Koalitionsstreit So weit ist die Reform der Erbschaftsteuer

Eineinhalb Jahre Zeit haben Union und SPD vom Bundesverfassungsgericht bekommen, um die Besteuerung von Firmenerben neu zu regeln. Doch kurz vor Ablauf der Frist streiten die Koalitionäre immer noch.

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Die zehn skurrilsten Erbschaften
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Die Koalitionsspitzen ringen an diesem Mittwoch erneut um eine Einigung zur Erbschaftsteuerreform. Ob das gelingt, ist mehr als offen - mit unabsehbaren Folgen ab Juli. Die CSU beharrt auf mehr Begünstigungen für Firmenerben. Die SPD sagt, man sei schon beim zuletzt ausgehandelten Kompromiss an Grenzen gestoßen.

Was hat das Bundesverfassungsgericht gefordert?

Die Karlsruher Richter haben Ende 2014 eine Neuregelung bis 30. Juni dieses Jahres angemahnt. Bisher müssen Unternehmensnachfolger generell kaum Steuern zahlen, wenn sie den Betrieb lange genug weiterführen und die Beschäftigung halten. Die Verfassungsrichter hatten eine Begünstigung von Firmenerben für zulässig erklärt, aber schärfere Vorgaben verlangt. Sie fordern unter anderem, dass bei größeren Unternehmen Firmenerben nur verschont werden dürfen, wenn sie nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. Denn die bestehenden Ausnahmen haben dazu geführt, dass selbst Erben großer Vermögen faktisch äußerst selten etwas ans Finanzamt zahlen mussten. Für Kleinbetriebe soll die Bagatellgrenze strenger gefasst werden.

Wie soll die Vorgabe aus Karlsruhe umgesetzt werden?

Grundsätzlich bleibt es Ziel, die Betriebe mit ihren Arbeitsplätzen zu schützen. Firmenerben sollen daher auch in Zukunft weitgehend von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn sie das Unternehmen fortführen und Jobs erhalten. Die Änderungen sollten gering ausfallen und zu keinen Mehreinnahmen für den Fiskus führen.

Was sieht der Regierungsentwurf im Kern vor?

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat in seinem vor fast einem Jahr verabschiedeten Gesetzentwurf vorgeschlagen, dass entweder der Verschonungsabschlag sinkt oder der Fiskus sich seinen Teil beim privaten Vermögen des Firmenerben holt. Der Erbe eines großen Unternehmensvermögens kann sich auf die Bedürfnisprüfung einlassen und müsste sein privates Vermögen offenlegen. Nur dann hat er eine Chance, in den Genuss der Verschonungsregel zu kommen. Soll das Privatvermögen privat bleiben, greift ein Abschmelzmodell: Mit wachsendem Unternehmensvermögen muss dabei ein größerer Teil des Betriebsvermögens versteuert werden.

Was Erben wissen sollten
Alleinerbe Der Alleinerbe erbt als einzige Person. Er tritt rechtlich „in die Fußstapfen des Verstorbenen“ und übernimmt dessen gesamte Rechte, aber auch Pflichten. Quelle: dpa
Gesetzliche Erbfolge Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Danach wird der Nachlass zwischen dem Ehepartner und den Verwandten des Verstorbenen aufgeteilt, wobei Kinder und Enkel des Erblassers Vorrang vor Eltern, Großeltern oder anderen Angehörigen genießen. Quelle: REUTERS
Annahme der ErbschaftWer in Deutschland erben will, muss dafür in der Regel nichts tun. Vor allem braucht er die Annahme des Erbes nicht zu erklären. Dieses Phänomen heißt im Juristen-Deutsch “Von-Selbst-Erwerb.“ Quelle: AP
Ausschlagung der Erbschaft Wer nicht erben will, kann (und muss) die Erbschaft innerhalb einer Frist von sechs Wochen ausgeschlagen. Die Zeit läuft ab dem Moment, in dem der Betreffende von der Erbschaft und deren Gründen erfahren hat. Nach Ablauf der Frist ist eine Ausschlagung in der Regel nicht mehr möglich. Lediglich in Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Annahme der Erbschaft anzufechten. Quelle: REUTERS
EhegattentestamentVerheiratete und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Eine weit verbreitete Form ist dabei das sogenannte Berliner Testament. Dabei setzen sich die Eheleute gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Erst wenn beide Partner verstorben sind, werden auch die Kinder bedacht. Sie werden zu Schlusserben, also zu Erben des länger lebenden Ehegatten ernannt. Quelle: dpa
Pflichtteil Ein Erblasser kann bestimmte Personen von der Erbfolge ausschließen, aber nicht immer verhindern, dass diese Personen etwas aus seinem Nachlass erhalten. Grund: Der sogenannte Pflichtteil garantiert den nächsten Angehörigen des Erblassers also eine Mindestteilhabe an seinem Nachlass. Quelle: dpa
EnterbungHat er Erblasser einen oder mehrere gesetzliche Erben von der Erbfolge ausgeschlossen oder sie bei der Verteilung des Nachlasses nicht erwähnt, spricht man von Enterbung. Handelt es sich bei den fraglichen Personen um enge Angehörige, können sie oft zumindest seinen Pflichtteil verlangen. Quelle: obs

