Zahnzusatzversicherungen So macht das schönere Lächeln Sie nicht ärmer

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Möglichst früh abschließen

Für alle Tarife gilt: Je älter ein Versicherungsnehmer bei Unterzeichnung der Police ist, umso teurer wird es. Da damit mit dem Alter der Bedarf nach Zahnmedizin und Zahnersatz grundsätzlich steigt, verbinden die Versicherer damit ein höheres Risiko. Gleiches gilt aber auch, wenn bereits in der Vergangenheit größere Behandlungen notwendig waren, bereits Zähne fehlen oder Inlays und Implantate vorhanden sind.

Einige Versicherer übernehmen auch die Kosten für Implantate in bereits vorhandenen Zahnlücken (Mitversicherung fehlender Zähne). Grundsätzlich machen das die Versicherungen jedoch ungern und verlangen dafür erheblich Beitragszuschläge.

Grundsätzlich empfiehlt Versicherungsexperte Mest den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung noch in jungen Jahren. „Eltern können zum Beispiel überlegen, ob sie eine Zusatzversicherung für ihre Kinder im Grundschulalter abschließen bevor der ganze Zahnspangenterror beginnt“, sagt Mest. „Dann müssen die Tarife entsprechend kieferorthopädische Leistungen einschließen. Für alle anderen ist ein Vertragsabschluss im Alter von Mitte bis Ende 20 sinnvoll – bevor die ersten größeren Behandlungen anstehen.“

Private Zusatzversicherungen für Zahnersatz boomen. Denn die Nachfrage steigt mit dem Alter - und die gesetzliche Krankenversicherung hat bereits 2005 Leistungen dafür gekürzt.

Langfristig wichtig: Kündigungsverzicht

Wer früh eine Zahnzusatzpolice abschließt, damit er im Alter vor Kostenlawinen geschützt ist, sollte unbedingt auf einen Kündigungsverzicht seitens des Versicherers in den Konditionen achten. Üblicherweise ist dieser in Tarifen mit Altersrückstellungen enthalten, da die Versicherungsgesellschaften diese langfristiger kalkulieren. In Tarifen ohne Altersrückstellung kann es durchaus passieren, dass der Versicherer nach ersten teuren Behandlungen den Beitrag massiv erhöht oder sogar den Vertrag kündigt.

Die Altersrückstellungen als solche sind weniger entscheidend, da sie keine Garantie dafür sind, dass die Beiträge nicht doch im Laufe der Jahre deutlich steigen. Die Beitragskalkulation ist lediglich etwas langfristiger, schützt aber zum Beispiel nicht vor Kostenexplosionen im Gesundheitswesen.

Dafür bindet ein Tarif mit Altersrückstellungen den Kunden. Der kann zwar grundsätzlich auch zu einem anderen Anbieter mit besseren Leistungen wechseln und dabei einen Teil der Altersrückstellungen mitnehmen, muss dann aber nochmal Wartezeit und Zahnstaffel in Kauf nehmen und eine erneute Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen. Das kann aber zu einer höheren Risikoeinschätzung und damit auch zu deutlich höheren Beiträgen führen. In solchen Fällen ist es im Zweifel sinnvoller, bei der bisherigen Versicherung nach einem besseren Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung zu fragen.

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