Sattes Übergangsgeld Der vergoldete Abschied der Bundestags-Ausscheider

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Auch Bundesminister fallen weich

Das verdienen unsere Staatsdiener
Geschichts-Unterricht an einer Hauptschule Quelle: dpa
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und seine Richter haben eine schwierige Aufgabe vor sich: Sie sollen klären, ob Richter und Staatsanwälte in Deutschland genug verdienen. Das Verfahren am Bundesverfassungsgericht ist nicht nur heikel, es könnte auch Signalwirkung für andere Beamtengruppen haben. Bis 2006 wurden alle Richter und Staatsanwälte nach einem bundesweiten Tarif bezahlt. Im Rahmen der Föderalismusreform sind nun die Länder für die allermeisten Angehörigen dieser Berufsgruppen zuständig. Der Bund zahlt die Gehälter für die Bundesrichter und Bundesanwälte. Wie Beamte auch können Richter und Staatsanwälte ihr Gehalt nicht frei aushandeln. Sie haben zwar Privilegien, dürfen zum Beispiel aber nicht streiken. Das Grundgesetz schreibt daher vor, dass Beamte nach dem „Alimentationsprinzip“ bezahlt werden. Das heißt, ihr Dienstherr muss ihnen und ihrer Familie lebenslang einen angemessenen Lebensunterhalt garantieren. Was das ist, sagt das Grundgesetz aber nicht genau. In der Ordnung „R“ gibt es zehn Besoldungsgruppen, wobei die drei höchsten Stufen von einem Festgehalt ausgehen. Zwischen etwa 3.400 Euro und 11.300 Euro verdienen demnach Richter und Staatsanwälte zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Quelle: dapd
Allgemein gilt für deutsche Staatsdiener, dass sie so entlohnt werden sollen, dass sie wirtschaftlich unabhängig und entsprechend vor Bestechung und Korruption geschützt sind. Das ist mit dem sogenannten Alimentierungsprinzip in Artikel 3, Absatz 5, des Grundgesetzes festgeschrieben. Die Besoldungsbestimmungen sind in Bund und Bundesländern ähnlich, auch die Höhe der Besoldung. Angestellte von Bund und Kommunen können je nach Berufsbild mit einer Bezahlung ab 1900 Euro rechnen. Quelle: dpa
Professoren sind zum Teil in die Besoldungsordnung "W" einsortiert. Die Besoldungsgruppen W1 bis W3 bringen im Bund nach Angaben des Beamtenbundes dbb Grundgehälter von etwa 3.800 Euro bis 5.300 Euro brutto, in den Bundesländern selbst gibt es leichte Abweichungen. Darüber hinaus gibt es flexible Gehaltsbestandteile. Quelle: dpa
StudienratAls Studienrat erklimmt ein Lehrer einen wichtigen Schritt: Er ist dann nämlich von dem gehobenen in den höheren Dienst gewechselt. Die Eingruppierung in A13 bedeutet für ihn dann eine Bezahlung zwischen etwa 3.150 Euro und 4.300 Euro im Monat. Quelle: dpa
Im Ausland unterwegs und dort die deutschen Interessen vertreten: Ein Job im Auswärtigen Amt ist begehrt, der Posten als Botschafter ohnehin. Im höheren Dienst werden sie in den Besoldungsgruppen A15 bis B3 eingeordnet. Das bedeutet eine Bezahlung von etwa 4.700 Euro bis 6.600 Euro im Monat. Quelle: dpa
Der Job als Arzt ist aufreibend, gerade im Krankenhaus. Wenn es einer der „Götter in weiß“ dann aber mal bis zum Chefarzt gebracht hat, dann gibt es mit A14 eine Eingruppierung in den höheren Dienst. Zwischen etwa 3.300 Euro bis 4.700 Euro im Monat liegt dann der Verdienst. Quelle: dpa

Die Bundesminister, mit der Wahl ihre Funktion abgeben müssen, fallen ebenfalls weich. Einem Minister stehen laut Steuerzahlerbund schon nach einem Tag Amtszeit rund 63.000 Euro Übergangsgeld zu. Je nach Dauer der Amtszeit könne es auf rund 190.000 Euro steigen, das maximal zwei Jahre nach Ausscheiden gewährt wird. Auch diese Übergangsgelder werden ab dem zweiten Monat mit privaten Einkünften verrechnet. Zudem können ehemalige Bundesminister frühestens nach dem 60. Geburtstag ihre Versorgungsbezüge in Anspruch nehmen – dann aber mit Abzügen.

Wer mindestens vier Jahre lang Bundesminister war, erhält laut Steuerzahlerbund eine Pension von rund 4.000 Euro pro Monat. Mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied steige die Pension um weitere 350 Euro monatlich bis maximal rund 10.000 Euro.

Das verdienen Obama, Merkel & Co.
François Hollande Quelle: REUTERS
Barack Obama Quelle: AP
Wladimir Putin Quelle: AP
Catherine Ashton Quelle: dpa
Angela Merkel Quelle: dpa
David Cameron Quelle: AP
Hamid Karzai Quelle: dpa

Ex-Parlamentarier kehren oft in ihren Beruf zurück. Sie bekommen mit ihrem Renteneintritt zusätzlich zu ihrer „normalen“ Rente eine Versorgung aufgrund ihrer Abgeordnetentätigkeit. Die gesetzliche Durchschnittsrente liegt im Westen bei monatlich etwa 1.260 Euro und im Osten bei rund 1.121 Euro – vorausgesetzt, man hat 45 Jahre Beiträge gezahlt und durchschnittlich verdient. Ein Abgeordneter erhält nach acht Jahren Bundestag im Alter eine Unterstützung von 1650,40 Euro im Monat. Für ihre Altersversorgung müssen Abgeordnete und Minister selbst keinen Beitrag leisten.

Für jedes Jahr im Bundestag entsteht der Anspruch auf eine Altersentschädigung von 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Letztere beträgt seit Januar 2013 monatlich 8.252 Euro. Bereits nach einem Jahr Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Anspruch von gut 206 Euro im Monat. Für vier Jahre Bundestag gibt es gut 825 Euro. Nach 27 Jahren ergibt sich ein Maximalanspruch von 67,5 Prozent der Entschädigung beziehungsweise 5570 Euro. Laut Steuerzahlerbund können langgediente Parlamentarier bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Altersgrenze von 67 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen.

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