Wünscht ein Verbraucher zum Beispiel eine Baufinanzierung, benötigt die angefragte Bank neben einer Bonitätsauskunft immer auch Angaben zur Einkommens- und Vermögenssituation des Antragstellers. Diese Daten werden von der Schufa überhaupt nicht erfasst. Für eine Immobilienfinanzierung sind sie jedoch zwingend nötig, ebenso wie Angaben zu Haushaltsausgaben, Art der Beschäftigung oder Familienverhältnissen. Entsprechen die Auskünfte nicht den Ansprüchen des Kreditgebers, gibt es trotz guter Schufa-Auskunft mit hohem Bonitätsscore am Ende keinen Kredit.
In den Score fließen alle Informationen zum Zahlungsverhalten ein, die der Schufa vorliegen. Das sind Angaben zu vorhandenen Bankkonten, Kreditkarten, Leasingverträgen, Mobilfunkkonten, Versandhandelskonten, Ratenzahlungsgeschäften, Krediten und Bürgschaften sowie etwaige Zahlungsausfälle bei angemahnten und unbestrittenen Forderungen. „Der Score ist Ergebnis des individuellen Zahlungsverhaltens und der Konstellation der verschiedenen erfassten Merkmale“, so Koch. Einzelmerkmale, die sich direkt auf den Bonitätsscore auswirken, sind daher kaum auszumachen.
Das kann zum Beispiel bedeuten, dass viele Kreditkartenverträge im Zusammenhang mit Zahlungsstörungen – zum Beispiel bereits angemahnte und unbestrittene Forderungen - eher negativ bewertet werden, ohne jegliche Zahlungsausfälle jedoch positiv. Dann ist eher davon auszugehen, dass die Kreditkartenanbieter dem Verbraucher Vertrauen schenken und gerne Geschäfte mit ihm machen.
Viele Girokonten können darauf hindeuten, dass der Kunde nicht gut mit seinem Geld zu haushalten weiß. Oder aber es gibt gute und völlig harmlose Gründe dafür, etwa weil er ein Geschäft betreibt und dafür verschiedene Konten benötigt.
Was dem Score schadet
Mahnverfahren, vollstreckbare Titel wie etwa zu Zwangsversteigerungen oder Pfändungen, Privatinsolvenzverfahren, eidesstattliche Erklärungen, ungedeckte Schecks – all das senkt den Bonitätsscore. Ab welchem Score-Wert eine Bonität als schlecht gilt und eine Kreditanfrage abgelehnt wird, liegt im Ermessen des Kreditgebers, also in der Regel der Bank.
Ein niedriger Score bedeutet für die Bank zunächst ein höheres Ausfallrisiko für den Kredit. Wenn sich das noch im Rahmen bewegt, wird sie dafür nur einen Zinsaufschlag verlangen. Ganz abgelehnt wird ein Kredit hingegen mit großer Wahrscheinlichkeit, wenn die Schufa eine Privatinsolvenz oder einen Offenbarungseid vermerkt hat.
Eine Selbstauskunft gibt Aufschluss über die gespeicherten Daten. Darin finden sich neben den personenbezogenen Daten sämtliche Konten und relevanten Verträge mit laufenden Zahlungsverpflichtungen, zum Beispiel laufende Kredite. Sollte es unbestrittene und angemahnte offene Forderungen geben, sind diese ebenso vermerkt wie gerichtlich erwirkte, vollstreckbare Titel, eidesstattliche Erklärungen (Offenbarungseid) oder Insolvenzverfahren.
Wie Sie herausfinden, was Auskunfteien über Sie speichern
Verbraucher rufen die Seite des Betreibers informa risk & fraud prevention (www.informa-irfp.de) auf, auf der sie in der Rubrik „Selbstauskunft und Datenschutz“ ein Formular herunterladen können. Dann müssen sie Namen, Adresse und Geburtsdatum eintragen und das Formular per Post an informa schicken – samt Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite).
Entdecken sie Fehler in der Selbstauskunft, können sich Betroffene entweder an informa oder an den Versicherer wenden, der den Eintrag gemeldet hat. Das gilt auch, wenn Einträge korrekt sind, aber bereits gelöscht sein müssten.
Auf www.meineschufa.de können Interessierte ein Bestellformular für eine „Datenübersicht“ herunterladen, ausfüllen und per Post an die Schufa schicken. Auch hier ist wieder eine Ausweiskopie nötig.
Alternativ ist ein ständiger Online-Zugriff auf die eigenen Schufa-Daten möglich – inklusive sofortiger Info über Neues, etwa Änderungen der Bonität. Das kostet je nachdem, ob es sich um die Service-Varianten Kompakt, Plus oder Premium handelt, zwischen 3,95 und 9,95 Euro pro Monat. Die Registrierung schlägt mit einmalig 9,95 Euro zu Buche.
Die Schufa verspricht, unvollständige, unzutreffende oder veraltete Angaben „kostenlos und umgehend“ zu korrigieren. Dazu sollen sich Verbraucher ans Privatkunden Service Center (Postfach 10 34 41, 50474 Köln) wenden und ihr Anliegen „kurz schriftlich darstellen“, am besten mit Belegen. Die Schufa hakt nach eigenen Angaben meist noch am selben Tag beim Vertragspartner nach, der den Eintrag gemeldet hat.
Dass ein negativer Schufa-Eintrag droht, wird dem Verbraucher mitgeteilt. Bevor ein Unternehmen einen Zahlungsausfall oder -versäumnis der Schufa melden darf, muss es dem Verbraucher diesen Schritt ankündigen und eine Frist setzen. Folgt ein Negativvermerk bei der Schufa, bleibt er für lange Zeit, teilweise Jahre noch sichtbar und senkt den Score.
Bei Beträgen von maximal 2000 Euro erfolgt die Löschung aus der Schufa-Datenbank, wenn innerhalb von sechs Wochen nach dem Eintrag gezahlt wird. Alle anderen Einträge werden sonst spätestens nach drei bis vier Jahren nach Zahlungsausgleich gelöscht. Informationen über laufende Verträge oder Konten werden erst gelöscht, wenn die Schufa über ihre Auflösung informiert wird.