Im Kern sieht die Reform des Fördersystems für Ökostrom vor: Ab 2017 werden die festen Einspeisevergütungen für Solar- und Windstrom an Land und See über Auktionen ermittelt. Die bisher auf 20 Jahre gesetzlich festgelegten Vergütungen für die Kilowattstunde erneuerbar erzeugten Stroms sollen nur noch für Nischentechnologien wie Geothermie oder Grubengas gelten.
Für alle anderen gilt: Die Auktion für den Bau einer Wind- oder Solaranlage gewinnt der Anbieter mit dem besten Angebot – also wer mit der geringsten Förderung auskommt. Erreichen will die Bundesregierung damit vor allem eines: die Energiewende soll kostengünstiger für den Verbraucher werden.
Um den Ausbau von Wind an Land zurückzuschrauben, sollen die garantierten Abnahmepreise im ersten Quartal 2017 einmalig um 7,5 Prozent gesenkt werden, heißt es im Beschlussvorschlag des Bundes für ein Treffen mit den Ländern. Die Kürzung soll für neue, genehmigte Windräder in den Jahren 2017 und 2018 greifen.
Ausnahmen für Energiegenossenschaften
Es gibt Ausnahmen bei dem geplanten Ausschreibungssystem für kleinere, lokale Bürgerenergiegesellschaften. Damit soll sichergestellt werden, dass diese auch bei Auktionen um Wind- oder Solarparks mitbieten können. So will die Bundesregierung verhindern, dass diese Genossenschaften zu hohe Kosten für die Vorentwicklung tragen müssen, wenn sie dann doch nicht den Zuschlag bekommen sollten.
Ausnahmen gibt es auch beim Systemwechsel bei Windanlagen auf dem Meer. Alle Projekte, die bereits weit fortgeschritten sind, werden in einer Übergangsphase von 2021 bis 2024 ausgeschrieben. Erst ab 2025 werden Flächen für die Windenergie auf See vom Bundesamt für Seeschifffahrt in Hamburg voruntersucht. Dann sollen nur geeignete Flächen für Windparks auf See zentral ausgeschrieben werden. Ausbauziel für Wind auf See sind für das Jahr 2020 6,5 Gigawatt und für das Jahr 2030 15 Gigawatt. Diese Ausbaumengen werden gleichmäßig auf die Jahre 2021 bis 2030 verteilt.
Keine Erfahrungen mit Ausschreibungen für Wind
Die Wind- und Solarverbände sowie Umweltschützer kritisieren die Pläne der Bundesregierung massiv. Vor dem Treffen der Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundesregierung über die Ökostrom-Reform forderten die Grünen die Ministerpräsidenten auf, die EEG-Reform (Erneuerbaren Energien Gesetz) abzulehnen. Sie fürchten, dass die Energiewende damit ins Stocken gerät. Die Lobbyverbände warnen vor einem massiven Abbau von Arbeitsplätzen vor allem in der Windbranche.
Richtig ist: Mit Auktionen für Öko-Energie gibt es hierzulande kaum Erfahrungen. Das geplante neue System muss sich erst noch beweisen. Sinken die Kosten damit tatsächlich? Erhöht sich nicht der bürokratische Aufwand mit solchen Auktionen? Mehr Wettbewerb führt sicher zu einem Verdrängungswettbewerb von kleineren Anbietern. Einige Anlagenbauer und Betreiber wird diese Reform dazu zwingen, ihre Kosten zu senken und ihr Geschäft internationaler aufzustellen, um nicht nur abhängig vom stark regulierten Geschäft in Deutschland abhängig zu sein.
Trotzdem ist es sinnvoll, den Ausbau der Windenergie stärker zu planen. Schon seit Jahren müssen Windanlagen immer wieder abgeregelt werden, weil die Netze die Strommenge aus Kapazitätsgründen nicht mehr transportieren können. Dringend notwendig ist also entweder das Stromnetz auszubauen, um die grüne Energie auch dorthin transportieren zu können, wo sie gebraucht wird. Eine Alternative wäre, mehr konventionelle Kraftwerke abzustellen, die Strom aus klimaschädlichen Brennstoffen wie Kohle produzieren.