Finanzaufsicht Wenn Pizzadienste zu Banken werden

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Der Tod für kleine Unternehmen

Die 10 größten Onlinehändler in Deutschland
Apple Quelle: AP
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Platz 8: Conrad.de Quelle: Screenshot
Tchibo.de Quelle: dpa
Platz 6: Bonprix.de Quelle: Screenshot
Cyberport.de Quelle: Screenshot
Platz 4: Notebooksbilliger.de Quelle: Screenshot

Und die Strafe für die Unternehmen, die ohne Banklizenz weiter Geld hin und her schieben, ist nicht zu knapp. "Das Unternehmen muss die Abwicklung von Zahlungen für Bestellungen bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro je Einzelfall bei Zuwiderhandlung solange einstellen, bis es gegebenenfalls die entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten hat", hieß es im Urteil der Kölner Richter.

Für Konzerne wie Amazon und Ebay sind Strafen in Höhe von 250.000 Euro ein Witz, dem kleinen Onlinehändler oder dem Startup brechen solche Summen dagegen das Genick. Selbst wenn das Ordnungsgeld nicht vollstreckt würde, das Einstellen der Geschäfte bis zur Lizenzvergabe reicht. Dass Ebay bis zur Vergabe der Lizenz sein Zahlungsmodell nicht verändern darf, dürfte für das Unternehmen ärgerlich, aber zu verschmerzen sein. Wenn der Pizzadienst keine Pizza mehr verkaufen darf, bis die Lizenz da ist, war es das. Wer bei einem Unternehmen monatelang lang auf die Bearbeitung seiner Bestellung warten muss, bis die Erlaubnis erteilt ist, ist auch bedient und kauft künftig woanders.

Nur ein lizenzierter Dienstleister im Netz

Und die Lizenz zu bekommen, ist gerade für kleine Firmen kein Spaziergang: Die BaFin benötigt die vollständige Dokumentation der vertraglichen Vereinbarungen, die der geplanten Geschäftstätigkeit zugrunde liegen. Die Behörde prüft dann in jedem Einzelfall sowohl die vertraglichen Grundlagen als auch die Abwicklung. Laut Aussagen betroffener Unternehmen müssen IT-Auflagen, meist Sicherheitsrichtlinien, erfüllen werden, es muss regelmäßig Bericht über die Geschäftszahlen und den Vermögensstatus erstattet werden und dass Unternehmen muss eine entsprechende Eigenkapitalquote vorweisen können. Genau wie eine reguläre Bank. "Ein Startup ist damit praktisch tot", sagt die Anwältin Tanja Aschenbeck-Florange gegenüber dem Spiegel. Sie berät Firmen, die von der Problematik betroffen sind.

Bisher kann sich übrigens nur die Heidelberger Payment GmbH (Heidelpay) rühmen, von der BaFin zertifiziert worden zu sein. Heidelpay arbeitet unter anderem mit Portalen wie der Partnerbörse "Friendscout 24" oder den Finanzportalen "OnVista" und "wallstreet online" zusammen.

Am vierten Mai vergangenen Jahres räumte die Aufsichtsbehörde dem Internetbezahldienst Ein- oder Auszahlungsgeschäfte (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 ZAG), Finanztransfergeschäfte (§ 1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG), Lastschriftgeschäfte ohne Kreditgewährung (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 a ZAG), Zahlungskartengeschäfte ohne Kreditgewährung (§ 1 Abs. 2 Nr. 2c ZAG) und Überweisungsgeschäfte ohne Kreditgewährung (§ 1 Abs. 2 Nr. 2b ZAG) ein. Somit darf das Unternehmen für den Zahlungsverkehr von Onlinehändlern europaweit Treuhandkonten einrichten.

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