Streit um Bier-Werbung Bier ist nicht "bekömmlich"

Darf man Bier in der Werbung als "bekömmlich" bezeichnen? Ja, sagt ein Brauer. Nein, sagt ein Verband. Das Landgericht Ravensburg hat nun dem Verband Recht gegeben. Das könnte Folgen für die Branche haben.

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Zehn Fakten über Bier
Das billigste BierAm wenigsten kostet Bier in der Ukraine und Vietnam. Hier muss man jeweils 0,43 Euro für eine 0,5-Liter-Flasche hinlegen. Generell ist das Bier in Südostasien und Osteuropa am günstigsten, besagen die Daten des Lebenserhaltungskosten-Portals "Numbeo". Auf Ukraine und Vietnam folgen Kambodscha (0,50 Euro), Saudi Arabien (0,51 Euro), Tschechien (0,52 Euro) und China (0,54 Euro). Quelle: dpa
Das teuerste BierIm nahen und Mittleren Osten müssen Biertrinker am tiefsten ins Portemonnaie greifen. Mit 5,67 Euro ist eine 0,5-Liter-Flasche Bier im Iran weltweit am teuersten. In Kuweit sind es 5,21 Euro und in der Vereinigten Arabischen Emiraten 4,56 Euro. Quelle: dpa
Die größten BierbrauerIn China wird weltweit meisten Bier wird gebraut. 490,2 Millionen Hektoliter flossen 2012 hier aus den Brauereien hinaus, schätzt der Hopfenhersteller Barth-Haas. Es folgen die USA (229,3 Millionen Hektoliter), Brasilien (132,8 Millionen Hektolitern), Russland (97,4 Millionen Hektoliter) und Deutschland (94,6 Millionen Hektoliter). Quelle: AP
Europas größte BiertrinkerWir sind Europameister – im Biertrinken. Mit 86 Millionen Hektolitern Bier trank keine andere europäische Nation 2012 so viel Bier wie die Deutschen. Auch in den Vorjahren lag Deutschland an der Spitze, berichtet die Vereinigung „Brewers of Europe“.  Hinter Deutschland kommen das Vereinigte Königreich (43 Millionen Hektoliter), Polen (38 Millionen Hektoliter), Spanien (35 Millionen Hektoliter) und Frankreich (20 Millionen Hektoliter). Quelle: dpa
Europas spendabelste BiertrinkerDie Briten geben am meisten für Bier in Europa aus. 2012 waren es den „Brewers of Europe“ zufolge 20 Milliarden Euro. Dahinter kommen die Deutschen mit 19 Milliarden Euro, die Spanier mit 14,6 Milliarden Euro, und die Italiener mit 9,7 Milliarden Euro. Quelle: REUTERS
Die weltweit größten BierbrauerDie weltweit größte Brauerei ist das belgisch-amerikanische Unternehmen Anheuser Busch InBev. 352,9 Millionen Hektoliter Bier pumpte das Konglomerat 2012 in die Welt. Laut Zahlen des Hopfenherstellers Barth-Haas folgt dahinter die englische Brauer SAB Miller (190 Millionen Hektoliter), sowie die niederländische Konkurrenz von Heineken (171,7 Hektoliter). Quelle: dpa
Die wertvollsten BiermarkenDie Light-Version des US-Biers Budweiser besitzt den weltweit höchsten Markenwert. Bud Light ist mit 12,6 Milliarden US-Dollar die wertvollste Biermarke. Das original Budweiser kommt laut der Werbeagentur Millward Brown erst auf den zweiten Platz. Budweiser wies 2012 einen Markenwert von 11,8 Milliarden US-Dollar auf. In der Rangliste folgen Heineken (8,7 Milliarden US-Dollar), Stella Artois (8,2 Milliarden US-Dollar) und Corona (8 Milliarden US-Dollar). Eine deutsche Biermarke ist unter den Top 10 nicht zu finden. Quelle: AP

Das Wort „bekömmlich“ hat in der Werbung für Bier nichts zu suchen. Das hat das Landgericht Ravensburg am Dienstag entschieden. Es berief sich auf eine Verordnung der Europäischen Union, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier in der Werbung verbietet. Das Wort „bekömmlich“ suggeriere, dass Bier für den Körper verträglich sei, und sei damit gesundheitsbezogen, hieß es zur Begründung.

Die Brauerei Clemens Härle aus Leutkirch hatte auf ihrer Internetseite drei Biersorten mit dem Begriff "bekömmlich" beworben. "Für uns heißt das im Zusammenhang mit unseren Bieren, dass sie gut fürs Wohlbefinden sind", sagt der Brauerei-Chef Gottfried Härle. Das sieht der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin anders: Für ihn ist der Begriff eine "gesundheitsbezogene Angabe" - und die sei im Zusammenhang mit alkoholischen Getränken nicht erlaubt, vor allem weil der Begriff die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweige. Deshalb untersagte er per einstweiliger Verfügung die Werbung mit dem Begriff. Diese Anordnung bestätigte nun das Landgericht Ravensburg.

Verband und Landgericht berufen sich damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2012. Der entschied damals: Winzer dürfen nicht mit Werbeslogans wie "bekömmlich", "sanfte Säure" oder "Edition Mild" für ihren Wein werben. Das sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die auf den geringen Säuregehalt und die leichtere Verdauung hinweise, aber die Gefahren beim Trinken von Alkohol verschweige. Das EU-Recht verbietet für Getränke mit mehr als 1,2 Prozent Alkohol Angaben, die eine Verbesserung des Gesundheitszustands suggerieren. Zum Schutz der Verbraucher dürfen Hersteller weder auf dem Etikett noch in der Werbung solche Begriffe verwenden.

