Malta-Masche Rechtsextreme Reichsbürger fordern Bundesregierung heraus

Fingierte Schadenersatzforderungen der rechtsextremen Reichsbürger-Bewegung gegen Richter alarmieren die Politik. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty fordert von der Bundesregierung, dem Treiben ein Ende zu setzen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Als „Reichsbürger“ bezeichnen sich Deutsche, die von einem Fortbestand des Deutschen Reiches ausgehen und daher die Bundesrepublik und ihre Institutionen nicht anerkennen. Quelle: dpa

Sie überziehen die Gerichte mit abstrusen Schreiben, beschimpfen Richter im Internet oder in der Gerichtsverhandlung, verschleppen Verfahren durch abwegige  Diskussionen über die Legitimation des Staates und seiner Justiz oder machen frei erfundene Schadenersatzforderungen gegen Richter geltend: Die Probleme der Justiz mit der rechtsextremen Reichsbürgerbewegung „nehmen spürbar zu“, klagt der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, im Gespräch mit dem Handelsblatt.

Bisher sei lediglich von Einzelfällen die Rede gewesen. Doch inzwischen berichteten Justizmitarbeiter diverser Gerichte aus verschiedenen Bundesländern über Reichsbürger, „die sehr konfrontativ auftreten und sie unter Druck setzen“, so Rebehn. „Mehrere Justizministerien haben darauf bereits reagiert und Leitfäden für die Gerichte zum richtigen Umgang mit Reichsbürgern herausgegeben oder angekündigt.“ Als „Reichsbürger“ bezeichnen sich Deutsche, die von einem Fortbestand des Deutschen Reiches ausgehen und daher die Bundesrepublik und ihre Institutionen nicht anerkennen.

Als besonders problematisch gilt die sogenannte Malta-Masche, mit der die Reichsbürger von Justizangestellten in Deutschland Geld einfordern, obwohl weder Schuld noch ein entstandener Schaden nachgewiesen werden kann. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Bundespräsident Joachim Gauck sowie Unternehmen und Privatpersonen sind schon auf diese Weise bedroht worden. Die Reichsbürger bedienen sich dabei eines juristischen Winkelzugs.

Sie tragen ihre willkürliche Forderung in das amerikanische Online-Schuldenregister Uniform Commercial Code (UCC) ein. Bei den UCC-Registern handelt es sich um eine Art Pfandregister der US-Bundesstaaten. In diese Verzeichnisse können ohne materiell-rechtliche Prüfung Sicherheiten an beweglichen Sachen eingetragen werden. Dort muss nur angegeben werden, dass der Schuld bislang nicht widersprochen wurde. Anschließend werden die Forderungen an ein von sogenannten Reichsbürgern gegründetes Inkassounternehmen abgetreten.

Das Inkassounternehmen bekommt dann von einem Gericht in Malta ungeprüft die Berechtigung, die erfundenen Schulden in Deutschland einzutreiben. Dies soll einem Versäumnisurteil ähnlich sein. Zwischen dem 15. und 30. Tag nach der Zustellung müssen Betroffene in Malta erscheinen und die Ansprüche bestreiten. Dafür wird jedoch ein in Malta zugelassener Anwalt benötigt. Die Initiatoren der „Malta-Masche“ spekulieren darauf, dass der Schuldner der angeblichen Forderung der gerichtlichen Ladung nicht nachkommt, mit der Folge, dass ohne eine inhaltliche Prüfung ein vollstreckbares Urteil ergeht.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%