3. Wie kann ich selbst in Erfahrung bringen, ob meine Rente zu niedrig ist?
Zunächst ist es laut Bundesversicherungsamt wichtig, keine Schnellschüsse in Sachen private Vorsorge zu betreiben, sondern zu analysieren, wie es um die eigene Versorgung(slücke) bestellt ist. Unser Rentenrechner bietet die Möglichkeit zu ermitteln, wie groß eine konkrete Rentenlücke derzeit ist. Ein viel größeres Problem neben der Ausgleichsfrage zu Versorgungslücke ist jedoch die laut Bundesverband der Rentenberater häufig fehlerhafte Berechnung der staatlichen Rente.
Was arbeitswillige Rentner wissen sollten
Jenseits des regulären Rentenalters darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Für alle, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, liegt die Grenze bei 65 Jahren. Für die später Geborenen erhöht sie sich schrittweise auf 67 Jahre.
Ja. Allerdings werden Rentenleistungen dann entsprechend gekürzt oder ganz gestrichen. Minijobs bis zu einem Monatsverdienst von 400 Euro werden nicht angerechnet.
Ja. Es gilt wie für die Rente der individuelle Steuersatz.
Vollrentner sind von der Versicherung befreit. Nur wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, muss Beiträge zahlen. Wer als Rentner arbeitet, muss da bei der Rentenversicherung anmelden.
4. Warum werden in Rentenbescheiden so viele Fehler gemacht?
„Bei den von uns geprüften Rentenbescheiden finden wir immer wieder viele Fehler, bei fast der Hälfte sind Korrekturen nötig", sagt Martin Reißig, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater. „Wir finden fast immer etwas, Zeiten, die nicht oder falsch ausgewiesen oder Zuschläge, die einfach nicht angerechnet wurden." Der Verband empfiehlt, den Bescheid von einem unabhängigen Rentenberater prüfen zu lassen „Rentner verlassen sich darauf, dass die Berechnungen korrekt sind, immerhin kommen die ja von einer Behörde. Aber Rentenbescheide sind noch komplizierter als Steuerbescheide.“