Die zehn größten Biermythen
Mythos 1: Abgelaufenes Bier darf man nicht mehr trinkenIm Keller finden Sie ein Sixpack Bier, das lange abgelaufen ist. Bloß nicht mehr trinken, denken Sie. Falsch: Auch abgelaufenes Bier können Sie problemlos trinken, wenn die ungeöffnete Flasche richtig gelagert wurde – also trocken kühl und vor allem dunkel. Der Grund: Hopfen konserviert und hält das Bier frisch. Lediglich der Geschmack kann sich leicht verändern. Quelle: dpa
Mythos 2: Bier hat viele KalorienEin großes Bier ist wie eine Bratwurst, heißt es oft. So rechtfertigt mancher seinen Bierbauch. Doch Bier ist eigentlich keine Kalorienbombe und schon gar kein Dickmacker. Selbst ein Glas Apfelsaft (250 Kalorien) ist ungesünder als ein halber Liter Gerstensaft (200 Kalorien). Da Bier jedoch den Appetit anregt, greift man oft neben einem Glas Bier zu heimlichen Dickmackern wie Erdnüssen, einer Wurst oder einer Brezel – so entsteht das Hüftgold, dessen Ursache fälschlicherweise dem Bier zugeschrieben wird. Quelle: dpa
Mythos 3: Ein gutes Bier braucht sieben MinutenDer Wirt zapft und zapft und zapft – mindestens sieben Minuten soll ein Pils gezapft werden, damit es gut schmeckt, so die Argumentation. Das ist Quatsch. Ein gutes Bier ist kalt, um die acht Grad, aber eine lange Zapfzeit verbessert nicht den Geschmack. Im Gegenteil, wird ein Bier zu lange gezapft, kommt es bereits schal beim Gast an. Moderne Zapfhähne brauchen daher zwischen zwei und drei Minuten für ein frisches Pils.   Quelle: dpa
Mythos 4: Bier macht große BrüsteAngeblich soll Hopfen pflanzliche Östrogene enthalten, das die Brüste wachsen lässt. Wer den Test macht, stellt jedoch schnell fest, dass  auch das ein Mythos ist. Nach fünf Bier sind die Brüste noch genau so groß wie vorher. Auch wissenschaftlich ist die These nicht bewiesen. Zwar enthält Bier tatsächlich Östrogene, die sogenannten Phytoöstrogene, allerdings in so geringen Mengen, dass sie keine Wirkung zeigen. Quelle: dpa
Mythos 5: Auf Hawai gibt es kein Bier……sang einst Paul Kuhn. Das ist ein Mythos, denn auf Hawai gibt es sogar gleich mehrere Brauereien und auf vielen deutschen Bierbörsen wird die südländische Spezialität sogar verkauft.Beispielsweise das „Volcano Red Ale“ der Mehana Brewery Company. Quelle: dpa
Mythos 6: Bier auf Wein, das lass sein…….heißt es im Volksmund. Auch das ist ein Mythos, denn zumindest wissenschaftlich es ist egal, wann man was trinkt. Trotzdem hat der Spruch einen Grund: In der deutschen Trinkkultur galt Wein lange als höherwertiges Getränk. Wer also nach dem Weinkonsum ein Bier bestellte, gesellte sich in die niederen Ränge. Quelle: dpa
Mythos 9: Alkoholfreie Biere enthalten Null Prozent AlkoholReingefallen. Alkoholfreie Biere schmecken nicht nur wie normales Bier, viele von ihnen enthalten immer auch ein ganz klein wenig Alkohol. Laut Gesetz darf jedes Bier mit weniger als 0,5 Prozent Alkohol als alkoholfrei verkauft werden. Trotzdem muss sich niemand Gedanken machen, der zu einem alkoholfreien Bier greift. Um ein kritisches Level zu erreichen müsste man enormen Mengen trinken. Quelle: dpa

Bislang gab es keine vergleichbaren Rechtsprechungen zum Bier. "Mir ist dazu bislang kein anderer Rechtsstreit bekannt", sagte der Geschäftsführer des Verbands der Privaten Brauereien in Deutschland. Roland Demleitner arbeitet neben seiner Tätigkeit für den Bier-Verband auch als selbstständiger Anwalt - und vertrat in dieser Funktion die Brauerei Härle vor dem Ravensburger Landgericht. Er schloss nun weitere rechtliche Schritte nicht aus. Man werde die Urteilsbegründung prüfen und dann entscheiden, ob man beim Oberlandesgericht Berufung einlege, sagte er. Das Ende der Fahnenstange sei noch nicht erreicht.

Er halte weiter für fraglich, ob die bloße Verwendung des Wortes „bekömmlich“ schon gesundheitsbezogen sei, sagte Demleitner, der auch Geschäftsführer des Verbands der Privaten Brauereien in Deutschland ist. Der Kontext der Werbung sollte immer mit berücksichtigt werden. Die Brauerei Härle habe mit dem Wort „bekömmlich“ lediglich den Geschmack des Bieres bewerben wollen.

VSW-Geschäftsführerin Angelika Lange sagte, Werbeslogans wie „bekömmlich“ für Alkohol seien aus gutem Grund verboten. Mit Alkoholkonsum seien viele Gesundheitsrisiken verbunden. Die Zahl der Alkoholabhängigen sei groß. Die volkswirtschaftlichen Kosten für ihre Behandlung seien enorm, ganz abgesehen vom persönlichen Leid, das mit Alkoholismus verbunden sei.

Bier dürfe beworben werden, nur eben nicht mit angeblichen gesundheitlichen Vorteilen, sagte Lange. Normalerweise hielten sich die Brauereien auch an diese Vorgaben. Der aktuelle Fall sei nur ein Ausreißer. Dem Verband lägen derzeit keine ähnlichen Beschwerden mehr vor.

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