Wie hoch die sozialen Kosten der Zuwanderung insgesamt sind und noch werden, kann man nur schätzen. Auch hier gilt: Vermutlich wollen es die politisch Verantwortlichen lieber gar nicht so genau wissen. Die Schätzungen, die existieren, kommen zumindest in der Regel nicht von staatlichen Stellen, sondern von unabhängigen Ökonomen. Der Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen warf der Bundesregierung schon vor, dass sie mehr über die erwartbaren Kosten wisse, als sie preisgebe. Er errechnete, dass pro Flüchtling dem deutschen Staat Kosten von 450.000 Euro entstehen – wohlgemerkt über dessen gesamte Lebenszeit in Deutschland.
Hans Werner Sinn hält die Rechnung noch für zu optimistisch, weil sie davon ausgeht, dass die jetzigen Asylbewerber so schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden können wie frühere Einwanderer.
Fazit: Die Zuwanderung von Hilfsempfängern hat die Entlastungswirkung des Arbeitsmarktbooms für den deutschen Sozialstaat bei weitem übertroffen. Zum Jahresende 2015 erhielten in Deutschland laut Destatis knapp 8,0 Millionen Menschen und damit 9,7 Prozent der Bevölkerung soziale Mindestsicherungsleistungen. Im Jahr zuvor hatten knapp 7,4 Millionen Menschen beziehungsweise 9,1 Prozent der Bevölkerung Mindestsicherung erhalten.
Die Hartz-Reformen
Die von dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder eingesetzte Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ unter der Leitung von Peter Hartz legte im August 2002 das Hartz-Konzept vor.
Die Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes wurden vier Maßnahmen eingeteilt: Hartz I bis IV.
Das Erste Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt trat am 1. Januar 2003 in Kraft.
Ziel waren die Erleichterungen von neuen Formen der Arbeit und die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Arbeitsagenturen. Hierfür wurden unter anderem Bildungsgutscheine verteilt. Zudem wurde ein Unterhaltsgeld, gezahlt durch die Arbeitsagentur eingeführt und die Einstellung von Zeitarbeitern erleichtert.
Auch die Zumutbarkeitsregelung wurde aufgeweicht. So mussten Arbeitslose ohne familiäre Bindung fortan ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit bundesweit für Jobs zur Verfügung stehen.
Der Druck auf die Arbeitslosen wurde weiter erhöht, etwa durch eine Kürzung der Arbeitslosenhilfe und einer Meldepflicht für Arbeitslose. Demnach müssen sich Arbeitnehmer bereits mit Erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Absenkung des Arbeitslosengelds rechnen.
Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt trat ebenfalls am 1. Januar 2003 in Kraft.
Hierbei ging es hauptsächlich um die Regelung der geringfügigen Beschäftigung – der sogenannten Mini- und Midijobs. Weitere Aspekte, die mit Hartz II entstanden, waren die Ich-AGs und die Einrichtung von Jobcentern.
Mit der Hartz-II-Reform wurde die Geringfügigkeitsschwelle für Mini-Jobs von 325 Euro auf 400 Euro im Monat erhöht (aktuell liegt sie bei 450 Euro). Innerhalb dieser Grenze fallen für den Arbeitnehmer keine Steuern an, er zahlt auch keine Sozialversicherungsbeiträge. Bei den Midijobs (Einkommen von 400 Euro bis 800 Euro) gibt es ansteigende Arbeitnehmerbeträge zur Sozialversicherung; Arbeitgeber zahlen den vollen Beitragssatz.
Im wesentlichen Teilen war das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ab Januar 2004 gültig.
Mit Hartz III wurde das Arbeitsamt zur „Agentur für Arbeit“ umstrukturiert. Ein Kernpunkt dabei war die Einführung von Zielvereinbarung, die die einzelnen Agenturen erfüllen mussten. Wie diese Ziele erreicht wurden, blieb weitestgehend den einzelnen Agenturen überlassen.
Die Verwaltung auf Landesebene wurde abgeschafft. Stattdessen wurden sogenannte Job-Center geschaffen, die als zentrale Anlaufstelle für Arbeitslose dienen sollten. Zuvor mussten sie sich beim Sozialamt und beim Arbeitsamt melden.