Wie sollte dies konkret erreicht werden?

Ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro soll es jene „Bedürfnisprüfung“ geben: Der Erbe muss dann nachweisen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer finanziell überfordern würde. Für Familienunternehmen mit Kapitalbindungen wurde ein Schwellenwert von 52 Millionen Euro festgesetzt. Unterhalb dieser Grenzen werden dem Erben weiterhin automatisch Steuervorteile gewährt. Besondere Regeln sollte es für kleine Betriebe geben.

Wie würden sich die Pläne in den Staatskassen auswirken?

Die meisten Firmenerben bleiben verschont. Aber bei ganz großen Betriebserbschaften werden die Steuereinnahmen zwangsläufig steigen. Ursprünglich hatte Schäuble die Mehreinnahmen auf lediglich 200 Millionen Euro beziffert. Ende November hat er dann das erwartete Mehraufkommen auf gut 1,5 Milliarden Euro korrigiert. Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer stehen den Ländern zu.

Wie waren die Reaktionen der Wirtschaft und Koalition?

Die Wirtschaft lief Sturm. Denn schon kleinere Betriebe würden nach dem üblichen Bewertungsverfahren den vorgesehenen Schwellenwert erreichen. Angesichts der niedrigen Zinsen seien Firmen knapp 18-mal so viel wert wie ihr Nettogewinn. Die CSU-Minister hatten schon beim Kabinettsbeschluss Nachbesserungen zugunsten der Wirtschaft gefordert. Teile der SPD wiederum hielten die Zugeständnisse an Firmenerben schon damals für zu großzügig.

Hatten sich CDU, CSU und SPD dann nicht doch noch geeinigt?

Ja. Im Februar hatten sich die stellvertretenden Fraktionschefs Ralph Brinkhaus (CDU) und Carsten Schneider (SPD) mit der Chefin der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Gerda Hasselfeld, verständigt. Der neue Kompromiss basiert im Kern auf dem Regierungsentwurf - nach dem ein Großteil der Familienbetriebe sowie Kleinstfirmen ohnehin kaum betroffen wäre. Beide Seite haben sich nochmals bewegt. So wurde eine Investitionsklausel vereinbart. Der Unternehmenswert soll anders berechnet und das Abschmelzmodell geändert werden.

