Die Bundesminister, mit der Wahl ihre Funktion abgeben müssen, fallen ebenfalls weich. Einem Minister stehen laut Steuerzahlerbund schon nach einem Tag Amtszeit rund 63.000 Euro Übergangsgeld zu. Je nach Dauer der Amtszeit könne es auf rund 190.000 Euro steigen, das maximal zwei Jahre nach Ausscheiden gewährt wird. Auch diese Übergangsgelder werden ab dem zweiten Monat mit privaten Einkünften verrechnet. Zudem können ehemalige Bundesminister frühestens nach dem 60. Geburtstag ihre Versorgungsbezüge in Anspruch nehmen – dann aber mit Abzügen.
Wer mindestens vier Jahre lang Bundesminister war, erhält laut Steuerzahlerbund eine Pension von rund 4.000 Euro pro Monat. Mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied steige die Pension um weitere 350 Euro monatlich bis maximal rund 10.000 Euro.
Ex-Parlamentarier kehren oft in ihren Beruf zurück. Sie bekommen mit ihrem Renteneintritt zusätzlich zu ihrer „normalen“ Rente eine Versorgung aufgrund ihrer Abgeordnetentätigkeit. Die gesetzliche Durchschnittsrente liegt im Westen bei monatlich etwa 1.260 Euro und im Osten bei rund 1.121 Euro – vorausgesetzt, man hat 45 Jahre Beiträge gezahlt und durchschnittlich verdient. Ein Abgeordneter erhält nach acht Jahren Bundestag im Alter eine Unterstützung von 1650,40 Euro im Monat. Für ihre Altersversorgung müssen Abgeordnete und Minister selbst keinen Beitrag leisten.
Für jedes Jahr im Bundestag entsteht der Anspruch auf eine Altersentschädigung von 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Letztere beträgt seit Januar 2013 monatlich 8.252 Euro. Bereits nach einem Jahr Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Anspruch von gut 206 Euro im Monat. Für vier Jahre Bundestag gibt es gut 825 Euro. Nach 27 Jahren ergibt sich ein Maximalanspruch von 67,5 Prozent der Entschädigung beziehungsweise 5570 Euro. Laut Steuerzahlerbund können langgediente Parlamentarier bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Altersgrenze von 67 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen.