Koenzens Netzauge

Ist das Ende der WLAN-Störerhaftung gekommen?

Die Netzgemeinde feiert ihren Erfolg, die Medien überschlagen sich: Nach schier endlosem Hin in Her gab die CDU/CSU nun bekannt, ihren Widerstand gegen die bedingungslose Abschaffung der WLAN-Störerhaftung endlich aufzugeben und damit den Weg für die weitere Digitalisierung unseres Landes zu ebnen. Ist das Ende dieser beispiellosen netzpolitischen Irrfahrt wirklich gekommen?

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Störerhaftung Quelle: dpa

Hand aufs Herz: Können Sie sich erinnern, wann die Debatte um die WLAN-Störerhaftung ihren Anfang nahm? Vermutlich nicht. Was wir jedoch alle in Erinnerung haben, ist der wachsende Unmut über das lukrative Geschäftsmodell der Abmahnung. Selbst dem Urheberrecht wohlgesonnene Menschen konnten sich des Eindrucks nicht erwehren, dass bei vielen Anwaltskanzleien nicht etwa der Schutz geistigen Eigentums im Vordergrund stand, sondern ganz banale Geldmacherei.

Eine explosive Mischung

Genau betrachtet ist die WLAN-Störerhaftung eine negative Folge des technologischen Fortschritts, des Zusammentreffens zweier Welten.

Auf der einen Seite die Technologie: Das Wireless LAN, das vor rund 30 Jahren das Licht der Welt erblickte. 30 Jahre, in denen sich Menschen – und neuerdings auch Maschinen – zunehmend drahtlos vernetzen und ins Internet gehen. In denen Menschen mittlerweile „always-on“ sind und Filme und Musik nicht mehr auf Datenträgern gekauft, sondern gestreamt werden. Oder halt auch illegal getauscht, was man dann illegales File-Sharing nennt.

Auf der anderen Seite das Recht: Die Störerhaftung. Auch sie ist kein Start-Up, sondern seit vielen Jahren ein fester Bestandteil des deutschen Rechts. Ein Rechtskonstrukt mit Ursprung in analogen Zeiten.

Irgendwann trafen diese beiden aufeinander, und es entstand eine explosive Mischung mit dem chemischen Kürzel „WLAN-Störerhaftung“. Der Stoff, aus dem die Abmahnträume gemacht sind, war gefunden. Und wir mussten zusehen, wie Deutschland in Ermangelung von WLAN Hotspots in Sachen Digitalisierung des öffentlichen Raumes immer weiter abgehängt wurde. Zu groß war das Risiko, durch ein offenes WLAN in die Abmahnfalle zu laufen.

Merkels Machtwort

Dennoch dauerte es viele Jahre, bis die Politik aufwachte. Zwar legte die „Digitale Gesellschaft“ bereits 2012 einen Gesetzentwurf zur bedingungslosen Abschaffung der WLAN-Störerhaftung vor, der dann auch von den Oppositionsfraktionen in den Bundestag eingebracht wurde. Nur, dieser scheiterte an den Stimmen der Regierungsfraktionen. 

Das Machtwort von Angela Merkel

2013 fand das Projekt „Abschaffung der WLAN-Störerhaftung“ dann den Weg in den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD und nährte entsprechende Hoffnungen. Was dann aber folgte, war ein wahres Trauerspiel. Eine Irrfahrt zwischen teils aberwitzigen Positionen.

So dauerte es ganze zwei Jahre, bis die Regierung endlich einen Gesetzentwurf vorlegte – der allerdings im Bundestag kaum die erste Lesung überlebte. Kein Wunder, handelte es sich doch um einen Kompromiss, der es jedem recht machen sollte – Netzgemeinde, Sicherheitspolitikern und Rechteinhabern – und am Ende niemanden mehr zufrieden stellen konnte.

Im März dieses Jahres kamen dann deutliche Signale vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), dass die deutsche WLAN-Störerhaftung nicht vereinbar wäre mit europäischem Recht. Der erhoffte neue Schwung für den Gesetzgebungsprozess blieb aus.

Bis die Kanzlerin ein Machtwort sprach und die Ihren in die Pflicht nahm. Schließlich waren es vor allem Mitglieder von CDU und CSU, die vehement gegen einen bedingungslosen Wegfall der WLAN-Störerhaftung gekämpft hatten. Und natürlich die Rechteindustrie, die das Szenario eines rechtsfreien Wildwestraums zu ihren Lasten an die Wand malte.

Husch, husch!

Nun soll es plötzlich ganz schnell gehen. Kaum war das Machtwort gesprochen, verkündete der netzpolitische Sprecher der CDU, dass bereits in der nächsten Sitzungswoche ein vollkommen neuer Gesetzentwurf vorgelegt und verabschiedet werden solle. Ist es das nun, das Ende dieser netzpolitischen Irrfahrt? Sollte es am Ende so einfach sein?

Etwas Misstrauen bleibt aller Freudenstimmung zum Trotz. Schließlich hat noch niemand den neuen Gesetzentwurf gesehen, es gibt ihn ja noch nicht einmal. Alles, was wir bis jetzt haben, sind Lippenbekenntnisse.

Fragen Sie mich in drei Wochen noch einmal. Hält die Regierung Wort, hat sich das Thema WLAN-Störerhaftung bis dahin erledigt.

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