Fall Jan Böhmermann Merkel räumt Fehler ein

Die Kanzlerin nannte das umstrittene Böhmermann-Gedicht über den türkischen Präsidenten Erdogan „bewusst verletzend“. Nun ärgert sie sich über ihre Äußerung und rudert zurück - zumindest teilweise.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Angela Merkel (links) und Jan Böhmermann (rechts) Quelle: REUTERS

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat Fehler im Umgang mit der Affäre um das Gedicht des Satirikers Jan Böhmermann eingeräumt. Die Kanzlerin verteidigte am Freitag in Berlin zwar ihre umstrittene Entscheidung als nach wie vor richtig, die deutsche Justiz ermächtigt zu haben, gegen Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan zu ermitteln. Sie ärgere sich jedoch darüber, dass sie zuvor das Schmähgedicht Böhmermanns über Erdogan als „bewusst verletzend“ kritisiert habe.

Mit dieser Äußerung sei der Eindruck entstanden, dass hier ihre „persönliche Bewertung“ etwas zähle. „Das war im Rückblick betrachtet ein Fehler“, räumte Merkel einen Tag vor ihrer Türkei-Reise ein.

Ihre Worte zu Böhmermann hatten der Kanzlerin in Deutschland deutliche Kritik eingebracht, weil sie in diesem brisanten Fall eine persönliche Bewertung zu den Grenzen von Satire abgegeben habe.

Merkel räumte ein, dass ihre Äußerung dazu geführt habe, dass jetzt der Eindruck entstanden sei und vielleicht gedacht werde, Meinungs- und Pressefreiheit seien nicht mehr wichtig. „Mir ist dieses wichtig und wird es auch weiter wichtig bleiben, und das leitet mich bei allen Gesprächen“, sagte die Kanzlerin vor ihrem Treffen an diesem Samstag mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu.

Wenn es um Menschenrechte und Werte gehe, könne dies öffentlich angesprochen werden oder auch intern. Beides finde gleichermaßen in politischen Gesprächen statt und werde es auch weiter geben. „Aber Menschenrechte, Freiheitsrechte, Pressefreiheit sind unverzichtbare Güter“, sagte Merkel. „Und dass so eine Situation entstehen kann, wo gedacht wird, das würde jetzt aufgegeben, weil wir gerade mal mit der Türkei ein Abkommen gemacht haben, das ist fehlerhaft gewesen.“ Das wolle sie noch einmal geraderücken.

Reaktionen auf den Entscheid der Regierung im Fall Böhmermann

Am 4. April hatte Regierungssprecher Steffen Seibert nach einem Telefonat Merkels mit dem türkischen Ministerpräsidenten erklärt, die Kanzlerin stimme darin überein, dass der Text des Böhmermann-Gedichts „bewusst verletzend“ angelegt gewesen sei.

Am Freitag vergangener Woche hatte Merkel mit der Ermächtigung einem Antrag Erdogans stattgegeben - und setzte sich zugleich mit einem Machtwort über den Willen Ihres Koalitionspartners SPD hinweg. Zu der Ermächtigung sagte Merkel jetzt: „Die halte ich nach wie vor für richtig“. Sie ermögliche, dass deutsche Gerichte mit Annahme der Unschuldsvermutung korrekt entscheiden könnten.

Zur Überprüfung des EU-Türkei-Pakts besucht Merkel mit Brüsseler Spitzenpolitikern an diesem Samstag Flüchtlinge im südosttürkischen Grenzgebiet zu Syrien. Die Kanzlerin verteidigte das Abkommen mit Ankara als „absolut richtig und wichtig“. Es „hilft uns, mit unseren Nachbarn die eigenen Außengrenzen des Schengenraums zu schützen“. Natürlich würden in den Gesprächen mit dem türkischen Ministerpräsidenten auch alle Fragen angesprochen.

Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat bisher keine offizielle Nachricht der Bundesregierung bekommen, nachdem diese vor einer Woche den Weg für Böhmermanns Strafverfolgung freigegeben hat. Auch das Strafverlangen der türkischen Regierung sowie die Begründung für den Strafantrag des türkischen Präsidenten Erdogan wegen Beleidigung seien noch nicht eingegangen. Die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller teilte am Freitag der Deutschen Presse-Agentur mit, es sei auch für die nächsten Tage nichts dergleichen angekündigt worden.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%