Durchgefallen im Studium "95 Prozent der Prüfungsfälle enthalten Verfahrensfehler"

Rechtsanwalt Christian Teipel hilft Bachelor- und Masterstudenten, die bei einer Prüfung durchgefallen sind und er verteidigt Wissenschaftler, denen ein Plagiat vorgeworfen wird. Bei den Verfahren stehen akademische und berufliche Existenzen auf dem Spiel.

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In der Uni-Prüfung durchgefallen? Womöglich zu unrecht. Quelle: dpa Picture-Alliance

Herr Teipel, sind Sie auch schon mal bei einer Prüfung durchgefallen?
Ich denke, nahezu jeder Studierende ist im Laufe des Studiums schon einmal durch die eine oder andere Prüfung gefallen. Ich bin da auch keine Ausnahme. Übrigens lag meine Hausarbeit im ersten juristischen Staatsexamen nur unvollständig vor und wurde dann entsprechend abgewertet. Dabei war ich mir sicher, sie vollständig abgegeben zu haben und bin es mir auch heute noch. So kam ich übrigens auch beruflich zum Prüfungsrecht.

Rechtsanwalt Christian Teipel Quelle: Presse

Durchgefallen bei einer Uni-Prüfung, wie kann man sich da juristisch wehren?
Unsere Kanzlei bekommt rund 500 Anfragen im Jahr, nicht in allen Fällen kann man etwas machen. Wer zum Beispiel durchgefallen ist und nachträglich eine Krankheit für den Tag der Prüfung geltend machen will, wird kaum damit durchkommen. Kurz bevor die Klausuren ausgeteilt werden, belehren die Prüfer jedes Mal die Kandidaten, dass sie jetzt sofort zurücktreten müssen, falls sie krank sein sollten. Wenn die Klausur erst mal geschrieben, korrigiert und benotet ist, kann man sich grundsätzlich auf keine Krankheit mehr berufen. Die viel zitierte „unerkannte Prüfungsunfähigkeit“ ist eine eher akademische Erscheinung.

Und wann haben Durchfaller eine Chance?
Rund 95 Prozent der Prüfungen an Hochschulen in den von uns geführten Prüfungsanfechtungen sind rechtswidrig, vor allem, weil sie Verfahrensfehler haben. In solchen Fällen haben Studenten oft das Recht, die fehlerhafte Prüfung zu wiederholen. Entscheidend ist das für durchgefallene Prüflinge, bei denen es sonst der letzte Versuch gewesen wäre und die dann endgültig nicht bestanden hätten. Der Abbruch des Studiums wäre ein harter Schicksalsschlag.

Die besten Unis nach Fachbereichen
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Quelle: dpa
Beste Universität im Bereich Wirtschaftsinformatik: Technische Universität DarmstadtDie Absolventen dieser Universität konnten im Bereich Wirtschaftsinformatik die meisten Personaler von sich überzeugen (28,7 Prozent). Quelle: Technische Universität Darmstadt / PR Quelle: PR
Beste Universität im Bereich Naturwissenschaften: Technische Universität Berlin22,3 Prozent der befragten Personaler sind von den Absolventen der TU Berlin überzeugt.Quelle: TU-Pressestelle / Dahl Quelle: PR
Beste Universität im Bereich BWL: Universität Mannheim40,2 Prozent der befragten Personaler haben schon gute Erfahrungen mit Absolventen dieser Universität gemacht. Quelle: PR
Innenansicht des Fakultätsgebäudes für Mathematik und Informatik in Garching. "Parabelrutsche" Quelle: CC
Hauptgebäude der LMU München Quelle: CC
Beste Uni in den Bereichen Wirtschaftsingenieurwesen, Informatik und Maschinenbau: RWTH AachenIm Vergleich zu den Vorjahren hat Universum die Befragungs-Methode angepasst. Die Antworten der Personaler wurden gewichtet. Das bedeutet: Ihre Antworten beeinflussen das Ranking stärker oder schwächer, je nachdem, ob ihre Branche in der Umfrage im Vergleich zur deutschen Firmenlandschaft über- oder unterrepräsentiert ist. Daher lassen sich die aktuellen Ergebnisse des WiWo-Hochschulrankings nicht direkt mit Umfrageergebnissen aus den Vorjahren vergleichen. Dennoch: Die RWTH Aachen ist immer unter den Top Ten. In diesem Jahr ist sie sogar die erfolgreichste Universität des Rankings. In drei Fachbereichen hat sie den ersten Platz erreicht. 49,3 Prozent der Personaler sind mit den Absolventen des Bereichs Wirtschaftsingenieurwesen zufrieden. Im Fachbereich Maschinenbau konnten die Aachener 35,1 Prozent der Personaler von sich überzeugen. Auch im Bereich Informatik gaben mit 27,9 Prozent die meisten Personaler den Absolventen der RWTH gute Noten. Dazu kommen zwei dritte Plätze in der Elektrotechnik und den Naturwissenschaften.Quelle: RWTH Aachen / PR - Peter Winandy Quelle: PR

Wie erkennt man solche Verfahrensfehler?
Juristisch gesprochen muss jede Prüfung rechtswirksam zustande kommen. Das klingt so selbstverständlich, aber in der Praxis gibt es viele Fehlerquellen. Denn oft verstoßen Hochschulen nicht nur gegen die Hochschulgesetze der Bundesländer sondern auch gegen ihre eigenen Prüfungsordnungen und halten die Vorgaben der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht ein. Das fängt schon bei der Besetzung der Prüfungsausschüsse an, die in jedem Fachbereich einer Uni ganz überwiegend die Prüfer namentlich bestellen müssen. Teils sitzen Mitglieder in den Prüfungsausschüssen, die überhaupt nicht dort hinein gehören – oder aber es fehlen Mitgliedergruppen, die eigentlich vertreten sein müssten. Nur spezialisierten Anwälten gelingt es aber, Verfahrensfehler zu recherchieren und nachzuweisen: Da diese Vorgänge sich in internen Verwaltungsakten verstecken, entziehen sie sich leider vollständig der Wahrnehmung durch die Studierenden. Zudem ist eine exakte Kenntnis der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung aus allen Bundesländern unerlässlich, um Prüfungsanfechtungen erfolgreich zu führen. Hierzu zählt auch die Kenntnis von unveröffentlichten Gerichtsentscheidungen.

Die hohe Fehlerquote hat ein Gutes für Durchfaller – könnte man meinen – ermöglichen sie doch die Anfechtung fast aller Prüfungen.
So kann man es sehen. Andererseits können manche Verfahrensfehler nachträglich geheilt werden, ohne dass sich für den Prüfling etwas ändert. Beispiel: Nimmt ein Kandidat im letzten Versuch an einer Prüfung teil, sind häufig zwingend zwei Prüfer nötig, was Hochschulen oft übersehen. Doch wenn sich der Student hinterher dagegen beschwert, kann die Uni den Zweitgutachter auch noch nachträglich hinzuziehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um eine schriftliche Prüfung handelt, die nicht im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt worden ist. Die Benotung ändert sich dadurch meist nicht.

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