versank, muss der geneigte Bastler selbst konstruieren.