Ich habe meine Steuererklärung für 2012 schon fertig. Es ist mir ein Rätsel, warum so viele Berufstätige teilweise einige Jahre mit ihren Erklärungen in Verzug sind. Nun ist es nicht so, dass ich ein Mathe-Ass wäre. Auch Steuerrecht finde ich eher öde. Und ich kann mir durchaus viele andere Dinge vorstellen, die interessanter und angenehmer sind. Trotzdem gelingt es mir, die Tätigkeit gleich zu Beginn des Jahres hinter mich zu bringen und es nicht als lästig zu empfinden. Denn ich kann mich schlicht dafür motivieren. Und ich bin überzeugt, dass es jeder kann.
Aus dem lösungsorientierten Coaching ist bekannt: Eine positive Sicht auf zu erledigende Aufgaben kann helfen, diese mit mehr Tatendrang und einer guten Grundeinstellung anzugehen. Statt weg-von zu hin-zu. Wer beim Thema Steuern nur an unsortierte Belege, viel Arbeit, unverständliche Paragrafen und sehr viel nervtötenden Stress denkt, motiviert sich allenfalls negativ. Denn das einzig Schöne daran ist die Vorstellung an den Moment, in dem diese Aufgabe endlich abgearbeitet ist.
Mein Geheimrezept ist, mir eine ordentliche Rückerstattung vorzustellen. Ich sehe dann vor mir, dass ich den Steuerbescheid vom Finanzamt in den Händen halte. Ich kann beschreiben, wie sich das Papier anfühlt und sehe schwarz auf weiß eine fett gedruckte satte Rückerstattung. Dann male ich mir aus, was ich mit dem Geld tun werde. In meiner Fantasie reicht die Erstattung für ein Kurzwochenende im Wellnesshotel an der Ostsee. Die bloße Vorstellung an Meer, Sauna und Entspannung löst in mir einen Zustand guter Energie aus, auch wenn ich in der Realität das Geld noch nie für einen Urlaub ausgegeben habe. Aber zu wissen, dass ich es tun könnte – und zwar sehr bald, wenn ich die Erklärung nur zügig abgebe – spornt an. Der Gedanke an das positive Ziel setzt so viel Energie frei, dass ich einfach mit der Steuererklärung beginne.
Hin-zu statt weg-von
Natürlich ist eine Steuererklärung eine Menge Arbeit. Doch wenn man die einzelnen Arbeitsschritte separat angeht, wird es deutlich leichter. Belege anfordern sollte keine große Mühe sein. Belege sortieren auch nicht. Eine Auflistung der Ausgaben und Einnahmen zu erstellen, ist nun wirklich kein Riesenproblem. Pauschalen eintragen – kein Ding. Das Einzige, was einen daran hindern kann, ist der Mangel an Elan.
Viele Menschen schaffen es nicht, sich aufzuraffen. Sie glauben auch nicht, dass es funktioniert, sich mit einer Belohnung zu motivieren. Und das ist das Kernproblem. Der Satz "Das klappt doch nie" ist bei diesen Menschen zur Überzeugung geworden – ein Glaubenssatz. Wir tragen eine Reihe solcher Glaubenssätze in uns. Vermittelt wurden sie uns durch vergangene Erfahrungen, die wir in bestimmter Weise interpretieren und verallgemeinern. Wir halten sie für wahr und machen sie zur Basis unseres Handelns, obwohl sie logisch gar nicht begründbar sind.
Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?
Alleinstehende Arbeitnehmer, die nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Das ändert sich, wenn ...
- wenn Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr erzielt wurden.
- der Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt ist oder war.
- keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit mit Lohnabzug erzielt wurden, aber der Gesamtbetrag der Einkünfte bei einem Ledigen im Jahr 2017 beispielsweise durch eine Rente über 8.820 Euro liegt.
- Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosen- und Elterngeld über 410 Euro pro Jahr bezogen wurden.
- auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde.
- der Arbeitnehmer verheiratet ist und einer der Ehegatten nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde.
- der Arbeitnehmer verheiratet ist und die Ehegatten nach dem sogenannten Faktorverfahren besteuert wurde.
- der Arbeitnehmer nacheinander bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt war und ein Arbeitgeber einen sonstigen Bezug (beispielsweise Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Abfindungen) versteuert hat, bei dem der Arbeitslohn beim anderen Arbeitgeber nicht mit einbezogen wurde.
- der Arbeitnehmer geschieden wurde – oder der Ehegatte gestorben ist – und er im gleichen Jahr wieder geheiratet hat.
- zum Ende des Vorjahres ein sogenannter Verlustvortag festgestellt wurde – beispielsweise Verluste aus Vermietung und Verpachtung.
Bisweilen betreffen solche Glaubenssätze ganze gesellschaftliche oder soziale Gruppen. Die Aussage "Frauen können nicht einparken" etwa, kann bei einzelnen Frauen dazu führen, dass sie überzeugt sind, nicht einparken zu können – und es gerade deshalb nicht problemlos schaffen. Wer von seinen Glaubenssätzen als Wahrheit überzeugt ist, wird sich schwer tun, sich für einen Gegenbeweis zu motivieren.
Darum macht auch den meisten Menschen die Steuererklärung keinen Spaß. Ihr Glaubenssatz: Die Steuererklärung zu machen ist immer ätzend, und ich verstehe sowieso nicht, wie es funktioniert. Warum sollten positive Gedanken jetzt etwas daran ändern? Fakt ist natürlich: Irgendwann muss die Steuererklärung gemacht werden. Und wer nicht sehr viel Geld für einen Steuerberater ausgeben kann, der wird nicht drum herumkommen.