_

Steuerfachanwalt Brender: "Selbstanzeige nutzen, bevor es zu spät ist"

von Andreas Toller

Im Interview erklärt Steuerfachanwalt Markus Brender, wie eine Selbstanzeige wirkt, welche Strafen drohen und worauf zu achten ist. Er rät allen Steuersündern mit Kapital im Ausland zu einer umfassenden Nachdeklaration.

Steuer- und Kapitalmarkanwalt Markus Brender
Steuer- und Kapitalmarkanwalt Markus Brender
Anzeige

Welches Strafmaß droht bei Steuerhinterziehung?

Als Strafe für Steuerhinterziehung sieht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt regelmäßig insbesondere vor, wenn der Täter in großem Ausmaß Steuern verkürzt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom Dezember 2008 klar gestellt, dass bei der Strafzumessung eine Gesamtwürdigung vorzunehmen ist. . Einer allzu formalistischen Betrachtung, die allein an den Hinterziehungsbetrag anknüpft, wird damit eine Absage erteilt.

In welchen Fällen ist nur mit einer Geldstrafe zu rechnen und ab wann droht eine Gefängnisstrafe?

Ausgehend von den im jeweiligen Einzelfall gegebenen Strafmilderungs- und Strafschärfungsgründen und der Höhe des Hinterziehungsbetrages kommt der BGH zu einer nicht schematisch verstandenen Staffelung der Sanktion wie folgt: In Anlehnung an das Verständnis beim Betrug hält der BGH eine Steuerhinterziehung „in großem Ausmaß“ und damit einen besonders schweren Fall des Betruges im Sinne des § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO bei einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro für gegeben. Ob diese Schwelle überschritten wurde, ist für jede einzelne Tat im materiellen Sinne gesondert zu bestimmen. Soweit der Täter keinen Vermögensvorteil in der vorgenannten Höhe erlangt hat, sondern weniger weitgehend lediglich eine Gefährdung des Steueranspruches gegeben war, ist eine Wertgrenze von 100.000 Euro maßgebend. Bis zu dieser Höchstgrenze kommt regelmäßig eine Geldstrafe in Betracht. Bis zu einer Million Euro soll eine Bewährungsstrafe die Regel sein.  Nur bei einer Strafe bis zu zwei Jahren kommt allerdings eine Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht. Darüber hinaus gehende Strafen können nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Steuerordnungswidrigkeiten sind dagegen steuerliche Verfehlungen, für die von Gesetzes wegen nur eine Geldbuße als Sanktion vorgesehen ist. Dazu gehört vor allem die nicht vorsätzlich, sondern nur leichtfertig im Sinne einer erhöhten Fahrlässigkeit begangene Steuerverkürzung.

Wer sollte oder muss die Möglichkeit zur Selbstanzeige nutzen?

Die Tatsache, dass der Staat offenbar nicht einmal davor zurückschreckt, rechtswidrig und unter fragwürdigen Umständen erworbene Daten anzukaufen, sollte für jeden Bürger, der im Ausland zu Unrecht nicht versteuertes Kapital unterhält, Veranlassung sein, das Instrument der Selbstanzeige zu nutzen, solange es nicht zu spät ist.

Worauf ist bei einer Selbstanzeige zu achten und welche Vorgehensweise ist sinnvoll?

Eine Selbstanzeige kann jeder Täter oder auch Teilnehmer (Anstifter und Gehilfe) einer Steuerhinterziehung abgeben.

Das Gesetz sieht für die Selbstanzeige keine bestimmte Form vor. Schon aus Gründen der Klarheit empfiehlt sich bei der Selbstanzeige in jedem Fall eine schriftliche Erklärung.

Zu diesem Artikel
5 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 06.02.2010, 06:06 UhrAnonymer Benutzer: minimus

    prima;
    rechtstaat und fuehrung haben sehentlich bewiesen das sie unfaehig sind , das geld der steuerzahler zum wohle des volkes zu verwalten, jetzt werden,wie man leider feststellen muss, mit stasi / gestapo methoden ,auch auf ihre fahne geschriebenen werte ignoriert,vieleicht bringt diese aktion ja mehr als 400mio in die staatskasse;aber die verpufften 1,6billionen werden diese verschwender und buergerschreckgaranten nicht damit zurueckholen;aber medienspektakel ist garantiert--die glaubigen werden schon verstehen ,warum! vieleicht auch die parteienspender? diese inzenierung zeigt das der staat gesetze macht um am ende wie immer den individualisten ausschliest.es lebe die gelenkte demokratie.

  • 04.02.2010, 20:45 UhrAnonymer Benutzer: RDA

    An alle, die hier in Deutschland leben, aber keine Steuern auf ihr Vermögen zahlen: Sind 25% von Euren VermögensERTRÄGEN, (d.h. von 4% Zinseinnahmen bleiben immer noch 3% netto) wirklich zu viel? Holt das Geld nach Hause, macht reinen Tisch beim Finanzamt und investiert es in unsere Wirtschaft. Dann fallen je nach Anlageform "nur" 25% Abgeltungsteuer oder ca. 30% Körperschaft- und Gewerbesteuer an. Auch, wenn Eure Kinder Privatschulen und -Unis besuchen: Was ist es Euch wert, in einem Land zu leben, das sicher ist, das verlässliche institutionen und einen Rechtsstaat hat? Und wem der Sozialstaat nicht passt, sollte sich fragen, was die Alternative ist: Die USA haben ihr soziales Elend schlicht weggesperrt - in den USA sitzen pro Einwohner 10x mehr Menschen im Gefängnis als in D. Ob DAS billiger ist, als der Sozialstaat?

  • 04.02.2010, 17:44 UhrAnonymer Benutzer: MikeB

    fundierte Darstellung, cool

Alle Kommentare lesen

Blogs

Best of Börsen-Bibliothek in einem Buch
Best of Börsen-Bibliothek in einem Buch

Liebe Leserinnen und liebe Leser, liebe Anlegerinnen und liebe Anleger, ab sofort können Sie das Beste aus Hankes...