Die Sparkasse zeigte für den aufgebrachten Glenner sogar Verständnis und machte ihm ein neues Angebot. Wenn er ein weiteres Jahr seine Sparraten von inzwischen 162 Euro einzahlen würde, so bekäme er zusammen mit aufgelaufenen Zinsen und inklusive Schlussbonus sogar 64,57 Euro Rente ab Mai 2014.
Auf Nachfrage von WirtschaftsWoche Online, wie es nun zu diesem deutlich höheren Angebot kommen konnte, ruderte die Bank zurück. Es sei sicher unglücklich, dass es in diesem Fall zu einer Verkettung von Fehlern gekommen sie, die die Transparenz für den Kunden erschwert hätten. Glenner habe durch seinen Wunsch, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen, für einen Präzendenzfall in der Sparkasse gesorgt.
Die Sparkasse teilte mit, dass die bisherige Berechnungen nicht richtig seien, weil die zuständige Beraterin die falschen Computerprogramme für die Berechnung genutzt habe. Da Glenner seinen Vertrag zwei Jahre vor dem Laufzeitende abbrechen wollte, müsse eine ganz andere Software eingesetzt werden.
Mit der Software für „Abbruchberechnungen“ stellte die Sparkasse nun eine Rente von 46,23 Euro in Aussicht – abgesichert durch eine Rentenversicherung der Provinzial. Die Bank kündigte an, sich nochmals mit Glenner in Verbindung zu setzen.
Glenner ist das aber immer noch zu wenig. Dabei ist ihm längst egal, ob er von Zinsen und staatlichen Riester-Prämien profitiert – den Zinsprognosen traut er ohnehin nicht mehr. Bis er seine Einzahlungen wieder raus hat, würde es auch bei der neuen Rentenhöhe noch 27 Jahre dauern.
Er möchte sein eingezahltes Geld spätestens nach 20 Jahren wieder herausbekommen. Dann müsste die garantierte Rente jedoch seiner Berechnung zufolge mindestens 63 Euro erreichen – also um mehr als ein Drittel höher. Und bei all den Berechnungen darf nicht vergessen werden, dass auf die Rentenzahlungen auch noch Steuern fällig werden.
Riestern vom Testsieger überschätzt
Auch Hubert Schmidt* ist sauer. Doch sein Ärger richtet sich nicht gegen seine Sparkasse, sondern gegen Vater Staat. Die Riester-Rente des pensionierten Beamten ist nämlich ebenfalls zur Auszahlung gekommen – und jetzt soll er darauf viel höhere Steuern zahlen als erwartet.
Schmidt hat 2009 seinen Riester-Sparplan bei der Sparkasse in Günzburg abgeschlossen, obwohl er weiter entfernt wohnt. Gezielt hatte er Konditionen verglichen und den Banksparplan des damaligen Testsiegers ausgewählt. Dank der Unterstützung durch staatliche Zulagen und niedrigen Vertragskosten glaubte Schmidt, er habe alles richtig gemacht.
Vor ein paar Wochen, kurz vor seinem 65. Geburtstag, schrieb ihm die Sparkasse, seine Zusatzrente würde nun fällig. Das Ergebnis war ernüchternd: Da Schmidt nur fünf Jahre lang vergleichsweise kleine Beträge in den Vertrag eingezahlt hat, war die monatliche Rente entsprechend mickrig: 22 Euro im Monat sollte Schmidt als Riester-Rente erhalten.
Bei der Sparkasse wies ihn sein Bankberater jedoch darauf hin, dass derart niedrige Sparvermögen aus Riester-Verträgen dank einer gesetzlichen Ausnahmeregelung auch auf einen Schlag ausgezahlt werden können. Schmidt entschied sich, die insgesamt rund 7800 Euro als Einmalzahlung in Anspruch zu nehmen. Um diese Summe als Rente zu erhalten, hätte es sonst 29,5 Jahre gedauert, Schmidt wäre dann 95 Jahre alt. Eine Einmalzahlung erschien also durchaus vernünftig.
Steuerärger kommt am Schluss
Die Ausnahmeregelung gilt für Renten, die unter einem Prozent der gesetzlichen Durchschnittsrente liegen und sollen offenbar helfen, den bürokratischen Aufwand für derart kleine Renten zu verringern. Wer also derzeit weniger als 27,65 Euro pro Monat aus seinem Riester-Vertrag erwarten darf, kann die Einmalzahlung – die sogenannte Kapitalabfindung – nutzen. Staatliche Zulagen und Zinserträge aus den Ersparnissen bleiben dann in vollem Umfang erhalten. Wer seinen Riester-Vertrag vorzeitig kündigt und sich auszahlen lässt, muss sonst nämlich die Zulagen sowie Steuervorteile und damit auch einen Teil seiner Zinserträge zurückzahlen.
Im Fall von Schmidt ging das Entgegenkommen des Staates allerdings nach hinten los. Auf den gesamten Auszahlungsbetrag der Kleinstrente wird Einkommensteuer in Höhe des persönlichen Steuersatzes fällig. Das ist im Fall von Schmidt so viel, dass für die Steuer bei Auszahlung des Rentenkapitals nicht nur die staatlichen Zulagen, sondern auch sämtliche Zinserträge verloren gehen. Besonders bitter: Unter dem Strich bekommt Schmidt sogar weniger raus, als er eingezahlt hat.
*Name von der Redaktion geändert