Mit den Jobcentern wurden auch die Fallmanager eingeführt, die sich um die Langzeitarbeitslose kümmern sollen.
Die tiefgreifendste der vier Reformen, das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – Hartz IV – trat wesentlich im Januar 2005 in Kraft.
Mit Hartz IV wurde die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu Arbeitslosengeld II zusammengeführt. Die Arbeitslosenhilfe wurde komplett abgeschafft; die Sozialhilfe beziehen nur noch nicht erwerbsfähige Arbeitslose. Für die Verwaltung des Arbeitslosengelds II ist die Agentur für Arbeit zuständig.
Das bisherige Arbeitslosengeld – also die Leistung, die Arbeitslose durch ihre vormaligen Einzahlungen in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung erwarben – hieß ab 2005 Arbeitslosengeld I. Wer arbeitslos ist und zuvor mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, erhält 60 Prozent seiner vorherigen Lohns (mit Kind: 67 Prozent). Es kann in der Regel nur für ein Jahr bezogen werden. Nach Ablauf des Arbeitslosengelds I, wird das vom bisherigen Lohn unabhängige Arbeitslosengeld II gezahlt. Ab dem Januar 2015 beträgt der Regelbedarf für einen Alleinstehenden 399 Euro – kann je nach Vermögen aber deutlich geringer ausfallen.
Die bremsende Wirkung der Agenda-Reformen auf die Sozialexpansion im ersten Jahrzehnt des Jahrhunderts ist also längst verpufft. Diese Reformen waren nicht zuletzt eine Antwort auf die steigende Sozialquote in den späten Neunzigerjahren, über die man sich in jeder zweiten Talksendung die Köpfe heiß redete. Sie lag damals zwischen 28 und 29 Prozent, was man als Alarmzeichen für die Überforderung des Sozialstaats wertete. Jetzt nähert sie sich längst der 30-Prozent-Schwelle, die sie in der deutschen Geschichte bisher nur einmal erreichte – nämlich 2009. Aber damals hatte eine scharfe Rezession das BIP um 5,6 Prozent verringert, während 2016 ein BIP-Wachstum von 1,9 Prozent zu verzeichnen ist.
Und dennoch scheint sich kaum ein Politiker Sorgen zu machen um den Sozialstaat. Die Kostensteigerungen durch die Zuwanderung scheinen keinen Sparimpuls auszulösen, sondern ein trotziges: Jetzt erst recht! Im Superwahljahr 2017 machen alle Parteien, vor allem aber die SPD munter Versprechungen: Wenn hunderttausende Zuwanderer in den Genuss deutscher Sozialleistungen kommen, ohne dass je in einem Parlament darüber gestritten wurde, dann sollte es schließlich doch kein Problem sein, wenn diejenigen, die schon länger hier sind und eingezahlt haben, dafür einen Nachschlag aus dem großen Topf kriegen.
Wenn Steigerungen um 169 Prozent ohne parlamentarische Gegenworte durchgehen, dann wäre es doch kleinlich, Arbeitslosen den längeren Bezug des Arbeitslosengelds vorzuenthalten oder Rentnern ihre Steigerungen nicht zu gönnen.
Goldene Zeiten für Martin Schulz und andere Wahlkämpfer der „sozialen Gerechtigkeit“ scheinen das zu sein. Und für den Fall, dass er sein Versprechen umsetzen kann, dürften es auch wieder goldene Zeiten für Arbeitgeber werden, die die verlängerten Bezugszeiten als Hilfsprogramm für die Frühverrentung nicht mehr gebrauchter älterer Beschäftigter nutzen. Goldene Zeiten vor allem aber für jene, die das Verteilen der Sozialausgaben professionell betreiben. Für Ministerialbeamte und Sozialpolitiker natürlich, die ein persönliches Interesse daran haben müssen, dass ihr Aufgabenbereich expandiert. Und natürlich für die längst professionalisierte Branche der engagierten Helfer.