Was in keinem Testament fehlen darf
HandschriftWer sein Testament selber erstellen will, muss das handschriftlich machen. Denn ein maschinell geschriebenes Exemplar ist nicht gültig und wird von den Gerichten nicht anerkannt. Der Verfasser muss anhand der Handschrift identifizierbar sein. Viele machen den Fehler, und benutzen einfach maschinelle Vordrucke aus dem Internet. Alternativ kann einem ein Notar das Testament als Urkunde erstellen. Auch die muss aber handschriftlich unterschrieben werden. Außerdem sollte das Testament mit einer eindeutigen Überschrift versehen werden, damit es nicht verwechselt wird. Die genaue Bezeichnung ist aber frei wählbar, beispielsweise "Testament" oder "Mein letzter Wille". Quelle: dpa
UnterschriftEgal ob Sie das Testament allein anfertigen oder mit Hilfe des Notars - vergessen Sie nie die Unterschrift. Ohne die ist das Schreiben nicht gültig. Sie sollte immer am Ende des Dokuments stehen. So verdeutlicht sie, dass der letzte Wille hier zu Ende ist. Sobald das Testament mehrere Seiten lang ist, sollte jedes Blatt einzeln unterschrieben sein. Auch wenn das Dokument zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt wird, ist wieder eine Unterschrift nötig, damit der Zusatz auch gültig ist. Im Idealfall sollte der Verfasser des Testaments mit seinem Vor- und Nachnamen unterschreiben. Wurde anders unterschrieben, beispielsweise mit "Euer Vater", ist das Testament trotzdem gültig, wenn der Verfasser sicher ausfindig gemacht werden kann. Quelle: AP
Datum und Unterschrift Quelle: dpa
Nicht verlieren! Ist das Testament fertig erstellt, sollte es nicht zu Hause zwischen den heimischen Papier- und Aktenbergen verschwinden. Auch der Nachtschrank oder Schreibtisch ist kein guter Aufbewahrungsort. Die Gefahr, dass keiner der Hinterbliebenen das Testament findet, ist zu groß. Sicherer ist es, den letzten Willen gleich beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Dort wird das Testament dann auch eröffnet. Anfang 2012 wurde zudem das Zentrale Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin eingeführt. Dort werden Testamente registriert und ihr Verwahrungsort hinterlegt. Im Todesfall kann die Kammer so überprüfen, ob ein Testament vorliegt und gegebenenfalls das zuständige Nachlassgericht informieren. Quelle: Fotolia
Pflichtteil beachten! Auch mit einem Testament muss die gesetzlich vorgeschriebene Erbfolge eingehalten werden. Das gilt insbesondere für den Pflichtteil. Wird der vom Verfasser nicht beachtet, können die Betroffenen ihn einklagen. Einen Anspruch auf ihren Pflichtteil haben die in der Erbfolge nächsten Angehörigen – die Kinder und Enkel des Verstorbenen, der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern. Der Pflichtteil umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Quelle: Fotolia
Alles verteilen!Legen Sie in Ihrem Testament möglichst genau fest, wer am Ende was bekommt - nur so lassen sich nervige Streitereien vermeiden. Schreiben Sie also detailliert, wer Schmuck, Ferienhaus, Wertpapierdepot oder Auto erben soll. Nennen Sie dabei möglichst den vollständigen Namen des jeweiligen Erben, keine Spitznamen. Je detaillierter und genauer das Testament geschrieben ist, desto leichter haben es die Erben und der Notar. Quelle: dpa
Berliner TestamentOft wird auch ein sogenanntes Berliner Testament abgeschlossen. So nennt die Fachwelt ein gemeinsames Testament von zwei Verheirateten oder Lebenspartnern. Beide Unterzeichner setzen sich für den Fall des Todes gegenseitig als Erben ein. So erbt der Hinterbliebene zunächst alles, während bei einem normalen Testament auch die Kinder ihren Anteil bekämen. Beim Berliner Testament sind die Kinder Schlusserben, sie bekommen das Vermögen erst, wenn beide Elternteile gestorben sind. Wer sich für ein solches gemeinsames Testament entscheidet, muss allerdings bedenken, dass es auch nur gemeinsam wieder geändert werden kann. Wenn einer der Partner bereits verstorben ist, kann der Hinterbliebene das Testament nur ändern, wenn es eine entsprechende Freistellungsklausel enthält. Quelle: dpa

Was ist aus diesem Kompromiss geworden?

Das interne Papier von Brinkhaus, Schneider und Hasselfeld landete bei Verbänden. Die hätten der CSU dann acht neue Forderungen in den Block diktiert, ärgern sich nicht nur Sozialdemokraten. Ein Großteil der CSU-Forderungen habe vor dem Verfassungsgericht keine Chance.

Was passiert, wenn es bis zum 30. Juni keine Neuregelung gibt?

Es gibt unterschiedliche Meinungen. Einige Experten sagen, dass bei Ablauf der Frist ohne Neuregelung das Erbschaftsteuergesetz nicht mehr anzuwenden wäre. Andere sagen, die vom Gericht gerügten Ausnahmen würden zunächst fortgelten, aber nicht anwendbar sein. Durch Verstreichen des Zeitraums werde es nicht zum „heimlichen Untergang der Erbschaftsteuer“ kommen. Der Auftrag der Richter könnte fortbestehen, es könnte Übergangsregeln geben. Ob die Verschonung von Firmenerben am Ende ganz gestrichen wird, bleibt offen.

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