Steuererklärung 2017 Zehn Vorteile der elektronischen Steuererklärung

Etwa jeder Zweite braucht keine Papierformulare mehr, sondern erledigt die Steuererklärung digital. Quelle: Illustration: Martin Haake

Die Abgabefrist für die Steuererklärung rückt näher. Wer noch zu Papierformularen greift, sollte das überdenken. Die digitale Variante bietet große Vorteile.

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Ende Mai ist es soweit. Dann müssen wieder alle, die zur Abgabe einer Steuererklärung für 2017 verpflichtet sind, Einnahmen, Ausgaben und sonstige wichtige Daten dem Finanzamt gemeldet haben. Die Abgabepflicht gilt zum Beispiel für alle, die als Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner Lohn in Steuerklasse III oder V erhalten haben. Sie gilt aber auch, sobald jemand bei mehreren Arbeitgebern tätig war, einen Verlustvortrag aus den Vorjahren hat oder über 410 Euro steuerpflichtige Nebeneinkünfte beziehungsweise Arbeitslosen-, Kranken-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld bezogen hat. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, sollte trotzdem darüber nachdenken. Oft lohnt es: So bekommen 90 Prozent der Angestellten, die neben ihrem Gehalt allenfalls noch Kapitalerträge erhalten, nach Abgabe Geld zurück. Im Schnitt sind das dann 935 Euro.

Jeder Zweite greift noch zu Stift und Papierformularen und erledigt die Pflichtaufgabe ganz klassisch. Dabei ist die elektronische Steuererklärung mittlerweile attraktiv wie selten zuvor, vor allem wenn nicht nur die digitale Version der Steuerformulare (mit dem kostenlosen Programm der Finanzverwaltung namens Elster Formular), sondern eine Steuerprogramm – ob als klassische Software, Onlineangebot oder App für Smartphone und Tablet – genutzt wird.

Die zehn wichtigsten Vorteile dürften selbst Traditionalisten zum Umstieg bewegen.

1. Später abgeben
Zwei Monate mehr bekommen Steuerzahler in diesem Jahr. Allerdings nicht überall und bislang meist nur, wenn sie ihre Steuererklärung elektronisch abgeben. Dafür müssen sie sich vorab auf dem Portal www.elster.de für die elektronische Steuererklärung registrieren. Dies gilt in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern. In Rheinland-Pfalz gibt es die Fristverlängerung sogar für alle, also auch Papier-Fans. Vom kommenden Jahr an bekommen Steuerzahler generell zwei Monate mehr: Alle, die zur Abgabe verpflichtet sind, dürfen sich dann bis Ende Juli statt Ende Mai des Folgejahres Zeit lassen. Die Steuererklärung für 2018 muss also erst Ende Juli 2019 beim Finanzamt sein. Wer Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat sogar noch mehr Zeit. Bislang gilt hier die Abgabefrist Ende Dezember, vom kommenden Jahr an dann Februar.

2. Besser motiviert
Meist lohnt es sich, ein paar Euro für eine gute digitale Steuerunterstützung auszugeben, wie unser aktueller Test von Steuersoftware, Onlinehelfern und Apps zeigt. Die meisten bieten eine Motivationshilfe: Schon bei der Eingabe der Daten zeigen sie an, wieviel Steuer voraussichtlich erstattet wird. Wenn sofort sichtbar wird, wieviel jede eingetragene Zahl letztlich bringt, kann das sportlichen Ehrgeiz wecken. Nur, Vorsicht: Aus lauter Vorfreude noch ein paar erfundene Ausgaben unterzuschieben oder die Beträge zu verändern, ist natürlich keine gute Idee. In den meisten Fällen winkt ja ohnehin eine hohe Erstattung.

3. Kontrolle hilft
Ein Zahlendreher, eine vergessene Nullstelle, ein übersehenes Eingabefeld? Die digitalen Steuerhelfer weisen Nutzer auf mögliche Fehler hin. „Der eingetragene Solidaritätszuschlag passt nicht zum angegebenen Bruttogehalt.“ Wie oft haben die Papierformulare schon einen solchen Hinweis gegeben? Eben. Die Hinweise können bares Geld wert sein. Und selbst wenn sie sonst auch später den Beamten im Finanzamt aufgefallen wären, bleibt ein großer Vorteil: Rückfragen, um mögliche Fehler zu klären, werden vermieden. Das freut meist beide Seiten, den Steuerzahler und die Finanzbeamten.

4. Danke fürs Erinnern
Die digitalen Steuerhelfer denken mit. Wenn Kinder eingetragen werden, aber zum Beispiel keine Kinderbetreuungskosten, muss das nicht falsch sein. Eine Erinnerung kann trotzdem nicht schaden. „Hatten Sie wirklich keine Kinderbetreuungskosten?“ „Haben Sie als Mieter Ausgaben für Handwerker, Hausmeister oder Reinigungsdienst über die Nebenkostenabrechnung getragen?“ Solche „Ach, ja!“-Momente machen aus der elektronischen Unterstützung wertvolle Helfer. Quasi alle kommerziellen Angebote bieten diesen Mehrwert. Nur das kostenlose Tool der Finanzverwaltung ElsterFormular hält sich hier zurück.

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