Linde BaFin untersucht mögliche Ad-hoc-Verstöße

Die Finanzaufsicht BaFin untersucht, ob der Industriegase-Konzern Linde möglicherweise kursbewegende Nachrichten zu spät veröffentlicht hat. Die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Insiderhandel wurden aber eingestellt.

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Wolfgang-Büchele Quelle: dpa

Wie die WirtschaftsWoche berichtet, hat die Staatsanwaltschaft München I zwar ihre Ermittlungen wegen des Verdachts auf Insiderhandel gegen Aufsichtsratschef Wolfgang Reitzle eingestellt. Gleichzeitig hat sie aber der Aufsicht Akten zu möglichen Kapitalmarktvergehen übergeben. Die BaFin bestätigte der WirtschaftsWoche, dass sie „in beiden Fällen – Fusion Linde/Praxair und Vorstandswechsel  – prüfen“ werde, ob Linde Ad-hoc-Pflichten eingehalten habe. Konkret prüft sie nach Informationen der WirtschaftsWoche die Kommunikation vom 16. August 2016. Damals bestätigte Linde Gespräche mit Praxair.

Außerdem geht es darum, dass Linde den Abgang von Exchef Wolfgang Büchele sowie Exfinanzvorstand Georg Denoke erst am frühen Abend des 13. September 2016 gemeldet hat, obwohl Informationen dazu zuvor an einen Journalisten weitergegeben wurden. Unternehmen müssen kursbewegende Nachrichten sofort („ad hoc“) veröffentlichen. Bei einem Verstoß dagegen kommt es darauf an, ob er nach altem oder neuem Recht begangen wurde. Seit Juli drohen Unternehmen statt bis zu einer Million Euro Buße Strafen von bis zu zwei Prozent des Umsatzes. Der lag bei Linde 2016 bei rund 17 Milliarden Euro. Linde wollte sich dazu nicht äußern.

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